22-0982.2

Anwohnerinnen und Anwohner von Parkdruck entlasten

Mitteilung öffentlich

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07.12.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0982 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 den Beschluss bestätigt und die zu Grunde liegende Drucksache damit einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion- beschlossen.

 

Das Parken von Pendlern aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von U- und S-Bahnstationen in Hamm, Borgfelde und Horn ist seit einigen Jahren äußerst beliebt. Der Stadtteil ist schnell von außerhalb über die Autobahnanbindungen zu erreichen und es lässt sich bequem vom Pkw auf die U- bzw. S-Bahn wechseln, um den morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu vermeiden. Jedoch hat dies mittlerweile zu erheblichen Beschwerden seitens der Anwohnerinnen und Anwohner in unseren Stadtteilen geführt.

Insbesondere zwischen 8 und 20 Uhr ist es kaum möglich, in der Nähe der Stationen für den öffentlichen Nahverkehr freie Parkplätze zu finden, ohne Umwege fahren zu müssen und sich 15 Minuten oder mehr auf die Suche nach ihnen zu begeben. Dieser Umstand führt zu Recht zur Verärgerung, denn Hamm, Borgfelde und Horn sind nicht der öffentliche sowie kostenfreie Parkplatz für Pendler von außerhalb.

Für Hamm und Borgfelde beobachten wir diese Problematik insbesondere nahe der U2 Stationen Burgstraße, Hammer Kirche und Rauhes Haus.

In den folgenden Straßen ist dies immer mehr ein Problem:

  • Hammer Baum
  • Grootsruhe
  • Von-Graffen-Straße
  • Schwarze Straße
  • Klaus-Groth-Straße
  • Bethesdastraße
  • Hammer Steindamm
  • Horner Weg
  • Hirtenstraße
  • Meridianstraße
  • Hammer Hof
  • Hammer Berg
  • Wichernsweg
  • Bundensweg
  • Schurzallee-Nord
  • Ewaldsweg

 

In Horn wird noch in diesem Jahr mit dem Bau der Verlängerung der U4 begonnen und der bezirkliche Parkplatz Am Gojenboom (an der Horner Freiheit) wird ab Juni 2020 gesperrt und für die Materialien für die Baustelle genutzt. Schon jetzt gibt es in den Straße Am Gojenboom, Bauerberg, Horner Weg, Bei den Zelten, O`swaldstraße ein massives Parkproblem. Der fließende Verkehr wird jetzt schon häufig durch falsch parkende Autos behindert, zusätzlich wird während der Bauzeit der U 4 die Straße Am Gojenboom als Sackgasse hergestellt. Besorgte AnwohnerInnen machen sich jetzt schon Sorgen über die Parksituation in ihrem Wohngebiet. Außerdem gibt es seit längerem schon Beschwerden in der Sebastiansgasse (eine kleine, enge Sackgasse), die häufig chaotisch zugeparkt sind, wenn Veranstaltungen auf der Horner Rennbahn oder Al-Nur Moschee stattfinden.

 

Bereits mit der Drs. 21-4902 hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte mit dem Vorschlag einer Parkscheibenregelung für Hamm und Borgfelde versucht, dem Parkdruck Abhilfe zu schaffen – bisher leider ohne Erfolg, da das zuständige Polizeikommissariat 41 eine solche Regelung ablehnt. Dennoch hat das PK41 auf mögliche Sonderparkberechtigungen für Anwohnende des Stadtteils hingewiesen, die im Rahmen einer Anwohnerparkregelung möglich sind. Der Landesbetrieb Verkehr hat jedoch eine andere Prioritätensetzung als die Überprüfung der Parksituation sowie die Einführung von Anwohnerparken in Teilen von Borgfelde, Hamm und Horn.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde beschließen:

  1. Die Regionalausschuss spricht sich für Bewohnerparken in den o.g. Straßen und umliegenden Gebieten der U- und S-Bahnstationen in Hamm, Borgfelde und Horn aus.
  2. Die Regionalausschuss fordert das Bezirksamt Hamburg-Mitte dazu auf, sich mit den zuständigen Stellen für die zeitnahe Einführung von Bewohnerparken in Hamm, Borgfelde und Horn abzustimmen und einzusetzen.
  3. Dem Regionalausschuss ist fortlaufend über den Stand zu berichten.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilität

zum Beschluss

der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 18.06.2020

„Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten“

– Drucksache 22-0982.1 –

 

Zu 1./2.:

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bittet um Verständnis für die verspätete Stellungnahme zu dieser Drucksache. Auf dieser Grundlage nimmt der LBV wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung liegt der Fokus seit einigen Jahren vor allem auf dem Ausbau des Bewohnerparkens. Der Landesbetrieb Verkehr ist seit 2015 für diese Aufgabe verantwortlich. Seither wurde das Bewohnerparken in St. Pauli erheblich erweitert (einschließlich benachbarter Altonaer Straßen), ebenso das Bewohnerparken rund um den Flughafen. Völlig neue Bewohnerparkgebiete sind in Billstedt und zuletzt in der Sternschanze und im Karolinenviertel entstanden. Im September 2020 folgte der Stadtteil Rotherbaum und das Grindelviertel, die Verfahren für Altona Altstadt und Ottensen sind weit vorangeschritten.

 

Der LBV setzt den Auftrag auf dem Regierungsprogramm des Senats um. Diese legt fest, dass innerhalb dieser Legislatur 20 neue Gebiete mit Bewohnerparken eingerichtet werden sollen.

 

Die Reihenfolge, nach der durch den LBV entsprechende Planungsprozesse begonnen werden, richtet sich nach Erkenntnissen aus der Auswertung von Verkehrs- und Strukturdaten; ebenso spielen Initiativen aus der Bezirkspolitik und den örtlichen Institutionen bzw. aus der Bewohnerschaft eine wesentliche Rolle.

 

Auf Basis dieses Vorgehens wird das Verfahren begonnen für eine mögliche Einführung des Bewohnerparkens in St. Georg, dem Münzviertel und Teilen von Hammerbrook. Damit verbunden ist eine enge Abstimmung mit dem Bezirk und seinen Gremien, den Kammern sowie eine onlinebasierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Stadtteilen.

 

Die weiteren Planungen für die Jahre bis 2024 sehen entsprechende Untersuchungen auch für die Stadtteile Borgfelde und Hamm vor, ohne dass hierzu bereits ein genaueres Datum genannt werden kann. Eine wesentliche Rolle spielen bei der Terminierung u.a. sog. Verdrängungseffekte aus zuvor eingerichteten Bewohnerparkgebieten.

Ob in diesem Zusammenhang auch eine Untersuchung für Horn angezeigt ist, bleibt zunächst abzuwarten. Es drängt es sich nicht auf, dass die Einrichtung von eng begrenzten Bewohnerparkgebieten rund um Schnellbahnstationen zielführend ist. Hier wäre auch die Einführung anderer Formen der Bewirtschaftung zu prüfen, wie eine Parkschein- oder Parkscheibenpflicht zu bestimmten Tagesszeiten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.