21-5047

Haushaltsjahr 2019 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in der Rahmenzuweisung Kosten Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben (RZ OKJA)

Vorlage öffentlich

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21.02.2019
Sachverhalt

Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisung veranschlagten Ermächtigungen. Hier hat die Bezirksversammlung mit  Drucksache 21-4520.1 über die Aufteilung der Rahmenzuweisung (Feinspezifikation) entsprechend des Ergebnisses aus dem Jugendhilfeausschuss vom 26.09.2018 (Drs. 21-4575) beschlossen.

 

Für den „Schwimmkompetenzwettbewerb“ des HdJ Horn werden Mittel aus dem sogenannten Innovationsfonds (gem. Drs. 21-4804) benötigt. Dazu sollen zurückgeforderte Zuwendungsmittel nun für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel i.H.v. 2.400,00 € verwendet werden.

 

Daher wird die Bezirksversammlung gebeten, der Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit innerhalb der Rahmenzuweisung wie folgt zuzustimmen:

 

3-20703020-100001.19

Zuwendungen Kinder- u. Jugendarbeit  

Geringere Kosten für Zuwendungen

-             2.400,00 €

3-20703020-100001.06

HdJ Horn  

Erhöhung der Kosten für Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel

               2.400,00 €

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.