Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die GRÜNE-Fraktion Hamburg-Mitte schlägt Anais Abraham Herrmann als beratendes Mitglied (bislang stellvertretendes Mitglied) vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Anais Abraham Herrmann als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.