21-0977.01

Wird das Prinzip "Cradle-to-Cradle" ("C-2-C") als Methode des Materialkreislaufs bei Baumaßnahmen des Bezirks zu Zwecken der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes genutzt?

Antwort

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Gremium
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26.08.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

Nachhaltiges Bauen hat einen erheblichen Einfluss auf den Klimaschutz. Zement ist für 8% und Stahl für 6-8% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. Der Energieeinsatz bei Erstellung von Gebäuden ist über den Lebenszyklus ähnlich hoch wie der Anteil der Energie zum Betrieb des Gebäudes. Zudem werden Sand und Kies zu knappen Ressourcen. Schließlich fallen beim Abriss Unmengen von Bauschutt an, welcher die Hälfte unseres gesamten Müllaufkommens darstellt.

 

Der Hamburger Klimaplan, das Hamburgische Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Klimaschutzplan des Bezirks werden neue Anforderungen an das Bauen stellen.

 

Das C-2-C Prinzip im Bauwesen ist eine Möglichkeit um Abfälle zu vermeiden und ein kreislauffähiges Gebäude zu errichten. Hierbei sind die verbauten und verwendeten Materialien nach Aufgabe des Gebäudes voneinander trennbar und können anschließend recycelt werden. Die recycelten Rohstoffe stehen so wieder für neue Bau- und Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Gebäude werden so quasi zu einem Rohstofflager für künftige Generationen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 05.07.2021 wie folgt:

 

Fragen

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:

  • Werden die Klimaschutzgesetze in der derzeitigen Übergangsphase bereits bei Baumaßnahmen des Bezirks berücksichtigt?
    • Wenn ja, in welchen Bereichen?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Werden die Klimamanager bei Baumaßnahmen des Bezirks involviert?
    • Wenn ja, wie?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Haben die Klimaschutzmanager des Bezirks Kenntnisse zum Thema C-2-C?
    • Wenn ja, welche (gab es z.B. Schulungen?)?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Berücksichtigen die Klimaschutzmanager des Bezirks das C-2-C-Verfahren?
    • Wenn ja, wie?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Wird das C-2-C-Verfahren bei geplanten Baumaßnahmen des Bezirks bereits berücksichtigt?
    • Wenn ja, wie?
    • Wenn nein, warum nicht?
  • Welche Maßnahmen werden berücksichtigt?
    • Holzbauweise?
      • Wenn ja, wie?
      • Wenn nein, warum nicht?
    • Wiederverwendung von Bauelementen und -materialien?
      • Wenn ja, wie?
      • Wenn nein, warum nicht?
    • Vorbereitung für eine zukünftige Wiedernutzung nach dem C-2-C?
      • Wenn ja, wie?
      • Wenn nein, warum nicht?
  • Werden privaten Bauträgern C-2-C Auflagen gemacht?
    • Wenn ja, welche?

 

 

 

Das Klimaschutzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gilt für die Bauvorhaben innerhalb der FHH und findet Anwendung.

 

Die Stabsstelle Klimaschutz wird in alle Baumaßnahmen involviert, die im Kontext des Klimaschutzgesetzes relevant sind.

 

Das Verfahren Cradle-2-Cradle ist neben weiteren innovativen Konzepten der Verwaltung bekannt. Es obliegt den jeweiligen Investoren, ob diese Verfahren oder Maßnahmen zur Anwendung kommen. Die Stabsstelle Klimaschutz gibt in Verfahren Hinweise zu diesen innovativen Verfahren.

 

Die Verfahren werden aktuell im Bezirk Bergedorf nicht berücksichtigt, da bislang kein Investor eines Baufeldes dieses Verfahren zur Anwendung bringen wollte. Das Bezirksamt selbst baut derzeit kein Objekt.

Fortschrittliche Maßnahmen sollten und werden bei bezirklichen Vorhaben berücksichtigt.

 

Für den Bezirk Bergedorf baut die Sprinkenhof GmbH im sogenannten Mieter-Vermieter-Modell. Die Bauweise hängt von mehreren Faktoren ab - u.a. der Wirtschaftlichkeit. Der Jugendclub am Hohen Stege wird aktuell als Holzständerbau von der Sprinkenhof GmbH für den Bezirk Bergedorf realisiert.

 

Investoren und private Bauträger sind aktuell gesetzlich nicht in der Pflicht das Verfahren Cradle-2-Cradle zur Anwendung zu bringen. Aus diesem Grund können keine Auflagen erteilt werden. Bei Bauvorhaben über 150 Einheiten muss der Vorhabenträger einen Energiefachplan für das Quartier vorlegen, der von der Umweltbehörde begutachtet wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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