Antwort Anfrage gem. § 27 BezVG DIE LINKE betr.: Vergabe der Wohnungen in der Denickestraße
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.21
Wie im Regionalausschuss Harburg berichtet wurde, beginnen die nächsten Vermietungen der Neubauwohnungen in der Denickestraße voraussichtlich am 01.03.2019, 01.04.2019 und Mitte April 2019.
Bis dahin sollen alle Bauabschnitte fertig gestellt sein.
Diejenigen, die beim ersten Bauabschnitt nicht berücksichtigt werden konnten (101 Wohnungen zum 01.12.2018 und 16.12.2018), brauchen nicht mehr zu einer Infoveranstaltung des Tochterunternehmens HWC kommen. Sie sind automatisch im Pool zur weiteren Vergabe.
Es werden aber noch weitere Infoveranstaltungen stattfinden. 309 Wohnungen werden gebaut, ca. 800 Berechtigte werden eingeladen.
Wer als zukünftiger Mieter genommen wird, richtet sich nach Schufa-Auskunft und der Zahlungsfähigkeit.
Für den 2. Förderweg (höhere Miete) wurde Unterstützung zum Erlangen eines Berechtigungsscheines zugesagt.
Der unterschiedliche Mietbeginn im Dezember 2018 (01. und 16.) wurde damit begründet, dass es sonst ein Chaos in der Logistik der Umzüge geben würde.
Die Informationsveranstaltungen zur Vergabe der bereits im Dezember fertiggestellten Wohnungen und die Auswahl der Mietparteien waren äußerst kurzfristig angesetzt. Für die im März und April zu vergebenden Wohnungen sollte dies möglichst bis Ende Dezember abgeschlossen sein, damit die zukünftigen Mieter_Innen rechtzeitig ihre alte Wohnung kündigen können und keine Doppelmiete bezahlen müssen.
Deshalb fragen wir die SAGA Unternehmensgruppe:
1) Wann sind die Informationsveranstaltungen geplant, um die Wohnungen in der Denickestraße für 2019 zu vergeben?
2) Zu welchen Terminen werden die 2019 fertiggestellten Wohnungen vergeben?
3) Wann werden die zukünftigen Mietparteien 2019 spätestens ausgewählt und benachrichtigt?
4) Wann werden spätestens die Mietverträge für 2019 abgeschlossen?
5) In welcher Weise unterstützen die SAGA und/oder das Tochterunternehmen HWC oder andere Dritte potentielle Mieter/innen bei der Erlangung eines Berechtigungsscheins im 2.Förderweg?
6) Gerade die Nachfrage nach größeren Wohnungen war bei der Infoveranstaltung groß. Bitte die Anzahl der Wohnungen, detailliert aufgeschlüsselt nach Quadratmetergröße und Zimmeranzahl, im gesamten Bauprojekt angeben.
7) Wieviel Wohnungen werden insgesamt im 1. Förderweg, wieviel im 2. Förderweg gefördert? Bitte jeweils nach Wohnungsgrößen aufschlüsseln.
8) Wie hoch ist insgesamt die Anzahl der Wohnungen, die von rückkehrenden Mietparteien aus den Vorgängerbauten beansprucht werden? Bitte nach Wohnungsgrößen aufschlüsseln.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
04. Dezember 2018
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 20-4211 wie folgt:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) als zuständige Fachbehörde beantwortet die an die SAGA gerichteten Fragen auf Grundlage von Auskünften der SAGA wie folgt:
Zu 1.
Bereits jetzt werden etwa alle zwei bis drei Wochen Vertriebsveranstaltungen von der SAGA
durchgeführt, um für alle Bauabschnitte Mieter zu werben. Konkrete Informationen, insbesondere zu Grundrissen, erfolgen für die geplanten Wohnungsbezüge im Jahre 2019
voraussichtlich in der ersten Dezemberhälfte 2018.
Zu 2. und 3.
Für die avisierten Mietbeginne 1. März 2019 und 16. April 2019 erfolgen verbindliche
Vermietungsangebote der SAGA an einzelne Kunden im Regelfall jeweils etwa drei Monate
vorher.
Zu 4.
Die Mietverträge werden nach Mitteilung der SAGA im Regelfall etwa zwei Monate vor
Mietbeginn abgeschlossen.
Zu 5.
Die zukünftigen Mieter werden zu den Konditionen rund um den 2. Förderweg und die daraus resultierenden Einkommensgrenzen von der SAGA beraten. Die Kunden organisieren erforderliche Bescheinigungen eigenverantwortlich über die Bezirke. Durch die Bezirksämter findet eine entsprechende Beratung statt.
Zu 6.
Zimmer (+halbe Zimmer) |
qm (durchschnittlich) |
Anzahl WE |
1,5 |
45,75 |
87 |
2 |
49,24 |
5 |
2 |
57,97 |
59 |
2,5 |
69,64 |
91 |
2+2 |
69,04 |
1 |
2+2 |
86,25 |
14 |
3 |
82,75 |
1 |
3 |
73,78 |
23 |
3,5 |
84,55 |
18 |
3+2 |
104,99 |
1 |
4 |
104,06 |
7 |
4,5 |
102,25 |
2 |
309 |
||
Zu 7.
Alle Wohnungen werden im 1. Förderweg gefördert und unter Berücksichtigung der Regelungen des Kooperationsvertrages mit der FHH vermietet. Dieser sieht vor, dass neben einer bindungskonformen Belegung auch in geringem Maße die Einkommensgrenzen des 2.
Förderwegs Anwendung finden können.
Zu 8.
Die Frage kann erst nach Vollvermietung des gesamten Bauprojektes beantwortet werden, da die Beratungen nach den jeweiligen Kundenwünschen auch für die noch folgenden Bauabschnitte stattfinden.
gez. Rajski
f.d.R.
Kühn
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