22-2131.1

Gemeinsam den Grünzug Großlohe schützen - Grillen nur auf ausgewiesenen Flächen und zu festgelegten Zeiten gestatten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.13

Sachverhalt

- Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 über den interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU (s. Drs. 22-2131) beraten und ihn in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

Der Grünzug Großlohe ist ein wichtiger Ort der Begegnung und Erholung für viele Menschen im Stadtteil. Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen rivalisierenden Gruppen sowie zu starken Belastungen durch unkontrolliertes Grillen. Zur Vermeidung von Konflikten wurden deshalb bereits speziell gekennzeichnete Grillzonen angelegt und ein Grillkohlecontainer aufgestellt. Es ist jedoch nicht eindeutig erkennbar, dass das Grillen nur auf diesen Flächen gestattet ist, was wiederum zu Nutzungskonflikten geführt hat.

Die Stadtteilversammlung Großlohe hat deshalb den Wunsch geäert, hier klare Regeln einzuführen. Dabei ist positiv zu vermerken, dass sich die vielfach kritisierte Müllsituation durch regelmäßige persönliche Ansprache von Besucher*innen in den vergangenen Monaten bereits ein wenig verbessert hat ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den wir gerne unterstützen und weiterentwickeln wollen.

Klare und freundliche Hinweise helfen, Konflikte zu vermeiden, die Parkanlage zu schonen und allen Besucher*innen ein gutes Miteinander zu ermöglichen. Durch die explizite Ausweisung von Grillflächen und eine eindeutige und unmissverständliche Beschilderung auf den anderen Flächen können wir die positive Entwicklung der letzten Monate stärken und zur weiteren Befriedung im Grünzug Großlohe beitragen.

Die Bezirksversammlung ge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Das Grillen im Grünzug Großlohe wird auf ausgewiesene und gekennzeichnete Flächen beschränkt. An allen anderen Stellen des Grünzugs ist das Grillen zu untersagen.
  1. Die Grillzeiten werden auf die Zeit von 10:00 bis 20:00 beschränkt, um die Lärmbelästigung für Anwohnende zu reduzieren.
  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zur Orientierung im Grün-zug gut sichtbare und verständliche Hinweisschilder aufzustellen, die über die Grillregelungen informieren und dabei den Aspekt des Miteinanders, des Umweltschutzes und der Sicherheit betonen. (siehe Beispiel)
  1. Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.