22-1648.2

Eingabe: Umwidmung Holzbrücke

Vorlage öffentlich

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20.04.2021
Sachverhalt

Die Eingabe muss aufgrund fehlerhafter Zuständigkeit erneut zur weiteren Behandlung an den Cityausschuss abgegeben werden. Das Bezirksamt ist für diese Eingabe zuständig.

 

Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner Sitzung am 17.02.2021 einstimmig beschlossen, die Drucksache 22-1648 zur weiteren Behandlung an den Cityausschuss abzugeben.

 

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

 „Die 1846 erbaute, jetzt denkmalgeschütze Holzbrücke ist ein beliebtes Ausflugsziel in Hamburg und für Ausflügler und Touristen aufgrund der Nähe zur HafenCity, Speicherstadt und Innenstadt besonders interessant.

 

Früher diente sie zum Anlanden der Waren für den nahen Hopfenmarkt und heute kann man sogar noch eine Plattform auf Wasserhöhe begehen.

 

Von der Brücke aus hat man einen sehr schönen Blick auf das Nikolaifleet, die beliebten, mittelalterlichen, denkmalgeschützen Altbauten der Deichstraße und die Elbphilharmonie.

 

Das gut erhaltende Kopfsteinpflaster, die prunkvollen historischen Straßenlaternen und massiven Geländer runden das sehenswerte Bild der Brücke ab.

 

Störend an der Situation ist leider der Autoverkehr. Schon heute wird aufgrund der vielen Touristen oft die gesamte Straßenbreite inklusive der Fahrbahn von Fußgängern genutzt. Immer wieder fahren Autos vorbei und verursachen ärgerlicherweise Lärm sowie Abgase und stören die verweilenden Ausflügler und Touristen.

 

Die Straße ist weder Hauptverkehrsstraße, noch Bezirksstraße mit gesamtstädtlicher Bedeutung. Es fahren keine Linien des HVV über die Brücke und das Quartier ist ohne große Umwege anderweitig problemlos zu erreichen.

 

Ich würde Sie deshalb gerne bitten, sich für die Umwidmung der Brücke nur für den Fuß- (und Rad-)verkehr durch das Bezirksamt einzusetzen.

 

Dies würde die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen und auch in das Innenstadtkonzept passen. Eine Sperrung für den motorisierten Verkehr wäre sogar durch das Aufstellen von wenigen Pollern und ein paar Verkehrszeichen an beiden Seiten der Brücke einfach und kostengünstig zu realisieren.“

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu mit:

 

Das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes steht diesem Ansatz fachlich offen gegenüber und wird bei einer entsprechenden Beschlussfassung weiterführende Gespräche zur Klärung der Realisierbarkeit dieses Ansatzes mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Straßenverkehrsbehörde führen.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a)      Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b)      Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

  1. Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a)      Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c)       Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d)      Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

 

 

Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.