23-1515

Antwort: Zwangsbeglückung der Mieter durch die Saga - Autofreies Wohnen durch die Hintertür? (II) (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Roland Hoitz

Im Herbst vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das städtische Wohnungsunternehmen Saga die neu erstellten 58 Wohnungen am Niedergeorgswerder Deich nur an Menschen vergeben wollte, die über kein Auto verfügen. Dies hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Saga musste, da die Vergabe rechtlich mehr als zweifelhaft erschien, die Vermarktung der Wohnungen, die ursprünglich am 16.02.2026 an die neuen Mieter übergeben werden sollten, stoppen.

Seither ruht der See still und es scheint sich auch bis zum 01. März 2026 nichts in der Anlage getan zu haben.

Außerdem ließen die Antworten auf die Anfrage 23-1257 vom 17.12.2025 Fragen offen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Fragen wie folgt:

  1. Sind inzwischen Mietverträge für die 58 geförderten Wohnungen geschlossen worden? Wenn ja, wann beginnt der Bezug der Wohnungen? Wenn nein, warum nicht?

BSW:

Aktuell wurden Mietverträge für 46 Wohnungen geschlossen. Die übrigen 12 Wohnungen werden mit Trägerbindungen kurzfristig vermietet. Der Bezug des Neubauprojektes erfolgt gestaffelt, um hierdurch eine Ballung der Umzüge zu vermeiden und somit stressfreie Umzüge für die Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen. Der Bezug der Wohnungen begann am 16.03.2026.

  1. Sofern Mietverträge geschlossen wurden, gibt es dort weiterhin einen Passus der den Besitz eines Fahrzeuges ausschließt? Wenn ja, wie lautet dieser Passus? Wenn nein, wie kommt diese Entscheidung zustande?

BSW:

Es gibt eine Anlage zum Mietvertrag, welche die Projektrahmenbedingungen beschreibt. Danach ist das Halten eines KFZ grundsätzlich nicht vertragswidrig, es darf jedoch – vorbehaltlich des Vorliegens begründeter Ausnahmetatbestände – dauerhaft ausschließlich außerhalb des Quartieres genutzt und abgestellt werden.

  1. Wie viele der auf dem Grundstück herzustellenden 120 Fahrradabstellplätze werden als Stellplätze für Lastenfahrräder sowie Fahrradanhänger ausgewiesen und wo befinden sich diese auf dem Grundstück?

Durch die Nutzung von insgesamt 58 Wohneinheiten entsteht ein Bedarf von 118 notwendigen Fahrradplätzen (§ 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf gemäß Fachanweisung 1/2013 - ABH, Anlage 1 wie folgt:

Haus 1

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 6 WE = 6 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 9 WE =18 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 5 WE = 15 SP

6 Lastenfahrräder Kellergeschoss

Haus 2

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 8 WE = 8 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 4 WE = 8 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 3 WE= 9 SP

4 Lastenfahrräder Kellergeschoss

Haus 3

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 4 WE =8 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE:6 WE=18 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 125m² WF,4 SP je WE: 1 WE = 4 SP

8 Lastenfahrräder Kellergeschoss

Haus 4

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 6 WE = 6 SP

Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 6 W =18 SP

BSW:

Innerhalb der Gebäude sind in den Kellergeschossen insgesamt 164 Rad-Stellplätze eingerichtet, davon 22 für E-Fahrräder und 18 für E-Lastenfahrräder. An allen Hauseingängen werden im Weiteren Besucherfahrradstellplätze installiert.

  1. Da der Antragsteller für das Vorhaben die Verwaltung im Rahmen des Antragsverfahrens nicht darüber informiert hat, dass er beabsichtigt, die Vergabe der Wohnungen an Bedingungen, die außerhalb der Regularien der finanzierenden Bank (IFB) liegen, zu knüpfen, wie hat die Investition- und Förderbank (IFB) auf die Regulierung im Nachhinein reagiert? Wurden Zuschüsse gestrichen?

BSW:

Nein. Über die Vergabe der einzelnen Wohnungen und etwaige Auswahlkriterien entscheidet der Fördernehmer unter Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dabei hat er auch die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Mietrechts zu beachten. Im Rahmen der Förderung findet aber keine allgemeine Prüfung des Mietvertrags statt.

  1. Auf der Internetseite der Saga-Unternehmensgruppe wird das Vorhaben zur Vermietung angeboten. Es finden sich keine Hinweise auf die Bedingung, dass die zukünftigen Mieter über kein Fahrzeug verfügen dürfen (Stand 26.02.2026). Hat die Saga die Vergabekriterien diesbezüglich geändert?

BSW:

Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Wie der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU 23-2341 in der Hamburgischen Bürgerschaft zu entnehmen ist, hat die Saga im Kaufvertrag mit der Stadt die Verpflichtung übernommen, die „Vorgaben des Mietungskonzepts „Autoarmes Wohnen im Quartier am Niedergeorgswerder Deich in Hamburg-Wilhelmsburg“ umzusetzen. Um welche konkreten Verpflichtungen handelt es sich dabei und was unterscheidet diese von den Auflagen für andere Wohnungsbauvorhaben?
  1. Die Verhandlungen der Stadt mit der Saga haben zur Konsequenz gehabt, dass im Rahmen dieses Neubauvorhabens ein „innovatives und umweltfreundliches Mobilitätskonzept“ umgesetzt werden muss. Welche Punkte beinhaltet dieses Konzept, wer hat dies geprüft und als ausreichend befunden und was macht das Konzept innovativ und umweltfreundlich?

BSW:

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Innovativ am Neubauvorhaben ist die besondere gebäudebezogene Infrastruktur. Ein durchgängiges Konzept erstreckt sich dabei über alle Gebäude:

Fahrradrampen vom Freien bis in die Kellergeschosse, elektrische Türöffner für die hindernisarme Bewegung von Fahrrädern/Lastenfahrrädern, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lade- und Abstellmöglichkeiten für E-Lastenräder und E-Bikes sowie Leih-Lastenräder werden allen Mieterinnen und Mieter nutzbar gemacht. Dazu kommt eine Fahrrad-Reparaturstation, ausgestattet mit einer Werkzeugsäule sowie einer Reparaturrampe. Dieses Konzept ist innovativ und zugleich umwelt- und benutzerfreundlich. Neben den Fahrradstellplätzen wurden in den Kellerbereichen Schließfächer für sämtliche Mietparteien errichtet, die eine fahrradnahe Unterbringung von Zubehör ermöglichen. Die Abstellräume im Keller sind zudem großzügig dimensioniert, sodass bei Bedarf dort auch Fahrradanhänger untergebracht werden könnten.

Im Außenbereich des Projektes wird das Mobilitätsangebot durch drei E-Pkw im Sharing-Modell erweitert.

Ein Vergleich mit anderen Wohnungsbauvorhaben ist nicht möglich, da jedes Vorhaben individuellen Auflagen unterliegt.

  1. Welche Maßnahmen aus dem innovativen Konzept wurden wo und in welcher Anzahl auf dem oder außerhalb des Grundstücks nachgewiesen?

BSW:

Die Maßnahmen auf dem Grundstück sind unter Frage 7 beschrieben. Zwei weitere Pkw-Stellplätze für das Sharing-Modell sind fußläufig auf einem Nachbargrundstück positioniert.

  1. Was hat die angekündigte rechtliche Prüfung der gekoppelten Vergabe der Wohnungen an den Verzicht auf einen eigenen Pkw ergeben?

BSW:

Die rechtliche Prüfung der SAGA hat ergeben, dass es im Sinne der hierzu ergangenen Rechtsprechung auf eine Abwägung der beteiligten Interessen ankommt. Dabei sollten die umfassende Ausnahmetatbestände, die bei Vorliegen zu einem Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs in dem Quartier führen, berücksichtigt werden.

  1. Welche Schlüsse haben die IBA und die Saga aus den Ergebnissen zu 9. geschlossen und welche Konsequenzen wird dies auch für andere Vorhaben haben?

BSW:

Es handelt sich bei dem Wohnbauvorhaben am Niedergeorgswerder Deich um ein individuelles Projekt mit besonderen Rahmenbedingungen. Die IBA Hamburg und die SAGA werden auch zukünftig gemeinsam Bauvorhaben umsetzen, die alle Möglichkeiten ausschöpfen, um wirtschaftlich, sozial und nachhaltig dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine generelle Übertragung auf andere Projekte ist derzeit nicht konkret geplant.

  1. Welche Kosten in welcher kalkulatorischen Höhe wurden durch die Schaffung von Wohnungen anstelle der Tiefgaragen-Stellplätze, wie aus der o.g. Antwort des Senats hervorgeht, gespart? Und um wie viele Wohnungen handelt es sich konkret?

BSW:

Es erfolgte keine Schaffung von Wohnungen anstelle der Errichtung einer Tiefgarage. Vielmehr wurde auf die Errichtung einer Tiefgarage verzichtet, um dadurch Baukosten und gleichzeitig graue Energie einsparen zu können. Die Kosten für die Errichtung einer Tiefgarage betragen im Übrigen durchschnittlich auf Basis der Erkenntnisse aus dem Hamburg-Standard 339 €/m² Wohnfläche.

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