23-1957

Eingabe: Häufige Sperrungen und Großveranstaltungen rund um die Außenalster

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 08.09.2026 Cityausschuss Ö 7.13

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich mit einer Eingabe an die Bezirksversammlung wenden, weil ich die zunehmende Häufigkeit von Groß- und Sportveranstaltungen mit umfangreichen Sperrungen im Bereich der Außenalster als erhebliche Beeinträchtigung der normalen Nutzung dieses öffentlichen Erholungsraums empfinde.

Aktueller Anlass sind die ADAC Cyclassics am Sonntag, den 16. August 2026. Wieder waren Straßen und Wege im Umfeld der Alster über längere Zeit gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar. Als Fußnger möchte ich die Außenalster insbesondere am Wochenende für Spaziergänge und Erholung nutzen können. Stattdessen kommt es nach meinem Eindruck immer wieder gerade an Wochenenden zu Sperrungen, großen Menschenansammlungen, Durchsagen und erheblicher Geräuschentwicklung durch Veranstaltungen.

Ich halte es für wichtig, nicht nur jede Veranstaltung für sich zu betrachten, sondern auch die Gesamtbelastung eines Gebietes über das Jahr hinweg. Ein zentraler öffentlicher Erholungsraum sollte nicht an einer Vielzahl von Wochenenden faktisch einer Veranstaltung vorbehalten sein oder für die übrige Bevölkerung nur erheblich eingeschränkt nutzbar werden.

Ich bitte die Bezirksversammlung daher, sich mit der Frage zu befassen, ob bei zukünftigen Genehmigungen und Planungen stärker berücksichtigt werden kann,

* wie häufig ein bestimmtes Gebiet bereits durch Veranstaltungen belastet wurde,
* ob insbesondere sonntags ausreichend veranstaltungsfreie Zeiten erhalten bleiben,
* ob durchgehend geeignete Zugänge und Querungsmöglichkeiten für Fußnger gewährleistet werden können,
* und ob Großveranstaltungen räumlich und zeitlich stärker verteilt werden können.

Ich möchte betonen, dass ich Großveranstaltungen oder den Radsport nicht grundsätzlich ablehne. Es geht mir um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Veranstaltungen und der alltäglichen Nutzung der Außenalster durch die Hamburger Bevölkerung.

Ich würde mich freuen, wenn dieses Thema in einem zuständigen Ausschuss aufgegriffen und geprüft würde. Über eine Rückmeldung zum weiteren Umgang mit meiner Eingabe würde ich mich ebenfalls freuen.

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.09.2026
Ö 7.13
Lokalisation Beta

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