Antwort: Zwangsbeglückung der Mieter durch die Saga | Autofreies Wohnen durch die Hintertür? (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Jörn Frommann
Vor rund einem Jahr haben die Saga Unternehmensgruppe, der Bezirksamtsleiter und die IBA Hamburg GmbH die Grundsteinlegung für 58 öffentlich geförderte Wohnungen im neuen Quartier „Kirchenwiese“ durchgeführt.
Während in der Pressemitteilung der Saga vom gleichen Tag über allerlei Selbstverständliches schwadroniert wurde, finden sich in der Verlautbarung weder Angaben zu einem möglichen Projekt „Autofreies Wohnen“, noch auf die geringe Stellplatzanzahl von 4 Stück für die Wohnungen und das angeschlossene Gewerbe. Stattdessen wird über die „Landschaftsfinger“ im Quartier, als auch darüber, dass jede Wohnung über Terrasse und Balkon verfüge, berichtet.
Mit Start der Vergabe der Wohnungen, die laut Verlautbarungen zum 16.02.2026 bezugsfertig sein sollen, ist nunmehr bekannt geworden, dass die Wohnungen nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden sollen, die nicht im Besitz von Pkws sind und sich (miet-)vertraglich verpflichten sollen, kein Fahrzeug zu halten oder fest zu nutzen.
Auch eine Reduktion des Individualverkehrs in geeigneten Bereichen sicherlich sinnvoll erscheint – auf freiwilliger Basis – so erscheint diese Maßnahme an diesem Standort weder machbar noch rechtlich durchdacht zu sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Genehmigung wurde am 22.05.2023 erteilt.
Der Antrag wurde dem Unterausschuss für Bauangelegenheiten Wilhelmsburg/Veddel am 25.04.2023 vorgestellt. Dem Votum der Verwaltung hat sich der Ausschuss einstimmig angeschlossen.
In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in entsprechendem Umfang in mehreren Geschossen erfüllt werden. Diese Anforderung wird erfüllt. Rollstuhlgerechte Wohnungen sind keine Anforderung nach der Hamburgischen Bauordnung.
Es wurden Auflagen erhoben zur Ausgestaltung der Grundstücksüberfahrten, des Sielanschlusses, zur Benutzung oberirdischer Gewässer, der Ausgestaltung der Abstellräume, statischer Prüfungserfordernisse, zum Brandschutz, zur Abfallbeseitigung, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zur Lebensmittelhygiene und zum Gehölzbestand.
120 Fahrradstellplätze, die auch nachgewiesen werden.
Nein.
Nein, es wurde kein Änderungsantrag vor der Beschlussfassung eingereicht.
Nein, die Nachweispflicht für Stellplätze ist im Bereich des Wohnungsbaus bekanntlich entfallen.
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