22-1191.2

Mobilitätsoffensive: Kreuzender Rad- und Fußgängerverkehr an der Kreuzung Hammer Landstraße - Burgstraße und der U-Bahnstation Hammer Kirche

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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18.01.2022
07.12.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-1191 einstimmig zugestimmt.

 

Hammer Landstraße Burgstraße:

 

Auf der Veloroute 8 Richtung Innenstadt an der Kreuzung Hammer Landstraße – Burgstraße kreuzt der Rad- den Fußgängerverkehr, was dort regelmäßig zu beinahe Unfällen führt.

 

Die Veloroute führt an der nordwestlichen Ecke der Kreuzung auf den Geesthang. An der Kreuzung befindet sich ebenfalls die U-Bahnstation Burgstraße, gerade zu den Hauptverkehrszeiten wird diese viel frequentiert von Fußgängern, welche die Kreuzung nutzen, um zunächst die Burgstraße zu überqueren, um dann anschließend die Hammer Landstraße zu kreuzen in Richtung Grevenweg. Die Radfahrer, welche aus dem Thörlspark kommend der Veloroute folgen, befinden sich beim Kreuzen der Burgstraße häufig in schon in voller Fahrt. Die Fußgänger in Richtung Grevenweg müssen an der Ampel den Radweg kreuzen und bemerken, die sich annähernden Radfahrer, erst spät oder auch gar nicht. Der Radweg sollte durch zusätzliche Kenntlichmachung oder Absenkungen deutlicher zu erkennen sein.

 

U-Bahnstation Hammer Kirche:

 

Die Veloroute 8 führt außerdem ebenfalls direkt an dem nördlichen Zugang der U-Bahnstation Hammer Kirche entlang. Der Zugang zur U-Bahn wird unter anderem von vielen Schülern genutzt, die den Weg kreuzen. An dieser Stelle ist mangelt es an Beschilderung, klarer Trennung von Rad- und Fußgängerverkehr, was dort ebenfalls häufig zu gefährlichen Situationen führt.

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu überprüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die beiden Situationen zu entschärfen und den Radweg stärker kenntlich zu machen bzw. die Aufmerksamkeit der Fußgänger erhöht werden kann.

 

openstreetmap.org

 

 

Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt wird die beiden Örtlichkeiten hinsichtlich möglicher Umsetzungen prüfen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist zu den jeweiligen Örtlichkeiten folgendes zu sagen.

 

Hammer Landstraße Burgstraße:

In diesem Bereich sind die Aufstellflächen für Zufußgehende auf ein Mindestmaß reduziert und lediglich kleine Restflächen übrig geblieben. Der überwiegende Teil der Flächen sind eindeutig durch die rote Pflasterung als Radwege kenntlich gemacht. An dem Knotenpunkt treffen drei Radwege aufeinander. Die RadfahrerInnen, welche von der Innenstadt entlang der Grünanlage der Geestkante kommen, werden durch einen Verschwenk gebremst und sensibilisiert. An dieser Stelle hält es das Bezirksamt für sinnvoll, den Zufußgehenden größere Aufstellflächen an beiden Straßenkanten zur Verfügung zu stellen. Dies soll nun hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden.

 

U-Bahnstation Hammer Kirche:

Bei der Planung der Veloroute 8 wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen ganz bewusst entschieden, den Vorplatz der U-Bahnstation als Mischfläche zu gestalten. Die Veloroute wird an dieser Stelle unterbrochen. Der Belagwechsel als flächige Ausführung im Gegensatz zu der gradlinigen Führung und eindeutigen Trennung von Geh- und Radweg soll dies verdeutlichen. Vor dem U-Bahn-Ausgang gibt es viele verflechtende Fußwege sowie die Nutzung als Freizeit- und Aufenthaltsfläche (Skater im Sommer). Die Nutzer des U-Bahnhofes würden aus dem Bauwerk direkt auf die Veloroute treten, wodurch Konflikte zu erwarten sind. Somit wird die weiterführende Trennung in Geh- und Radwegfläche nicht primär bevorzugt. Im ersten Schritt wird der Einsatz von zusätzlichen Schildern und Bodenmarkierungen geprüft. Diese sollen Aufmerksamkeit schaffen, die RadfahrerInnen zu sensibilisieren, dass sie in dem Bereich Rücksicht nehmen sollen und es sich um eine Fläche handelt, die sie sich mit anderen VerkehrsteilnehmerInnen teilen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.