Antwort: Zwangsbeglückung der Mieter durch die Saga - Autofreies Wohnen durch die Hintertür? (II) (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Roland Hoitz
Im Herbst vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das städtische Wohnungsunternehmen Saga die neu erstellten 58 Wohnungen am Niedergeorgswerder Deich nur an Menschen vergeben wollte, die über kein Auto verfügen. Dies hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Saga musste, da die Vergabe rechtlich mehr als zweifelhaft erschien, die Vermarktung der Wohnungen, die ursprünglich am 16.02.2026 an die neuen Mieter übergeben werden sollten, stoppen.
Seither ruht der See still und es scheint sich auch bis zum 01. März 2026 nichts in der Anlage getan zu haben.
Außerdem ließen die Antworten auf die Anfrage 23-1257 vom 17.12.2025 Fragen offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantworten die Fragen wie folgt:
BSW:
Aktuell wurden Mietverträge für 46 Wohnungen geschlossen. Die übrigen 12 Wohnungen werden mit Trägerbindungen kurzfristig vermietet. Der Bezug des Neubauprojektes erfolgt gestaffelt, um hierdurch eine Ballung der Umzüge zu vermeiden und somit stressfreie Umzüge für die Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen. Der Bezug der Wohnungen begann am 16.03.2026.
BSW:
Es gibt eine Anlage zum Mietvertrag, welche die Projektrahmenbedingungen beschreibt. Danach ist das Halten eines KFZ grundsätzlich nicht vertragswidrig, es darf jedoch – vorbehaltlich des Vorliegens begründeter Ausnahmetatbestände – dauerhaft ausschließlich außerhalb des Quartieres genutzt und abgestellt werden.
Durch die Nutzung von insgesamt 58 Wohneinheiten entsteht ein Bedarf von 118 notwendigen Fahrradplätzen (§ 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf gemäß Fachanweisung 1/2013 - ABH, Anlage 1 wie folgt:
Haus 1
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 6 WE = 6 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 9 WE =18 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 5 WE = 15 SP
6 Lastenfahrräder Kellergeschoss
Haus 2
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 8 WE = 8 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 4 WE = 8 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 3 WE= 9 SP
4 Lastenfahrräder Kellergeschoss
Haus 3
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 75m² WF, 2 SP je WE: 4 WE =8 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE:6 WE=18 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 125m² WF,4 SP je WE: 1 WE = 4 SP
8 Lastenfahrräder Kellergeschoss
Haus 4
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 50m² WF, 1 SP je WE: 6 WE = 6 SP
Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 100m² WF, 3 SP je WE: 6 W =18 SP
BSW:
Innerhalb der Gebäude sind in den Kellergeschossen insgesamt 164 Rad-Stellplätze eingerichtet, davon 22 für E-Fahrräder und 18 für E-Lastenfahrräder. An allen Hauseingängen werden im Weiteren Besucherfahrradstellplätze installiert.
BSW:
Nein. Über die Vergabe der einzelnen Wohnungen und etwaige Auswahlkriterien entscheidet der Fördernehmer unter Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen. Dabei hat er auch die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Mietrechts zu beachten. Im Rahmen der Förderung findet aber keine allgemeine Prüfung des Mietvertrags statt.
BSW:
Siehe Antwort zu Frage 2.
BSW:
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Innovativ am Neubauvorhaben ist die besondere gebäudebezogene Infrastruktur. Ein durchgängiges Konzept erstreckt sich dabei über alle Gebäude:
Fahrradrampen vom Freien bis in die Kellergeschosse, elektrische Türöffner für die hindernisarme Bewegung von Fahrrädern/Lastenfahrrädern, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lade- und Abstellmöglichkeiten für E-Lastenräder und E-Bikes sowie Leih-Lastenräder werden allen Mieterinnen und Mieter nutzbar gemacht. Dazu kommt eine Fahrrad-Reparaturstation, ausgestattet mit einer Werkzeugsäule sowie einer Reparaturrampe. Dieses Konzept ist innovativ und zugleich umwelt- und benutzerfreundlich. Neben den Fahrradstellplätzen wurden in den Kellerbereichen Schließfächer für sämtliche Mietparteien errichtet, die eine fahrradnahe Unterbringung von Zubehör ermöglichen. Die Abstellräume im Keller sind zudem großzügig dimensioniert, sodass bei Bedarf dort auch Fahrradanhänger untergebracht werden könnten.
Im Außenbereich des Projektes wird das Mobilitätsangebot durch drei E-Pkw im Sharing-Modell erweitert.
Ein Vergleich mit anderen Wohnungsbauvorhaben ist nicht möglich, da jedes Vorhaben individuellen Auflagen unterliegt.
BSW:
Die Maßnahmen auf dem Grundstück sind unter Frage 7 beschrieben. Zwei weitere Pkw-Stellplätze für das Sharing-Modell sind fußläufig auf einem Nachbargrundstück positioniert.
BSW:
Die rechtliche Prüfung der SAGA hat ergeben, dass es im Sinne der hierzu ergangenen Rechtsprechung auf eine Abwägung der beteiligten Interessen ankommt. Dabei sollten die umfassende Ausnahmetatbestände, die bei Vorliegen zu einem Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs in dem Quartier führen, berücksichtigt werden.
BSW:
Es handelt sich bei dem Wohnbauvorhaben am Niedergeorgswerder Deich um ein individuelles Projekt mit besonderen Rahmenbedingungen. Die IBA Hamburg und die SAGA werden auch zukünftig gemeinsam Bauvorhaben umsetzen, die alle Möglichkeiten ausschöpfen, um wirtschaftlich, sozial und nachhaltig dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine generelle Übertragung auf andere Projekte ist derzeit nicht konkret geplant.
BSW:
Es erfolgte keine Schaffung von Wohnungen anstelle der Errichtung einer Tiefgarage. Vielmehr wurde auf die Errichtung einer Tiefgarage verzichtet, um dadurch Baukosten und gleichzeitig graue Energie einsparen zu können. Die Kosten für die Errichtung einer Tiefgarage betragen im Übrigen durchschnittlich auf Basis der Erkenntnisse aus dem Hamburg-Standard 339 €/m² Wohnfläche.
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