Einrichtung eines Parkplatzes für behinderte Menschen am Stadtteilhaus Horner Freiheit
Letzte Beratung: 22.03.2022 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.1
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2235 zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss am 16.09.2021 bestätigt.
____________________________________________________________________________________
Am Stadtteilhaus Horner Freiheit muss dringend ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung eingerichtet werden. Manche von ihnen sind auf das Auto angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Die Fachabteilung möge daher prüfen, ob am Parkstreifen auf Höhe Am Gojenboom 46 direkt neben der Feuerwehrzufahrt zum Stadtteilhaus ein entsprechender Parkplatz ausgewiesen werden kann, der auch dauerhaft dortbleiben könnte.
Der Parkplatz (mit Parkplatz für behinderte Menschen) vor der Horner Freiheit wurde aufgrund der Baustelle zur Verlängerung der U4 auf die andere Seite verlegt. Einer dieser Parkplätze dort wurde mit einem Schild „Parken für Rollstuhlfahrer“ versehen. Er entspricht aber leider nicht den Anforderungen, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Er hat die gleiche Breite wie die übrigen Parkplätze, die ohnehin sehr eng sind. Die neu geschaffene Auffahrt von der Straße zum Parkplatz ist stark abschüssig und hat einen deutlich spürbaren Absatz. Barrierefreiheit ist hier nicht gegeben; der Weg zum Stadtteilhaus beträgt etwa 160 m und ist für motorisch eingeschränkte Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrende sehr beschwerlich. Die Teilnahme an Veranstaltungen, Besuch der Bücherhalle, der AWO, des Gesundheitskiosks sowie des Café May ist den Betroffenen nur unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich.
Es handelt sich hier um eine langfristige Baustelle, deswegen muss eine Lösung gefunden werden, die eine Teilhabe ermöglicht.
Der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde möge beschließen:
____________________________________________________________________________________
Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:
Der Behindertenparkplatz wurde inzwischen eingerichtet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.