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Eingabe: Straße Hegenredder in Hamburg

Vorlage öffentlich

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19.10.2021
Sachverhalt

Die nachfolgende Eingabe wurde bei der Vorsitzenden der Bezirksversammlung eingereicht.

Gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird diese an den zuständigen Fach- oder Regionalausschuss, hier Regionalausschuss Billstedt weitergeleitet.

 

„Es geht bei dieser Eingabe um die Straße Hegenredder bzw. die Brücke Hegenredder über die Autobahn 1 in Hamburg und die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende (FußgängerInnen) und mit dem Rad Fahrende (RadfahrerInnen).

 

Die Straße Hegenredder liegt im Bereich des Öjendorfer See’s und verbindet Hamburg mit Oststeinbek mit einer Brücke über die Bundesautobahn 1. Die Straße ist etwa 4,50m breit und verfügt über keinen Fuß-/Gehweg oder sonstige Infrastruktur für FußgängerInnen. Lediglich auf dem Brückenkopf ist eine Möglichkeit für den Fußverkehr vorhanden. Die Straße liegt StVo-rechtlich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Von Hamburger Seite aus besteht ab der Kreuzung zum Barsbüttler Weg aktuell keine Geschwindigkeits- begrenzung, siehe Foto. Daher gilt hier aktuell (theoretisch) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h. Vor einigen Jahren stand dort noch ein Schild mit 50km/h-Begrenzung.

 

Die Situation für RadfahrerInnen und FußgängerInnen ist dahingehend unbefriedigend, da Kfz/Lkw, etc. die RadfahrerInnen und FußgängerInnen mit mindestens 2m Abstand überholen müssen (neue Regelung außerhalb geschlossener Ortschaften, ansonsten 1,5m). Dieser Überhol-Abstand wird zu 98% nicht eingehalten und RadfahrerInnen und FußgängerInnen werden unnötig gefährdet und bedrängt Die Überholvorgänge finden zumeist mit erhöhter Geschwindigkeit statt.

 

Hier muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden, zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Welche Maßnahmen hier angemessen sind, kann ich nicht bewerten.

 

Als erste, schnelle Maßnahme wäre sicherlich Tempo 30 eine Variante. Überholverbotsschilder für Radfahrer wären sicherlich auch angemessen. Am besten wäre sicherlich eine bauliche Trennung, um die schwächeren Verkehrsteilnehmer auch ECHT zu schützen.

 

Im Vorwege wurde durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

  1. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann               fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerde-              punkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b.Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme               des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss               und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

  1. Die Eingabe geht ein, nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Bezirksversammlung wird ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

  1. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglich-keiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann               fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte               bzw. Vorschläge umzusetzen.

 b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme               des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss               und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse               der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der               Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuge-              leitet.

 

 

Das Bezirksamt teilt zur Eingabe folgendes mit:

Der Hegenredder stellt leider ein Problem dar, da er als Abkürzung zu den Gewerbegebieten in Oststeinbek genutzt wird. Dafür sind weder der Hegenredder noch die zuführenden Straßen ausgelegt. Diese liegen im künftigen Erschließungsgebiet „Neue Gartenstadt Öjendorf“ und werden voraussichtlich in dem Zusammenhang auch umgestaltet werden. Eine bauliche Trennung des Fahr- vom Fußverkehr ist aufgrund der verfügbaren Flächen aus Sicht des Bezirksamtes nicht möglich. Die Böschung des Dammes ist erforderlich, der Böschungsfuß kann aufgrund der Besitzverhältnisse nicht in die angrenzenden Flächen verschoben werden, um oben einen Gehweg herzustellen.

Die Böschungen zur Brücke hinauf müssten zumindest auf einer Seite verbreitert werden, um einen Gehweg anzulegen. Hinzu kommt noch, dass die jetzige Böschung immer leicht in Bewegung ist.

 

Für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Anweisungen von Schildern ist die Polizei zuständig.

Petitum/Beschluss

 

Um Beratung und Entscheidung über die Eingabe wird gebeten.

 

Anlagen (nicht-öffentlich)

 

- Karte

- Fotos