21-5016.4

Mauer Berliner Tor / Campus; hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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21.03.2019
Sachverhalt

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-5016 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 bestätigt.

 

Die Straße Berliner Tor darf Richtung Norden vom Lübecker Tordamm ab Zufahrt zum öffentlichen Parkhaus Berliner Tor (u.a. für das Novotel, Haus der Gerichte und Cambio) nur von Radfahrenden und Sondereinsatzfahrzeugen genutzt werden. Dort beginnt der Campus der HAW.

Die Grenze zum Campus markiert eine Durchfahrt, die rechts und links von einer ca. 1,65 m hohen Mauer gesäumt ist. Diese Mauer verhindert Sichtkontakt zwischen Radfahrenden, Fußgänger*innen und Autofahrenden.

Nach Süden fahrende Radfahrende können die unmittelbar hinter der Mauer rechts aus dem Parkhaus fahrenden Autos nicht rechtzeitig wahrnehmen. Die Sichtbeziehung zwischen den am Verkehr teilnehmenden Fußgänger*innen, Radfahrenden und Autofahrenden ist erheblich eingeschränkt.

Nach Norden fahrende Radfahrer*innen können Fußgänger*innen hinter der Mauer weder rechts noch links hinter der Mauer sehen. Auch hier besteht nur eine erheblich eingeschränkte Sichtbeziehung. Der fehlende Sichtkontakt birgt Unfallgefahren insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende.

 

Demnach möge der Ausschuss für Verkehr und Umwelt beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten:

1.zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Höhe der Mauer so weit zu reduzieren, dass Sichtkontakt zwischen allen Verkehrsteilnehmenden möglich ist.

2.zu prüfen, ob eine entsprechende Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Steindamms (Veloroute 7 – Steindamm von Kreuzweg bis Lohmühlenstraße, 2. BA) realisiert werden kann.

3.dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt über das Ergebnis von 1. und 2. zu berichten.

 


 

Die GRÜNE-Fraktion hatte im Nachgang darum gebeten, noch folgende Änderungen (fett gedruckt) im Antragstext vorzunehmen:

 

Die Straße Berliner Tor darf Richtung Süden vom Lübecker Tordamm ab Zufahrt zum öffentlichen Parkhaus Berliner Tor (u.a. für das Novotel, Haus der Gerichte und Cambio) nur von Radfahrenden und Sondereinsatzfahrzeugen genutzt werden. Dort beginnt der Campus der HAW.

Die Grenze zum Campus markiert eine Durchfahrt, die rechts und links von einer ca. 1,65 m hohen Mauer gesäumt ist. Diese Mauer verhindert Sichtkontakt zwischen Radfahrenden, Fußgänger*innen und Autofahrenden.

Nach Norden fahrende Radfahrende können die unmittelbar hinter der Mauer rechts aus dem Parkhaus fahrenden Autos nicht rechtzeitig wahrnehmen. Die Sichtbeziehung zwischen den am Verkehr teilnehmenden Fußgänger*innen, Radfahrenden und Autofahrenden ist erheblich eingeschränkt.

Nach Süden fahrende Radfahrer*innen können Fußgänger*innen hinter der Mauer weder rechts noch links hinter der Mauer sehen. Auch hier besteht nur eine erheblich eingeschränkte Sichtbeziehung. Der fehlende Sichtkontakt birgt Unfallgefahren insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende.

 

Demnach möge der Ausschuss für Verkehr und Umwelt beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten:

1.zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Höhe der Mauer so weit zu reduzieren, dass Sichtkontakt zwischen allen Verkehrsteilnehmenden möglich ist.

2.zu prüfen, ob eine entsprechende Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Steindamms (Veloroute 7 – Steindamm von Kreuzweg bis Lohmühlenstraße, 2. BA) realisiert werden kann.

3.dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt über das Ergebnis von 1. und 2. zu berichten.“

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 dem geänderten Antragstext einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.