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Der Winter kommt jedes Jahr - die Genehmigung muss es nicht (Antrag der FDP-Gruppe, SPD-Fraktion und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 03.11.2026 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Hamburg-Mitte ist ein lebendiger Bezirk. Gastronomie und die Nutzung des öffentlichen Raums tragen insbesondere in den zentralen Quartieren wesentlich zur Aufenthaltsqualität und zur Belebung der Stadt bei. Dies gilt nicht nur in den Sommermonaten.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat deshalb bereits mehrfach Ausnahmen von der grundsätzlich auf die Sommermonate beschränkten Außengastronomie beschlossen. Zuletzt wurde die Genehmigung von Winterterrassen für die Wintersaison 2025/2026 in zahlreichen Bereichen des Bezirks ermöglicht.

Die wiederholten Beschlüsse und die Erfahrungen des Bezirksamts zeigen, dass sich die Möglichkeit der Außengastronomie auch in den Wintermonaten in den dafür geeigneten Bereichen bewährt hat. Zugleich entsteht durch die jährliche Befassung der Bezirksversammlung unnötiger bürokratischer Aufwand. Für Gastronomiebetriebe bedeutet die derzeitige Praxis eine fehlende Planungssicherheit, obwohl sich an den grundsätzlichen Voraussetzungen an den betreffenden Standorten vielfach nichts ändert.

Anstatt die grundsätzliche Zulässigkeit von Winterterrassen in bereits festgelegten Bereichen jedes Jahr erneut politisch zu beschließen, sollte eine dauerhafte und verlässliche Genehmigungspraxis geschaffen werden.

Gleichzeitig soll die Möglichkeit bestehen, weitere geeignete Bereiche für die Winter-Außengastronomie zu erschließen. Für neue Bereiche soll die Bezirksversammlung weiterhin einmalig über deren grundsätzliche Aufnahme entscheiden können. Damit bleibt die politische Steuerung erhalten, während für bereits bewährte Bereiche unnötige jährliche Wiederholungsbeschlüsse entfallen.

Dabei ist es wichtig, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Eine lebendige Gastronomie und eine hohe Aufenthaltsqualität müssen mit dem Schutz der Ruhe und der Wohnqualität im Umfeld in Einklang gebracht werden. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden müssen die geltenden Ruhezeiten und sonstigen Auflagen eingehalten werden. Der Schwerpunkt der Genehmigungen in den Wintermonaten liegt weiterhin in Gebieten, die keine reinen Wohngebiete sind, oder in denen keine Beschwerden vorliegen.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

1. Das Bezirksamt wird gebeten, die bisher durch Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. ihrer Ausschüsse für die Winter-Außengastronomie vorgesehenen Bereiche grundsätzlich dauerhaft für eine Außengastronomie in den Wintermonaten vorzusehen.

2. Das Bezirksamt wird gebeten, Sondernutzungsgenehmigungen für Winterterrassen bei gleichbleibendem Antragsgegenstand möglichst mehrjährig, entsprechend der rechtlich möglichen Höchstdauer, zu erteilen. Eine erneute politische Beschlussfassung für jede einzelne Wintersaison soll künftig entfallen.

3. Bei der Genehmigung und Überwachung der Winter-Außengastronomie sind die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Schutz der Nachtruhe und der Wohnqualität, angemessen zu berücksichtigen. Bestehende Ruhezeiten, Auflagen und sonstige rechtliche Vorgaben bleiben unberührt und sind konsequent einzuhalten.

4. Weitere Straßen oder Bereiche können auf Vorschlag des Bezirksamtes oder durch entsprechende Anträge der Bezirksversammlung neu in die Regelung aufgenommen werden. Für neu hinzukommende Bereiche ist jeweils ein einmaliger politischer Beschluss über die grundsätzliche Möglichkeit der Winter-Außengastronomie erforderlich.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.11.2026
Ö 6.3
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