Antwort: Planungen für das Winternotprogramm 2018 (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Am 22.08.2018 berichtete das Hamburger Wochenblatt von den gemeinsamen Planungen der Sozialbehörde und des Projektes „fördern und Wohnen“ für das Winternotprogramm 2018. Dieses soll am 01.11.2018 gestartet werden. Standort der ersten Anlaufstelle soll in der Friesenstraße und ein weiteres Gebäude in der Kollaustraße sein. Geboten werden Unterkunft und Beratung für Obdachlose.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet Anfrage wie folgt:
Mit wie vielen wird dieses Jahr gerechnet?
Der Auswertungsbericht zum Winternotprogramm (WNP) 2017/2018 ist im Internet abrufbar unter https://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/ (Link „Bilanz“).
Die zu erwartenden Nutzungszahlen sind aufgrund zahlreicher äußerer Abhängigkeiten (z.B. Witterungslage) und subjektiver Motive der Betroffenen nicht hinreichend sicher prognostizierbar. Die zur Verfügung gestellte Platzzahl gibt das erwartete obere Ende einer möglichen Auslastung wieder. Die aktuellen Auslastungszahlen sind im Internet abrufbar unter https://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/ (Link „Statistik“). Sie zeigen, dass derzeit noch ausreichend Plätze verfügbar sind.
Siehe Antwort zu 1.
Wenn nein, bestehen dahingehend Überlegungen der Verwaltung dies zukünftig zu tun?
Nein. Beim Winternotprogramm handelt es sich um eine zusätzlich in den Wintermonaten gefahrenrechtlich eingerichtete Maßnahme des Kälte- und Erfrierungsschutzes. Ganzjährig stehen als Notübernachtungsstätten das Pik As und das Frauenzimmer zur Verfügung.
Momentan engagieren sich rund 270 Freiwillige im Verein. Der Förderverein Winternotprogramm übernimmt beispielsweise die abendlichen Essensausgaben.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.winternotprogramm.de/.
Wenn ja, welche?
Wenn nein, erschwert dies nicht die Möglichkeit schon im Voraus genügend Dolmetscher zur Verfügung zu stellen?
Zu 5. und 6.:
Im Rahmen der Niedrigschwelligkeit des Angebots sind die Nutzerinnen und Nutzer zur Angabe von Personendaten grundsätzlich nicht verpflichtet. Soweit sie freiwillig entsprechende Angaben machen, werden diese zur Belegungssteuerung genutzt und statistisch erfasst. Die sich hieraus ergebenden statistischen Auswertungen, einschließlich der Nationalitäten, sind dem jährlichen Auswertungsbericht zu entnehmen (siehe Antwort zu 1.).
Der Einsatz von Dolmetschern erfolgt auf Abruf bei einem externen Dienstleister. Dolmetscher sind in den Sprachen Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Englisch und Französisch bedarfsgerecht und in der Regel abwechselnd zu den Beratungstagen angefordert worden. Eine statistische Erfassung des Dolmetschereinsatzes nach Einzelpersonen erfolgt nicht.
Zu 8. und 9.:
Die Finanzierung des WNP erfolgt – auch vor dem Hintergrund der vorab nicht exakt ermittelbaren Auslastung (siehe Antwort zu 1.) – aufwandsbezogen aus dem Haushalt innerhalb der Produktgruppe 253.03. Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung. Ein exakter Betrag vorab zur Verfügung stehender Mittel kann daher nicht angegeben werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend zu den Fragen 8 und 9 folgendes mit:
Dem Winternotprogramm standen im letzten Jahr 400.000€ zur Verfügung. In diesem Jahr werden ebenfalls 400.000€ zur Verfügung stehen.
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