21-2561

Schutz von Obdachlosen verbessern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.09.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.12.2021
Ö 12.4
20.12.2021
25.11.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 anliegende Drucksache 21-2227.3B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 16.11.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die getroffenen Maßnahmen der Sozialbehörde im Bereich des Winternotprogramm (WNP) bilden die inhaltliche Zielrichtung der Anträge Ziff. 1 – 3 bereits grundsätzlich ab.

Den Antrag Ziff. 4 befürwortet die Sozialbehörde nicht. Zu Erweiterungen der Öffnungszeiten und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten im Winternotprogramm für „Geschwächte“ siehe zu 4 unten.

 

Zu 1 und 2:

Das WNP bietet auch im Winter 2021/2022 ein umfangreiches Angebot an Schlafplätzen für die Nacht, Versorgung sowie umfassende soziale Beratung, um Menschen in Notlagen zu helfen.

Im Rahmen des WNP werden umfassende Hygienekonzepte umgesetzt. Tagsüber werden die Übernachtungsstandorte gründlich gelüftet und gereinigt. Alle Standorte bieten die Voraussetzungen für eine lockere Belegung, um angemessene Abstände zu ermöglichen.

 

Ergänzend zu der ganzjährig zur Verfügung stehenden Übernachtungsstätte Pik As (330 Plätze) und der Notübernachtungsstätte für Frauen in der Hinrichsenstraße (bis zu 60 Plätze) stehen im Rahmen des WNP 2021/2022 rund 1.030 zusätzliche Übernachtungsplätze zur Verfügung: 400 am Standort in der Friesenstraße 22, 300 Plätze am neuen Standort in der Halskestraße 72 sowie rund 100 Plätze in Containern bei Kirchen und Hochschulen. Ein zusätzlicher Standort mit bis zu 224 Plätze in der Schmiedekoppel bietet optional zusätzliche Kapazitäten und dient dazu, bei hoher Auslastung dennoch eine pandemiegerechte, lockere Belegung zu ermöglichen. Durch einen kostenfreien Busshuttle können die Standorte der städtischen Unterkünfte gut erreicht werden.

Die im Auftrag der Stadt von Fördern & Wohnen AöR betriebenen Hauptstandorte des WNP bieten damit die Voraussetzungen, den unterschiedlichen Bedürfnissen obdachloser Menschen gerecht zu werden. Üblicherweise erfolgt die Übernachtung in Zwei- und Dreibettzimmern. Für besonders gefährdete, gesundheitlich eingeschränkte bzw. psychisch beeinträchtigte Menschen besteht weiterhin die Möglichkeit einer Einzelzimmerunterbringung. Dafür werden mindestens 60 Plätze an einem zentralen Standort und nach Möglichkeit einzelne Plätze in dezentralen Container-Standorten vorgehalten. Ein Standort ist zudem besonders für Personen geeignet, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind.

 

Die Sozialbehörde befindet sich zu Einzelzimmerbedarfen generell in einem engen Austausch mit dem Betreiber Fördern und Wohnen AöR und weiteren Akteuren der Obdachlosenhilfe.

 

Zu 3:

Im Eingangsbereich der WNP-Standorte wird der Impfstatus erhoben. Personen, die ihren Impfnachweis verloren haben sollten, werden dabei unterstützt, diesen erneut zu besorgen. Außerdem werden für die Einlasssituation Schnelltests vorgehalten. Allen obdachlosen Menschen in Hamburg wurde in den vergangenen Monaten bevorzugt eine Corona-Schutzimpfung angeboten. Es ist davon auszugehen, dass diese Zielgruppe im vergleichbaren Ausmaß wie die Gesamtbevölkerung immunisiert ist.

Es sind im Rahmen des WNP zudem Auffrischungsimpfungen vorgesehen. In der Tagesaufenthaltsstätte (TAS) Markthalle werden auch im November 2021 die Impfaktionen (Erstimpfungen und Optimierungsimpfungen) jeden Mittwoch stattfinden. Darüber hinaus fahren die mobilen Impfteams weitere Notübernachtungsstätten, Tagesaufenthaltsstätten und Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe innerhalb des Novembers je nach Rückmeldung der jeweiligen Einrichtung an.

Für weitere Einzelheiten siehe https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15486894/2021-10-18-sozialbehoerde-winternotprogramm/.

 

Zu 4:

Die Übernachtungsstätten müssen täglich mehrere Stunden intensiv gereinigt werden, um Hygieneauflagen zu gewährleisten und insbesondere das Ausbreiten von ansteckenden Krankheiten wie Läusen und Krätze zu verhindern.

Davon unabhängig gibt es weitere inhaltliche Gründe, warum das WNP grundsätzlich tagsüber nicht geöffnet wird.

Auch in den anderen Städten Deutschlands ist der Erfrierungsschutz nur nachts geöffnet - als Ergänzung zu den Tagesaufenthaltsstätten.

Würde der Erfrierungsschutz auch dauerhaft tagsüber geöffnet bleiben, würde er den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft erhalten. In solche Unterkünfte können nur Menschen ziehen, die in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Der niedrigschwellige Charakter des Winternotprogramms wäre bei einer Tagesöffnung also nicht mehr gewährleistet. Der größte Teil der derzeitigen Übernachtenden hätte dann keinen Zugang mehr zu den beiden Übernachtungsstandorten.

Des Weiteren hat die Stadt die Verantwortung, einer Verfestigung der Obdachlosenszene an wenigen Standorten vorbeugen, hiervon hängt die Akzeptanz der Unterbringungsstandorte in der Nachbarschaft ab. Die derzeitigen Übernachtungsstandorte werden in der Nachbarschaft deshalb mitgetragen, weil es tagsüber andere Aufenthaltsmöglichkeiten in der Stadt gibt. Siehe hierzu auch:https://www.hamburg.de/winternotprogramm-obdachlose/10327604/tagesoeffnung/.

 

Erheblich geschwächte Personen, deren mentaler und/oder körperlicher Zustand das Erreichen der nächstgelegenen Tagesaufenthaltsstätte nicht oder nur mit erheblichen Risiken möglich erscheinen lässt, erhalten jedoch die Möglichkeit, am WNP-Standort auch tagsüber zu verbleiben bzw. am Pik As mit Tages- und Nachaufenthalt aufgenommen zu werden („Geschwächten“-Regelung).

Bei extremer Kälte, anderen gefährlichen Wetterlagen etc. werden die Öffnungszeiten ggf. auch für alle Nutzerinnen und Nutzer temporär ausgeweitet. Entsprechende Ausnahmeregelungen hat es auch bereits in der Vergangenheit gegeben.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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