Beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII (Antrag der SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.4
Gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII kann die Bezirksversammlung weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen gewählt werden.Die Anzahl der zu wählenden Personen ist nicht begrenzt.
Die SPD-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt
Philipp Nuhn
als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die vorgeschlagenen Person als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.
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