Antwort: Winternotprogramm (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerin: Nora Stärz
Einleitung für die Fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund unseres Antrages zur rechtzeitigen Ausweitung des Winternotprogramms vom 16. September bitten wir erneut um eine präzise Klärung, welche konkreten Befugnisse und Handlungsspielräume dem Bezirksamt Hamburg-Mitte in Bezug auf die Umsetzung und Verbesserung des Programms zukommen.
Die akute Notlage wohnungs- und obdachloser Menschen, insbesondere angesichts der erschütternden Zahl von 24 Menschen, die im letzten Jahr sowohl auf der Straße als auch im Winternotprogramm verstorben sind, macht eine schnelle und umfassende Antwort auf diese Fragen dringend notwendig.
Wir bitten dabei um die Beantwortung folgender Punkte:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Für das Winternotprogramm (WNP) ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zuständig. Demzufolge ist auch für die Beantwortung der Frage grundsätzlich die Sozialbehörde zuständig. Das Winternotprogramm besteht einerseits aus den zwei Hauptstandorten Friesenstraße (400 Plätze) und Châu-und-Lân-Straße (300 Plätze), die durch Fördern & Wohnen (F&W) im Auftrag der Sozialbehörde betreut werden. Daneben stehen rund 100 Plätze in Kirchengemeinden zur Verfügung. Beide Maßnahmen unterliegen der fachlichen Verantwortung der Sozialbehörde.
Die Entscheidung über die Anzahl, die Ausstattung und die Zugangswege zu den Unterkunftsplätzen, sowie über personelle Ausstattung oder weitere (medizinische) Versorgungsangebote, obliegt der Sozialbehörde. Das Bezirksamt unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten, beispielsweise in der einzelfallbasierten Arbeit, durch Beratung oder mit fachlichen Impulsen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte setzt sich aktiv für Maßnahmen ein, um die Unterstützung von Menschen, die von Obdachlosigkeit und Suchterkrankungen betroffen sind, zu verbessern. Fachlich zuständig für den Themenbereich ist die bezirkliche Koordinierungsstelle Obdachlosigkeit, zu der auch die bezirkliche Straßensozialarbeit in der Innenstadt gehört. Zu den Tätigkeiten der Koordinierungsstelle: Siehe Website oder kürzlich beantwortete Drs. 22/16831. Weiterhin kommt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte beim Winternotprogramm der Kirchengemeinden und Hochschulen eine organisatorische Rolle zu. So unterstützt das Fachamt Grundsicherung und Soziales bei der Ausschreibung der Container, der Kommunikation mit den Teilnehmenden, sowie bei Abrechnungsfragen.
Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.
Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.
Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.
Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der Sozialbehörde.
Aktuell hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Hinweise darauf, dass die hygienischen Zustände in den Standorten des WNP Mängel aufweisen. Im Rahmen der Zuständigkeit des Fachamtes Gesundheit besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden von F&W, die auch von präventiver Arbeit geprägt ist. Die Hygienefachkräfte bzw. Ärztinnen und Ärzte des Fachamtes Gesundheit unterstützen zuständigkeitsübergreifend sowohl durch generelle fachliche Beratung als auch in konkreten Einzelfällen.
Siehe Antwort zu Frage 2.
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