Eingabe: Umwidmung Holzbrücke
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
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„Die 1846 erbaute, jetzt denkmalgeschütze Holzbrücke ist ein beliebtes Ausflugsziel in Hamburg und für Ausflügler und Touristen aufgrund der Nähe zur HafenCity, Speicherstadt und Innenstadt besonders interessant.
Früher diente sie zum Anlanden der Waren für den nahen Hopfenmarkt und heute kann man sogar noch eine Plattform auf Wasserhöhe begehen.
Von der Brücke aus hat man einen sehr schönen Blick auf das Nikolaifleet, die beliebten, mittelalterlichen, denkmalgeschützen Altbauten der Deichstraße und die Elbphilharmonie.
Das gut erhaltende Kopfsteinpflaster, die prunkvollen historischen Straßenlaternen und massiven Geländer runden das sehenswerte Bild der Brücke ab.
Störend an der Situation ist leider der Autoverkehr. Schon heute wird aufgrund der vielen Touristen oft die gesamte Straßenbreite inklusive der Fahrbahn von Fußgängern genutzt. Immer wieder fahren Autos vorbei und verursachen ärgerlicherweise Lärm sowie Abgase und stören die verweilenden Ausflügler und Touristen.
Die Straße ist weder Hauptverkehrsstraße, noch Bezirksstraße mit gesamtstädtlicher Bedeutung. Es fahren keine Linien des HVV über die Brücke und das Quartier ist ohne große Umwege anderweitig problemlos zu erreichen.
Ich würde Sie deshalb gerne bitten, sich für die Umwidmung der Brücke nur für den Fuß- (und Rad-)verkehr durch das Bezirksamt einzusetzen.
Dies würde die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen und auch in das Innenstadtkonzept passen. Eine Sperrung für den motorisierten Verkehr wäre sogar durch das Aufstellen von wenigen Pollern und ein paar Verkehrszeichen an beiden Seiten der Brücke einfach und kostengünstig zu realisieren.“
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Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt hierzu mit:
Das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes steht diesem Ansatz fachlich offen gegenüber und wird bei einer entsprechenden Beschlussfassung weiterführende Gespräche zur Klärung der Realisierbarkeit dieses Ansatzes mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Straßenverkehrsbehörde führen.
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Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Ausschuss für Mobilität festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
Um Beratung wird gebeten