Inwieweit entspricht der Zustand der Sternwarte dem Anspruch des Denkmalschutzgesetzes?
Letzte Beratung: 03.02.2025 Kulturausschuss Ö 4
Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Zaum, Kumar und Fraktion der CDU
Hamburgisches Denkmalschutzgesetz § 1 „Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“
(1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landespflege einbezogen werden.
(2) Die Freie und Hansestadt Hamburg soll auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen.
In Bezug auf die Sternwarte ist die Freie und Hansestadt Hamburg in den letzten Jahren diesem gesetzlichem Anspruch nur ">Mittels Drs. 21-2023.2 teilte die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke im August mit, dass eine auf zwei Jahre befristete Projektstelle an der Uni Hamburg zur Erarbeitung eines Konzepts zur Sternwarte geschaffen werden solle. Bei den dargestellten Konzeptinhalten spielen Sanierung, Instandsetzung und Restaurierung allerdings keine Rolle.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Ausarbeitung des Konzepts, bei der auch Fragen von Sanierung, Instandsetzung und Restaurierung eine Rolle spielen, ist noch nicht abgeschlossen.
Aktuell werden folgende Arbeiten an den Gebäuden der Sternwarte ausgeführt:
- Bau eines Behinderten-WC´s im Sonnenbau (Baubeginn geplant Q1/25)
- Erneuerung Fußboden im Sonnenbau, 1. OG
- Austausch von zwei defekten Fenstern im Lippert Gebäude
- Sanierung der Toilette im Oskar-Lühning Gebäude
- Umbau der Fläche in zwei Büros im Oskar-Lühning Gebäude
- Neuinstallation einer Fahrradstation am Hauptgebäude
- Erneuerung einer Raumdecke im Hauptgebäude, UG
- Überarbeitung der Brandmeldeanlage des Hauptgebäudes
- Erneuerung der Regenrinne am Heizhauses
- Instandsetzung des Wegenetzes
- Raumlüftungskonzept / Entfeuchtung im Lippert Gebäude
- Wiederherstellung der Kuppelholzbekleidung im Lippert Gebäude
- Mangelbeseitigung des Lastenaufzugs im Oskar-Lühning Gebäude
- Planung zur Instandsetzung der Siele (geplanter Baubeginnab Q1/25)
- Instandsetzung des Wegenetzes
Der Senat beabsichtigt, den Gesamtbestand der Wissenschaftsgebäude der FHH schrittweise in Tranchen ab 2027 in das Mieter-Vermieter-Modell zu überführen. Die inhaltlichen und terminlichen Planungen sowie die Zusammensetzung der Tranchen sollen nach derzeitiger Planung im 2. Quartal 2025 starten.
Der Abschluss der Baumaßnahme sowie die Übergabe an die Universität Hamburg (UHH) erfolgten Ende 2019.
Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse zu Umfang und Ursache der Schäden vor. Es ist geplant, ein Gutachten zur Identifikation der Schadenursache zu beauftragen.
Ja.
Die UHH ist für die Gartenpflege zuständig. Von Seiten des Denkmalschutzes erfolgen keine Vorgaben zur Pflege oder Gestaltung der Gartenanlage. Es wurden lediglich Empfehlungen ausgesprochen, wie z.B. die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Rasenflächen mit einfachen, schmalen Wegen).
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