Eingabe: Straße Hegenredder in Hamburg
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.10.2021 die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2339.1 beraten, und ist dem Beschluss des Regionalausschusses Billstedt, der Intention der Eingabe zu folgen, einstimmig – bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion – gefolgt.
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Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht.
Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss, hier Regionalausschuss Billstedt weitergeleitet.
„Es geht bei dieser Eingabe um die Straße Hegenredder bzw. die Brücke Hegenredder über die Autobahn 1 in Hamburg und die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende (FußgängerInnen) und mit dem Rad Fahrende (RadfahrerInnen).
Die Straße Hegenredder liegt im Bereich des Öjendorfer See’s und verbindet Hamburg mit Oststeinbek mit einer Brücke über die Bundesautobahn 1. Die Straße ist etwa 4,50m breit und verfügt über keinen Fuß-/Gehweg oder sonstige Infrastruktur für FußgängerInnen. Lediglich auf dem Brückenkopf ist eine Möglichkeit für den Fußverkehr vorhanden. Die Straße liegt StVo-rechtlich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Von Hamburger Seite aus besteht ab der Kreuzung zum Barsbüttler Weg aktuell keine Geschwindigkeitsbegrenzung, siehe Foto. Daher gilt hier aktuell (theoretisch) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h. Vor einigen Jahren stand dort noch ein Schild mit 50km/h-Begrenzung.
Die Situation für RadfahrerInnen und FußgängerInnen ist dahingehend unbefriedigend, da Kfz/Lkw, etc. die RadfahrerInnen und FußgängerInnen mit mindestens 2m Abstand überholen müssen (neue Regelung außerhalb geschlossener Ortschaften, ansonsten 1,5m). Dieser Überhol-Abstand wird zu 98% nicht eingehalten und RadfahrerInnen und FußgängerInnen werden unnötig gefährdet und bedrängt Die Überholvorgänge finden zumeist mit erhöhter Geschwindigkeit statt.
Hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Welche Maßnahmen hier angemessen sind, kann ich nicht bewerten.
Als erste, schnelle Maßnahme wäre sicherlich Tempo 30 eine Variante. Überholverbotsschilder für Radfahrer wären sicherlich auch angemessen. Am besten wäre sicherlich eine bauliche Trennung, um die schwächeren Verkehrsteilnehmer auch ECHT zu schützen.“
Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Der Hegenredder stellt leider ein Problem dar, da er als Abkürzung zu den Gewerbegebieten in Oststeinbek genutzt wird. Dafür sind weder der Hegenredder noch die zuführenden Straßen ausgelegt. Diese liegen im künftigen Erschließungsgebiet „Neue Gartenstadt Öjendorf“ und werden voraussichtlich in dem Zusammenhang auch umgestaltet werden. Eine bauliche Trennung des Fahr- vom Fußverkehr ist aufgrund der verfügbaren Flächen aus Sicht des Bezirksamtes nicht möglich. Die Böschung des Dammes ist erforderlich, der Böschungsfuß kann aufgrund der Besitzverhältnisse nicht in die angrenzenden Flächen verschoben werden, um oben einen Gehweg herzustellen.
Die Böschungen zur Brücke hinauf müssten zumindest auf einer Seite verbreitert werden, um einen Gehweg anzulegen. Hinzu kommt noch, dass die jetzige Böschung immer leicht in Bewegung ist.
Für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Anweisungen von Schildern ist die Polizei zuständig.
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und AfD-Fraktion - der Intention der Eingabe zugestimmt. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, sich der Situation anzunehmen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 42 wie folgt Stellung:
Bei dem in der Drucksache genannten Bereich der Brücke Hegenredder über die Autobahn handelt es sich aktuell um eine gültige Tempo 30 Zone.
Im Hegenredder an der Kreuzung Barsbüttler Weg in Richrtung stadtauswärts befindet sich das Verkehrszeichen (VZ) 274.1 (Beginn Tempo 30-Zone). Dieses wurde im Jahr 2017 vom Bezirksamt in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des PK 42 aufgestellt. Das VZ ist ordnungsgemäß aufgestellt, sauber und nicht von Bäumen oder Büschen verdeckt.
Weiterhin befindet sich im Hegenredder im östlichen Bereich vor der Brücke am rechten Fahrbahnrand das VZ 274.1, welches ebenfalls für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar ist.
In der Tempo 30 Zone des Hegenredder nutzen Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer die vorhandene Fahrbahnbreite gemeinsam. In den letzten 10 Jahren ereigneten sich dort keine Verkehrsunfälle zwischen Pkw und Fußgängern bzw. zwischen Pkw und Radfahrern.
Aktuell sind dem PK 42 keine Bauvorhaben zur Veränderung der Verkehrssituation im Hegenredder bekannt.
Bauliche Veränderungen liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten. |
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Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 21.10.2021 die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2339.1 beraten, und ist dem Beschluss des Regionalausschusses Billstedt, der Intention der Eingabe zu folgen, einstimmig – bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion – gefolgt.
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Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht.
Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss, hier Regionalausschuss Billstedt weitergeleitet.
„Es geht bei dieser Eingabe um die Straße Hegenredder bzw. die Brücke Hegenredder über die Autobahn 1 in Hamburg und die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende (FußgängerInnen) und mit dem Rad Fahrende (RadfahrerInnen).
Die Straße Hegenredder liegt im Bereich des Öjendorfer See’s und verbindet Hamburg mit Oststeinbek mit einer Brücke über die Bundesautobahn 1. Die Straße ist etwa 4,50m breit und verfügt über keinen Fuß-/Gehweg oder sonstige Infrastruktur für FußgängerInnen. Lediglich auf dem Brückenkopf ist eine Möglichkeit für den Fußverkehr vorhanden. Die Straße liegt StVo-rechtlich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Von Hamburger Seite aus besteht ab der Kreuzung zum Barsbüttler Weg aktuell keine Geschwindigkeitsbegrenzung, siehe Foto. Daher gilt hier aktuell (theoretisch) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h. Vor einigen Jahren stand dort noch ein Schild mit 50km/h-Begrenzung.
Die Situation für RadfahrerInnen und FußgängerInnen ist dahingehend unbefriedigend, da Kfz/Lkw, etc. die RadfahrerInnen und FußgängerInnen mit mindestens 2m Abstand überholen müssen (neue Regelung außerhalb geschlossener Ortschaften, ansonsten 1,5m). Dieser Überhol-Abstand wird zu 98% nicht eingehalten und RadfahrerInnen und FußgängerInnen werden unnötig gefährdet und bedrängt Die Überholvorgänge finden zumeist mit erhöhter Geschwindigkeit statt.
Hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Welche Maßnahmen hier angemessen sind, kann ich nicht bewerten.
Als erste, schnelle Maßnahme wäre sicherlich Tempo 30 eine Variante. Überholverbotsschilder für Radfahrer wären sicherlich auch angemessen. Am besten wäre sicherlich eine bauliche Trennung, um die schwächeren Verkehrsteilnehmer auch ECHT zu schützen.“
Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:
Der Hegenredder stellt leider ein Problem dar, da er als Abkürzung zu den Gewerbegebieten in Oststeinbek genutzt wird. Dafür sind weder der Hegenredder noch die zuführenden Straßen ausgelegt. Diese liegen im künftigen Erschließungsgebiet „Neue Gartenstadt Öjendorf“ und werden voraussichtlich in dem Zusammenhang auch umgestaltet werden. Eine bauliche Trennung des Fahr- vom Fußverkehr ist aufgrund der verfügbaren Flächen aus Sicht des Bezirksamtes nicht möglich. Die Böschung des Dammes ist erforderlich, der Böschungsfuß kann aufgrund der Besitzverhältnisse nicht in die angrenzenden Flächen verschoben werden, um oben einen Gehweg herzustellen.
Die Böschungen zur Brücke hinauf müssten zumindest auf einer Seite verbreitert werden, um einen Gehweg anzulegen. Hinzu kommt noch, dass die jetzige Böschung immer leicht in Bewegung ist.
Für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Anweisungen von Schildern ist die Polizei zuständig.
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 19.10.2021 einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und AfD-Fraktion - der Intention der Eingabe zugestimmt. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, sich der Situation anzunehmen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen.
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 42 wie folgt Stellung:
Bei dem in der Drucksache genannten Bereich der Brücke Hegenredder über die Autobahn handelt es sich aktuell um eine gültige Tempo 30 Zone.
Im Hegenredder an der Kreuzung Barsbüttler Weg in Richrtung stadtauswärts befindet sich das Verkehrszeichen (VZ) 274.1 (Beginn Tempo 30-Zone). Dieses wurde im Jahr 2017 vom Bezirksamt in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des PK 42 aufgestellt. Das VZ ist ordnungsgemäß aufgestellt, sauber und nicht von Bäumen oder Büschen verdeckt.
Weiterhin befindet sich im Hegenredder im östlichen Bereich vor der Brücke am rechten Fahrbahnrand das VZ 274.1, welches ebenfalls für alle Verkehrsteilnehmer gut erkennbar ist.
In der Tempo 30 Zone des Hegenredder nutzen Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer die vorhandene Fahrbahnbreite gemeinsam. In den letzten 10 Jahren ereigneten sich dort keine Verkehrsunfälle zwischen Pkw und Fußgängern bzw. zwischen Pkw und Radfahrern.
Aktuell sind dem PK 42 keine Bauvorhaben zur Veränderung der Verkehrssituation im Hegenredder bekannt.
Bauliche Veränderungen liegen in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers.
Um Kenntnisnahme wird gebeten. |
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