20-3001.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Waldbrandgefahr in Parks und Grünanlagen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt



In den vergangenen Jahren ist es in den Sommermonaten in großem Umfang zu Gefährdungen und Verschmutzungen in den Parks und Grünanlagen des Bezirks, insbesondere rund um den Außenmühlenteich dadurch gekommen, dass an verschiedenen Stellen und insbesondere an Wochenenden Ausflügler an ungeschützten Stellen grillen und dazu auch Äste und Zweige von Bäumen benutzen. Die Reste der Grillaktionen werden in der Regel im Gebiet zurückgelassen.

Petitum/Beschluss



Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksverwaltung möge veranlassen, dass an den Zugängen zu Grünanlagen und Parks verstärkt in geeigneter Weise auf das Verbot des Feuermachens, insbesondere auch des Grillens, hingewiesen wird. Darüber hinaus möge das Bezirksamt dafür sorgen, dass insbesondere auch an Wochenenden das Gebiet beaufsichtigt wird und etwaige Verschmutzungen unverzüglich beseitigt werden.

Hamburg, am 08.06.2017

Ralf-Dieter Fischer                                               Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender                                           Martin Hoschützky
                                                                             Berthold von Harten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        29.11.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-3001)  wie folgt Stellung:

 

 

 

In Harburg sind, auch über die Internetseite der FHH, diverse Grillplätze in Grünanlagen ausgewiesen. Diese sind mit Mühlsteingrills, sowie mit Betonringen für die Grillkohleentsorgung ausgestattet.

Ebenfalls erlaubt ist das Grillen auf allen anderen Flächen innerhalb der Grünanlagen. Dazu sind ausreichend Papierkörbe aufgestellt worden, um den anfallenden Müll zu entsorgen.

 

Verboten ist das Grillen weiterhin nur auf Spielplätzen, im Schulgarten des Harburger Stadtparkes und den ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten. 

Eine regelmäßige Reinigung und diesbezügliche Überwachung der Grünanlagen, einschließlich der Grillplätze, ist in der Zuständigkeit der Hamburger Stadtreinigung. Zudem können Verschmutzungen direkt über eine App der Stadtreinigung gemeldet werden, welche dann umgehend beseitigt werden.

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

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