Grillen im Öjendorfer Park
Letzte Beratung: 03.03.2020 Hauptausschuss Ö 4.2
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4050 mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion – zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 19.04.2018 bestätigt.
Der Regionalausschuss Billstedt beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Grillen im Öjendorfer Park. Vor dem Hintergrund der in diesem Jahr anstehenden Grillsaison ist es angezeigt, sich wiederholt mit dem Thema auseinanderzusetzen, zumal bisher keine nachhaltigen Lösungen erzielt wurden.
Aufgrund des geringen Angebots von öffentlichen Grillplätzen, werden die als öffentliche Naherholungsflächen ausgewiesenen Rasenflächen durch die Benutzung von Einweggrills in Mitleidenschaft gezogen.
Die Forderung der CDU, zum Aufstellen von Hinweistafeln in Bezug auf das „wilde Grillen“ und dem damit einhergehenden generellen Verbot von Einweggrills, wurde bisher abgelehnt. Somit ist auch in diesem Jahr mit vermehrten „wilden Grillen“ zu rechnen. Die Folgen, wie eine verstärkte Vermüllung und Zerstörung der Naherholungsflächen, liegen auf der Hand. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es der Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Grillplätze, die zu prüfen sind.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Billstedt:
1.1 Die zuständigen Stellen gerade in den Sommermonaten vermehrt Reinigungskontrollen – gerade nach Wochenenden oder Events – durchführt und der Reinigungszyklus der Müllbehälter an die Bedarfe angepasst wird, um einer Vermüllung frühzeitig entgegenzuwirken.
- an welchen Orten im Öjendorfer Park weitere Grillplätze (Betrieb mit Holzkohle und nicht mit Gas) eingerichtet werden können.
- welche Kosten pro Grillplatz inkl. Bepflasterung dabei anfallen.
Die nachfolgende Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie und des Bezirksamtes hatte die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 25.10.2018 zur Kenntnis genommen.
Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zu Punkt 1.1 des Beschlusses unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 18.07.2018 wie folgt Stellung:
„Die SRH reinigt den Öjendorfer Park je nach Bedarf, insbesondere bei Schönwetterlagen, an bis zu sieben Tagen in der Woche. Die Reinigungsdurchgänge schließen die Papierkorbleerung ein. Zusätzlich sind an Schönwetter-Wochenenden die WasteWatcher+ der SRH vor Ort, die durch direkte Ansprache der Parknutzer normenverdeutlichend tätig werden und durch ihre Präsenz u.a. der Vermüllung entgegenwirken.
Die Anzahl und das Volumen der Müllbehälter werden seit Übernahme der Reinigungsverantwortung durch die SRH am 1.1.2018 kontinuierlich an den Bedarf angepasst. Hierzu sei angemerkt, dass die SRH weiterhin Papierkorbwünsche von Bürgern und Bezirken annimmt. Sofern bei Prüfung eines Vorschlages ein begründeter Bedarf festgestellt wird, kann ein zusätzlicher Müllbehälter aufgestellt werden.“
Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:
Die geforderten Hinweisschilder mit den Spezifikationen „keine Einweggrills und keine Grills mit Abstand kleiner 50cm zwischen Grillschale und Boden“ werden aus Sicht des Bezirksamtes kritisch gesehen, da sie aufgrund der „Höhenbeschränkung“ schwierig darstellbar sind.
Prinzipiell sollte eher auf das generelle Grillverbot in Grünanlagen hingewiesen bzw. auf die bereits vorhandenen, befestigten Grillflächen hingewiesen werden.
Hinsichtlich möglicher, neu einzurichtender Grillstationen hat am 23.08.2018 ein Ortstermin mit Vertretern der Fraktionen und des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes stattgefunden.
Als Ergebnis dieses Ortstermins kann sich das Bezirksamt zwei neue Standorte mit jeweils zwei robusten verzinkten und fest einzubauenden herkömmlichen Grillstationen vorstellen (keine E-Grills, kein Nutzerentgelt). Hier wird aufgrund der ethnischen Diversität (Schweinefleisch und Hammel/Rind zwingend getrennt) eine abstandsgerechte Doppelanlage benötigt.
Begleitend soll an jedem der beiden neuen Standorte ein großer Betonring zur Aufnahme der heißen Asche und Grillkohlenreste etabliert werden.
Über die Aufstellung weiterer Abfallbehälter an den neuen Standorten hätte dann die Stadtreinigung die Planungs- und Realisierungshoheit.
Zudem wird im Rahmen von Umgestaltungen der Nutzungsstrukturen konzeptionell die Aufstellung von Bänken in der Nähe zu überprüfen sein.
Der erste Standort ist derzeit grob im Bereich des Kiosks 1, Reinskamp, Nähe der WC-Anlage zu justieren.
Der zweite Standort ist vorgesehen für den Bereich des Kiosks 2, Nähe des ehemaligen Indianer-Fort-Standplatzes.
Eine Feinabstimmung der genauen Standorte wird der Realisierungsplanung zu überlassen sein.
Die Umsetzung der neuen Standorte ist derzeit, vorbehaltlich der noch bereitzustellenden und festzulegenden Finanzmittel, möglichst zur nächsten Grillsaison 2019 avisiert. Das Bezirksamt weist vorsorglich darauf hin, dass die Finanzierung voraussichtlich nicht aus Mitteln des Bezirksamtes erfolgen kann und hierfür Mittel der Bezirksversammlung bereitgestellt werden sollten.
Die vorhandenen beiden Standorte und Grillstationen sind aller Voraussicht nach aufzuheben und aufgrund der überalterten Lage (Badeplatz 1 und Waldrand Richtung Barsbütteler Weg) zu demontieren.
Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich die Kosten für den Neubau von 2 Doppel-Grillstationen mit separatem Metall-Ascheaufnahmegefäß für die Standorte im Bereich des Kiosks 1 (Reinskamp, in der Nähe der WC-Anlage) und des Kiosks 2 (in der Nähe des ehemaligen Indianer-Fort-Standplatzes) ermittelt.
Die Kosten liegen inklusive Abbau und Entsorgung der beiden Altanlagen und Pflasterungsarbeiten bei insgesamt ca. 36.400,- €.
Die für Grünlagen zur Verfügung gestellten Unterhaltungsmittel der Behörde für Umwelt und Energie sind strukturell unauskömmlich und zielen allein auf die Aufrechterhaltung eines geringen Pflegestandards. Das Bezirksamt sieht daher keine Möglichkeit, die beiden Doppel-Grillstationen aus diesen Mitteln zu finanzieren.
Vorstellbar wäre eine Finanzierung aus dem Förderfonds Bezirke, wobei 2.000,- € aus dem Förderfonds konsumtiv und 34.400,- € aus dem Förderfonds investiv zu finanzieren wären.
(Zur Verfügung stehende Mittel Stand 28.01.2020 im Förderfonds konsumtiv: 155.148,37 €, im Förderfonds investiv: 259.052,80 €.)
Die Bezirksversammlung wurde sodann um Beschlussfassung gebeten, ob eine Finanzierung der beiden Doppel-Grillstationen aus dem Förderfonds Bezirke (2.000,- € Förderfonds konsumtiv; 34.400,- € Förderfonds investiv) erfolgen soll. In ihrer Sitzung am 13.02.2020 wurde die Frage aufgeworfen, ob eine Finanzierung aus dem Sanierungsprogramm für Parkanlagen erfolgen kann. Mit dieser Frage wurde die Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung an den Hauptausschuss abgegeben.
Das Bezirksamt teilt zu der Frage mit, dass ein Förderungsantrag an das Sanierungsprogramm für Parkanlagen nicht als erfolgversprechend angesehen wird. Bei der Beantragung und Bewilligung gilt in erster Linie das Kriterium der biologischen Vielfalt, welches bei der Aufstellung von Grillstationen nicht erfüllt ist.
Um Beschlussfassung wird gebeten, ob eine Finanzierung der beiden Doppel-Grillstationen aus dem Förderfonds Bezirke (2.000,- € Förderfonds konsumtiv; 34.400,- € Förderfonds investiv) erfolgen soll.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.