21-2183

Wird das Prinzip „Cradle-to-Cradle“ („C-2-C“) als Methode des Materialkreislaufs bei Baumaßnahmen in Eimsbüttel zu Zwecken der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes genutzt?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

13.07.2021

Lfd. Nr. 130 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Klaus Krüger und Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)

 

Wird das Prinzip „Cradle-to-Cradle“ („C-2-C“) als Methode des Materialkreislaufs bei Baumaßnahmen in Eimsbüttel zu Zwecken der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes genutzt?

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Nachhaltiges Bauen hat einen erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz. Zement ist für 8% und Stahl für 6-8% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Der Energieeinsatz bei Erstellung von Gebäuden ist über den Lebenszyklus ähnlich hoch wie der Anteil der Energie zum Betrieb des Gebäudes. Zudem werden Sand und Kies zu knappen Ressourcen. Schließlich fallen beim Abriss Unmengen von Bauschutt an, welcher die Hälfte unseres gesamten Müllaufkommens darstellt.

Der Hamburger Klimaplan, das Hamburgische Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Klimaschutzplan des Bezirks werden neue Anforderungen an das Bauen stellen.

Das C-2-C Prinzip im Bauwesen ist eine Möglichkeit um Abfälle zu vermeiden und ein kreislauffähiges Gebäude zu errichten. Hierbei sind die verbauten und verwendeten Materialien nach Aufgabe des Gebäudes voneinander trennbar und können anschließend recycelt werden. Die recycelten Rohstoffe stehen so wieder für neue Bau- und Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Gebäude werden so quasi zu einem Rohstofflager für künftige Generationen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.) Werden die Klimaschutzgesetze in der derzeitigen Übergangsphase bereits bei Baumaßnahmen des Bezirks Eimsbüttel berücksichtigt?

a. Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

Beim bevorstehenden Neubau Dienststellen Garstedter Weg wurden konkrete Maßnahmen aus dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz aufgenommen und werden in die noch ausstehende Planung eingebracht.

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

2.) Werden die Klimabeauftragten bei Baumaßnahmen des Bezirks involviert?

  1. Wenn ja, wie?

 

In der Aufstellung der mitgedachten Maßnahmen (siehe 1a) wurden die Klimaschutzbeauftragten des Bezirks schriftlich und mündlich einbezogen.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

3.) Haben die Klimaschutzmanager des Bezirks Kenntnisse zum Thema C-2-C?

  1. Wenn ja, welche (gab es z.B. Schulungen?)?

 

Es herrscht Austausch im Kontext verschiedener Projekte mit der Hamburger C2C-Ortsgruppe.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

  1. Berücksichtigen die Klimaschutzmanager des Bezirks das C-2-C-Verfahren?
  2. Wenn ja, wie?

 

Das Klimaschutzmanagement diskutiert die Anwendbarkeit des C2C-Prinzips, gemeinsam mit den betreffenden Fachämtern.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

4.) Wird das C-2-C-Verfahren bei geplanten Baumaßnahmen des Bezirks bereits berücksichtigt?

  1. Wenn ja, wie?

 

Bei geplanten Baumaßnahmen des Bezirks werden alle Aspekte ganzheitlich, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen, im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz und aufgrund der Kenntnislage berücksichtigt.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

5)        Welche Maßnahmen werden berücksichtigt?

  1. Holzbauweise?
  2. Wenn ja, wie?

 

Siehe 4a. Es werden alle bekannten Maßnahmen berücksichtigt.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

  1. Wiederverwendung von Bauelementen und -materialien?

 

Siehe 4a. Es werden alle bekannten Maßnahmen berücksichtigt.

 

  1. Wenn ja, wie?
  2. Ist ein Recyclinghof darauf spezialisiert bzw. ein Privatunternehmen?

 

Es ist kein auf C2C-Verfahren spezialisierter Recyclinghof, bzw. Privatunternehmen bekannt.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?
  2. Vorbereitung für eine zukünftige Wiedernutzung nach dem C-2-C?

 

Entfällt.

 

  1. Wenn ja, wie?

 

Siehe 4a.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.

 

6.) Werden im Rahmen von Baugenehmigungen privaten Bauherren C-2-C Auflagen erteilt?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, warum nicht bzw. was spricht dagegen?

 

Es sind keine gesetzlichen Grundlagen hierfür bekannt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine