23-1957.1

Eingabe: Häufige Sperrungen und Großveranstaltungen rund um die Außenalster

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz Ö 5.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2026 die Abgabe der Eingabe 23-1957 Eingabe: Häufige Sperrungen und Großveranstaltungen rund um die Außenalster an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verbraucherschutz zur abschließenden Beratung zugestimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich mit einer Eingabe an die Bezirksversammlung wenden, weil ich die zunehmende Häufigkeit von Groß- und Sportveranstaltungen mit umfangreichen Sperrungen im Bereich der Außenalster als erhebliche Beeinträchtigung der normalen Nutzung dieses öffentlichen Erholungsraums empfinde.

Aktueller Anlass sind die ADAC Cyclassics am Sonntag, den 16. August 2026. Wieder waren Straßen und Wege im Umfeld der Alster über längere Zeit gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar. Als Fußnger möchte ich die Außenalster insbesondere am Wochenende für Spaziergänge und Erholung nutzen können. Stattdessen kommt es nach meinem Eindruck immer wieder gerade an Wochenenden zu Sperrungen, großen Menschenansammlungen, Durchsagen und erheblicher Geräuschentwicklung durch Veranstaltungen.

Ich halte es für wichtig, nicht nur jede Veranstaltung für sich zu betrachten, sondern auch die Gesamtbelastung eines Gebietes über das Jahr hinweg. Ein zentraler öffentlicher Erholungsraum sollte nicht an einer Vielzahl von Wochenenden faktisch einer Veranstaltung vorbehalten sein oder für die übrige Bevölkerung nur erheblich eingeschränkt nutzbar werden.

Ich bitte die Bezirksversammlung daher, sich mit der Frage zu befassen, ob bei zukünftigen Genehmigungen und Planungen stärker berücksichtigt werden kann,

* wie häufig ein bestimmtes Gebiet bereits durch Veranstaltungen belastet wurde,
* ob insbesondere sonntags ausreichend veranstaltungsfreie Zeiten erhalten bleiben,
* ob durchgehend geeignete Zugänge und Querungsmöglichkeiten für Fußnger gewährleistet werden können,
* und ob Großveranstaltungen räumlich und zeitlich stärker verteilt werden können.

Ich möchte betonen, dass ich Großveranstaltungen oder den Radsport nicht grundsätzlich ablehne. Es geht mir um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Veranstaltungen und der alltäglichen Nutzung der Außenalster durch die Hamburger Bevölkerung.

Ich würde mich freuen, wenn dieses Thema in einem zuständigen Ausschuss aufgegriffen und geprüft würde. Über eine Rückmeldung zum weiteren Umgang mit meiner Eingabe würde ich mich ebenfalls freuen.

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.


Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dieser Eingabe am 16.09.2026 wie folgt Stellung:

Eine Verteilung der Streckenveranstaltungen liegt grundsätzlich in der Planungshoheit des Veranstalters. Bei einem Großteil dieser Veranstaltungen handelt es sich um Streckenveranstaltungen mit internationaler Bekanntheit mit hoher Etablierung in Hamburg. Eine beliebige und flexible zeitliche und auch räumliche Planung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Die Frage der grundsätzlichen Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Anzahl/ Termin) wird regelhaft und schwerpunktmäßig auch schon bei der überbezirklichen Veranstaltungsplanung (beispielsweise durch den Event-Ausschuss) mit bedacht.

Großveranstaltungen sind im § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) normiert und werden durch ein konzentriertes Antragsverfahren genehmigt. Dabei haben alle beteiligten Fachdienststellen die Gelegenheit, Stellungnahmen, Auflagen oder Bedingungen für ihren jeweiligen Rechtsbereich zum Antrag und den weiteren Antragsunterlagen abzugeben. Im Prüfungsverfahren muss abgewogen werden zwischen der Sicherheit der Veranstaltung und den Belangen der Bevölkerung.

In § 31 SOG sind keine Obergrenzen bezüglich der Anzahl von Veranstaltungen definiert. Etwaige Obergrenzen werden im Einzelfall während des Genehmigungsverfahrens festgelegt, z.B. bei Berücksichtigung der Beschaffenheit, Größe und Lage einer Veranstaltungsfläche. Hier werden vor allem die Anzahl der Fluchtwege, die Fluchtwegsbreiten und die Befahrbarkeit der Fläche geprüft, aber auch die Anzahl der zu erwartenden Besucher ist von entscheidender Bedeutung. Die grundsätzliche Streckenplanung wird aber auch durch akute Bauvorhaben, Straßenbeschaffenheit und -breiten bedingt. Hinzu kommen sicherheitsrechtliche Überlegungen.

Im Rahmen des Verfahrens wird dann insbesondere geprüft, wie die angedachte Umsetzung, bzgl. der Praktikabilität, Sicherheitsbelange einerseits und die sich daraus ergebenen Erschwernisse für die Betroffenen andererseits in Einklang gebracht werden können.

Hier hat sich die allgemeine Sicherheitslage in den vergangenen Monaten deutlich verschärft, weswegen es zu umfangreicheren Sperrungen entlang einer Veranstaltungsfläche kommen kann. Diese Sperrungen finden bei Streckenveranstaltungen, wie den ADAC Cyclassics, allerdings grundsätzlich nur dann und dort statt, wenn die teilnehmenden Sportler einen bestimmten Streckenabschnitt erreichen. Die Möglichkeit der dauerhaften direkten Querung einer Rennstrecke für unbeteiligte Fußnger oder Radfahrer kann aus Gründen der Sicherheit (Sturzgefahr der Teilnehmenden) nicht eingeplant werden. Bei der hohen Anzahl von Teilnehmern und unterschiedlichen Startzeiten kann auch leider eine längere Streckensperrung notwendig werden. In den Planungen wird jedoch darauf geachtet, dass öffentliche Bereiche möglichst weiterhin frei zugänglich sind, auch wenn die Erreichbarkeit erschwert ist.

Die Veranstalter veröffentlichen bereits vorab online die konkreten Sperrungen, sodass man sich über alternative Zugänge informieren kann.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt am 17.09.2026 zu dieser Eingabe wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird in Verfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung(SOG) als Flächengeber beteiligt.

Die Prüfung durch das Bezirksamt erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zuständigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die beantragte Nutzung des öffentlichen Grundes durch die Veranstaltung und die vorgesehenen Aufbauten mit den wegerechtlichen Vorgaben nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) vereinbar ist.

Die in der Eingabe angesprochenen Aspekte zur Häufigkeit von Veranstaltungen, zu Straßensperrungen, Verkehrsführungen, veranstaltungsfreien Zeiten sowie zur Gesamtbelastung der Außenalster sind nicht Gegenstand der wegerechtlichen Prüfung.“

r den verkehrlichen Teil der Eingabe ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig.

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

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