21-4050.1

Grillen im Öjendorfer Park

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4050 mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion – zugestimmt.

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Grillen im Öjendorfer Park. Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr anstehenden Grillsaison ist es angezeigt, sich wiederholt mit dem Thema auseinanderzusetzen, zumal bisher keine nachhaltigen Lösungen erzielt wurden.

Aufgrund des geringen Angebots von öffentlichen Grillplätzen, werden die als öffentliche Naherholungsflächen ausgewiesenen Rasenflächen durch die Benutzung von Einweggrills in Mitleidenschaft gezogen.

Die Forderung der CDU, zum Aufstellen von Hinweistafeln in Bezug auf das „wilde Grillen“ und dem damit einhergehenden generellen Verbot von Einweggrills, wurde bisher abgelehnt. Somit ist auch in diesem Jahr mit vermehrten „wilden Grillen“ zu rechnen. Die Folgen, wie eine verstärkte Vermüllung und Zerstörung der Naherholungsflächen, liegen auf der Hand. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es der Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Grillplätze, die zu prüfen sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Billstedt:

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Grünzug Öjendorfer Park dafür Sorge zu tragen, dass mit Beginn der Grillsaison 2018 Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf das generelle Verbot zur Benutzung von Einweggrills und Grills mit weniger als ca. 50 cm Abstand zwischen Grillschale und Boden hinweisen.

 

1.1   Die zuständigen Stellen gerade in den Sommermonaten vermehrt Reinigungskontrollen – gerade nach Wochenenden oder Events – durchführt und der Reinigungszyklus der Müllbehälter an die Bedarfe angepasst wird, um einer Vermüllung frühzeitig entgegenzuwirken. 

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zu prüfen:

 

- an welchen Orten im Öjendorfer Park weitere Grillplätze (Betrieb mit Holzkohle und nicht mit Gas) eingerichtet werden können.

-  welche Kosten pro Grillplatz inkl. Bepflasterung dabei anfallen.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

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