Antwort: Wird das Prinzip "Cradle-to-Cradle" ("C-2-C") als Methode des Materialkreislaufs bei Baumaßnahmen des Bezirks zu Zwecken der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes genutzt? (Anfrage der FDP-Fraktion)
Fragesteller: Timo Fischer, Dian Diaman und James Robert Blum
Nachhaltiges Bauen hat einen erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz. Zement ist für 8% und Stahl für 6-8% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Der Energieeinsatz bei Erstellung von Gebäuden ist über den Lebenszyklus ähnlich hoch wie der Anteil der Energie zum Betrieb des Gebäudes. Zudem werden Sand und Kies zu knappen Ressourcen. Schließlich fallen beim Abriss Unmengen von Bauschutt an, welcher die Hälfte unseres gesamten Müllaufkommens darstellt.
Der Hamburger Klimaplan, das Hamburgische Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Klimaschutzplan des Bezirks werden neue Anforderungen an das Bauen stellen.
Das C-2-C-Prinzip im Bauwesen ist eine Möglichkeit um Abfälle zu vermeiden und ein kreislauffähiges Gebäude zu errichten. Hierbei sind die verbauten und verwendeten Materialien nach Aufgabe des Gebäudes voneinander trennbar und können anschließend recycelt werden. Die recycelten Rohstoffe stehen so wieder für neue Bau- und Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Gebäude werden so quasi zu einem Rohstofflager für künftige Generationen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Werden die Klimaschutzgesetze in der derzeitigen Übergangsphase bereits bei Baumaßnahmen des Bezirks berücksichtigt?
1a. Wenn ja, in welchen Bereichen?
1b. Wenn nein, warum nicht?
Die im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung im Bezirksamt Hamburg-Mitte geplanten und realisierten Projekten und weiteren bezirklichen Baumaßnahmen berücksichtigen geltendes Recht und bemühen sich zugleich Innovationstreiber zu sein. Die jeweiligen Förderrichtlinien setzen dabei in ihren Anforderungen einen besonderen Schwerpunkt auf den Klimaschutz.
Ein Beispiel ist der Betriebshof im Wilhelmsburger Inselpark, der in Holzbauweise errichtet wurde, mit Gründach und PV-Anlage, mit Kleinkläranlage und Holzhackschnitzelheizung. Bei Freiraumplanung wird sowohl im Sinne des Klimaschutzes als auch der Klimafolgenanpassung gedacht, unter anderem durch Erforschen von Klimabäumen und Schaffung von Retentionsräumen. Auch im Bereich Veranstaltungsmanagement wird vielfach auf Nachhaltigkeit geachtet, sei es durch die Vorschrift zur Verwendung von Mehrweggeschirr, durch Erzeugung des erforderlichen Stroms mithilfe von Fahrrädern oder durch die Gestellung von Fahrradgarderoben, um nur einige Beispiele zu nennen.
2. Werden die Klimamanager:innen bei Baumaßnahmen des Bezirks involviert?
2a. Wenn ja, wie?
2b.Wenn nein, warum nicht?
Es sind im Bezirksamt Hamburg-Mitte zwei Klimaschutzmanager:innen tätig, zuständig für die Umsetzung des Teilkonzeptes Billbrook-Rothenburgsort und für die Erstellung des bezirklichen Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Es hat ein erster Austausch stattgefunden, um auf beiden Seiten für das Thema zu sensibilisieren und eine Bestandsaufnahme zu machen, wo bereits in Kreisläufen gedacht und gehandelt wird bzw. wo weiteres Potenzial besteht. Die Klimaschutzmanagerinnen werden über Projekte zur Kenntnis gesetzt und in Gesprächen, je nach Bedarf, eingebunden. Beim Eingang einer Bauanfrage bzw. eines Antrages für das Industriegebiet wird das Klimaschutzmanagement in Kenntnis gesetzt, bei einer Beratung ist das Klimaschutzmanagement eingeladen
3. Haben die Klimaschutzmanager:innen des Bezirks Kenntnisse zum Thema C-2-C?
3a. Wenn ja, welche (gab es z.B. Schulungen?)?
3b. Wenn nein, warum nicht?
Ja, über akademische, professionelle und persönlicher Erfahrung im Kontext des Klimawandels und Klimaschutzes.
4. Berücksichtigen die Klimaschutzmanager des Bezirks das C-2-C-Verfahren?
4a. Wenn ja, wie?
4b. Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Möglichkeiten, ja.
5. Wird das C-2-C-Verfahren bei geplanten Baumaßnahmen des Bezirks bereits berücksichtigt?
5a. Wenn ja, wie?
5b. Wenn nein, warum nicht?
Seit ca. 2017 beschäftigen sich die Mitarbeitenden des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau mit dem Konzept C-2-C. Ob dies z.B. im Rahmen des Modellvorhabens umgesetzt werden kann wird geprüft. Beispiel für den Einsatz von C-2-C ist auch der neue Bodenbelag. Zudem werden im Rahmen von Projektentwicklungen, bei denen das Bezirksamt Hamburg-Mitte Bedarfsträgerin ist, C-2-C-Verfahren berücksichtigt (vgl. auch Antwort zu 1.) Das geschieht über die Formulierung von Anforderungen im Rahmen von hochbaulichen Qualifizierungsverfahren oder im Rahmen von Vereinbarungen mit den Realisierungsträgern.
Aktuelle Projektbeispiele des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: Haus der Begegnung Haferblöcken, Horner Aufschwung, Haus im Blohms Park. Beispiele im Fachamt Management des öffentlichen Raumes sind: die Wiederverwendung von Natursteinbelägen und -borden, die Wiederverwendung von Böden und ungebundenen Tragschichten innerhalb der Baumaßnahmen und/oder innerhalb des Bezirks unter Berücksichtigung der Vorgaben des Boden-/ Grundwasserschutzes sowie den Vorgaben der Bau- und Vegetationstechnik, Bodenmanagement innerhalb der Baumaßnahmen, Standardisierung der ungebundenen Belagsflächen (Betonpfaster und -platten) zur Wiederverwendung (hauptsächlich im Straßenraum).
6. Welche Maßnahmen werden berücksichtigt?
6.1. Holzbauweise?
6.1a. Wenn ja, wie?
6.1b. Wenn nein, warum nicht?
Die Holzbauweise wird bereits vielfach angewendet, unter anderem für Spielgeräte, für Beläge und Kleingebäude. Der Bezirk Hamburg-Mitte hat einen kompletten Betriebshof in Holzbauweise.
Beispiel Haus der Begegnung Haferblöcken (in Bau): Holz- / Holzhybridbauweise war von Beginn an Gegenstand der Planung und wurde entsprechend bei den Bauleistungen ausgeschrieben.
Beispiel Horner Aufschwung: Holz- oder Holzhybridbauweise wird aktuell im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung verankert.
6.2. Wiederverwendung von Bauelementen und -materialien?
6.2a. Wenn ja, wie?
6.2.b. Wenn nein, warum nicht?
Ja, Beispiel Horner Aufschwung. Der Einsatz von emissionsarmen/schadstoffarmen Bauprodukten (ökologischer Standard) und die Berücksichtigung der Rückführbarkeit in technische und/oder biologische Kreisläufe werden aktuell im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung verankert. (Siehe vgl. auch Antwort zu 5).
7. Vorbereitung für eine zukünftige Wiedernutzung nach dem C-2-C?
7a. Wenn ja, wie?
7b. Wenn nein, warum nicht?
Weitere Materialien und Bauweisen sollen im Bezirk Hamburg-Mitte zukünftig auch nach dem C-2-C-Prinzip betrachtet werden, dazu gehören Recycelbarkeit von Kunststoffbelägen (Spiel- und Sportplätze) und teilweise Verwendung von Betonrecycling als ungebundene Tragschicht innerhalb der Baumaßnahmen und/oder innerhalb des Bezirks unter Berücksichtigung der Vorgaben des Boden-/ Grundwasserschutzes.
8. Werden privaten Bauträgern C-2-C Auflagen gemacht?
8a. Wenn ja, welche?
8b. Wenn nein, warum nicht?
Der Themenkomplex C-2-C, Wiederverwendung/Recycling von Baumaterialien und Fortnutzung/Weiterentwicklung bestehender Bausubstanz wird durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowohl im Rahmen einzelner Projektentwicklungen als auch im Kontext städtebaulicher und/oder hochbaulicher Qualifizierungsverfahren proaktiv gegenüber Vorhabenträgern vertreten. Es erfolgt hierbei jeweils eine einzelfallbezogene Betrachtung der jeweils in Rede stehenden Immobilie auf ihre materialtechnische, konstruktive und konzeptionelle Eignung für die Anwendung der genannten Prinzipien.
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