Mauer Berliner Tor / Campus (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 06.02.2019 Ausschuss für Verkehr und Umwelt Ö 9.3
Die Straße Berliner Tor darf Richtung Norden vom Lübecker Tordamm ab Zufahrt zum öffentlichen Parkhaus Berliner Tor (u.a. für das Novotel, Haus der Gerichte und Cambio) nur von Radfahrenden und Sondereinsatzfahrzeugen genutzt werden. Dort beginnt der Campus der HAW.
Die Grenze zum Campus markiert eine Durchfahrt, die rechts und links von einer ca. 1,65 m hohen Mauer gesäumt ist. Diese Mauer verhindert Sichtkontakt zwischen Radfahrenden, Fußgänger*innen und Autofahrenden.
Nach Süden fahrende Radfahrende können die unmittelbar hinter der Mauer rechts aus dem Parkhaus fahrenden Autos nicht rechtzeitig wahrnehmen. Die Sichtbeziehung zwischen den am Verkehr teilnehmenden Fußgänger*innen, Radfahrenden und Autofahrenden ist erheblich eingeschränkt.
Nach Norden fahrende Radfahrer*innen können Fußgänger*innen hinter der Mauer weder rechts noch links hinter der Mauer sehen. Auch hier besteht nur eine erheblich eingeschränkte Sichtbeziehung. Der fehlende Sichtkontakt birgt Unfallgefahren insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende.
Demnach möge der Ausschuss für Verkehr und Umwelt beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
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