RISE-Schwerpunktquartier Haferblöcken Monitoring und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen, Schutz von Biotopflächen Empfehlung des Begleitgremiums Haferblöcken vom 07.11.2019
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2020 der nachfolgend aufgeführten Vorlage und damit der Empfehlung des Begleitgremiums einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 23.01.2020 bestätigt.
Das Wohnbauquartier Haferblöcken (westlich und östlich der Straße Haferblöcken) ist Schwerpunktquartier im RISE-Fördergebiet Billstedt-Horn. In der Sitzung des Begleitgremiums Haferblöcken am 07. November 2019 hat der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Sachstand des Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 berichtet.
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Aus dem Begleitgremium heraus erfolgt der Hinweis, dass das Monitoring und die Pflege der Ausgleichsmaßnahmen oftmals nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dies sei am Beispiel des Feuchtbiotops (festgesetzt im B-Plan Billstedt 90 und im B-Plan-Entwurf Billstedt 113 bestätigt) zu beobachten. Entsprechende Fotomaterialien wurden zur Veranschaulichung vorgelegt und sollen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zugesandt werden.
Das Begleitgremium bittet die Politik die zuständigen Fachämter und Fachressorts, dafür zu sorgen, dass das Monitoring und die Pflege von Ausgleichsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Insbesondere das Trockenfallen des Feuchtbiotops am Schleemer Bach soll umgehende behoben und eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Maßnahme sichergestellt werden.
Außerdem sollen die Biotopflächen im Plangebiet Billstedt 113, die östlich an das neue Wohngebiet angrenzen, wirkungsvoller vor Beschädigung und Vermüllung geschützt werden.
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung steht im Kontext des laufenden Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 zur Frage des zukünftigen Schutzes von Biotopflächen im direkten Austausch mit dem hierfür zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Das Ergebnis wird im Begleitgremium kommuniziert.
Die Bildmaterialien zum Zustand der in Rede stehenden Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Erhalt an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes zusammen mit dieser Empfehlung weitergeleitet werden.
Ergänzende Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom 13.12.2019
Die das Plangebiet Billstedt 113 östlich begrenzenden Entwässerungsgräben und das Regenrückhaltebecken im Bereich der Grünen Mitte sollen aufgrund von Sicherheitsbedenken voraussichtlich teilweise durch Toranlagen und einen Zaun gesichert werden. Diese Maßnahmen sollten möglichst kurzfristig im Zusammenhang mit einem östlich des Entwässerungsgrabens verlaufenden Zauns zum Schutz der Biotopflächen durchgeführt werden. Entsprechende Gespräche wurden hierzu mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums geführt.
Um Beschlussfassung und Bekräftigung durch die Bezirksversammlung wird gebeten.
Das Bezirksamt teilt zum Sachstand Folgendes mit:
Bei den angeführten Feuchtbiotopen handelt es sich um eine Ausgleichsmaßnahme für die Beseitigung von geschützten Biotopen (§30 BNatSchG) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Billstedt 113. Damit eine entsprechende Entwicklung sichergestellt wird, besteht die Auflage in bestimmten Abständen ein Monitoring durchzuführen.
Monitoring:
Im Jahr 2011 erfolgte ein erstes Monitoring. Ein erneutes Monitoring wird in diesem Jahr beauftragt. Als Abstände waren 3, 6 und 9 Jahre nach Herrichtung vorgesehen.
Pflege- und Entwicklung:
Es werden regelmäßig Rückschnitt- und Entkusselungsmaßnahmen am südlichen und am mittleren Gewässer durchgeführt. Warum das mittlere Gewässer in den Sommermonaten trockenfällt ist nicht bekannt. Das nördliche Gewässer ist mit Fahrzeugen nicht erreichbar. Aus diesem Grund können dort keine Maßnahmen vorgenommen werden. Es ist mittlerweile komplett mit Röhricht zugewachsen.
Müllproblem:
Aufgrund der angrenzenden Baumaßnahmen und zahlreichen Trampelpfaden kommt es immer wieder zu Vermüllungen. Zur Beseitigung der Verschmutzungen wurden bereits Müllsammelaktionen durchgeführt.
Herausforderung:
Im Rahmen der Bauarbeiten zum neuen Regenrückhaltebecken angrenzend an die nördlichen Ausgleichsflächen wurde die Zuwegung zu diesen Flächen versperrt. Die neue Überfahrt ist noch nicht hergerichtet, weshalb Maßnahmen auf den Flächen nördlich des Weges aktuell nur eingeschränkt möglich sind.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.