Antwort: Umsetzungsstand der "Beleuchtungsoffensive" im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Marion Hartung, Larry Wendt, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Rainer Roszak, Sven Dahlgaard
Die öffentliche Beleuchtung von Wegen und Straßen ist für die Stadt und den Bezirk Hamburg-Mitte von hoher Bedeutung. Sie ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wichtig, um allen Menschen, insbesondere Fußgänger*innen und Radfahrenden, die sichere Benutzung ihrer Wege zu ermöglichen. Auch für das subjektive Sicherheitsgefühl ist eine gute Beleuchtung unabdingbar. Gar nicht oder schlecht ausgeleuchtete Wege schränken Menschen unnötig in ihrer Mobilität ein. Gleichzeitig kann eine exzessive oder schlecht geplante bzw. gesteuerte Beleuchtung auch negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere haben. Ein ausgewogenes und angemessenes Verhältnis ist daher wichtig und mit guter Planung und der entsprechenden Technik auch möglich.
Diese Aufgaben haben auch die Hamburgische Bürgerschaft und der Senat erkannt. Auf Ersuchen der Bürgerschaft hat der Senat im Mai 2021 in einem Bericht (Drucksache 22/4312) den aktuellen Stand der Planung und Technik dargestellt und eine "Beleuchtungsoffensive" auf den Weg gebracht. Dazu sollen den Bezirken den Jahren 2021 bis 2024 Finanzmittel in Höhe von jeweils 500.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Konkret heißt es in der Drucksache: "Daher wird zukünftig vorgesehen, für die erstmalige Beleuchtung von unbeleuchteten Verbindungswegen und Wegen durch Grünanlagen in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils 500.000 Euro aus dem vorhandenen Budget der Produktgruppe 301.02 einzusetzen. Die Bezirke beteiligen möglichst die Öffentlichkeit und schlagen vor, welche Wege erstmalig mit einer Beleuchtung ausgestattet werden sollen."
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Vorbemerkung:
Dem Bezirk Hamburg-Mitte stehen 300.000 € im Rahmen der Beleuchtungsoffensive zur Verfügung. Davon werden voraussichtlich drei oder vier Maßnahmen finanziert werden können. Die Einreichung einer Vorschlagsliste wird vorbereitet, unter den betroffenen Abteilungen abgestimmt und kurzfristig bei den Fachbehörden eingereicht. Hierzu werden bereits bekannte Bedarfe werden priorisiert.
Aktuell sollen folgende Maßnahmen den Fachbehörden gemeldet werden:
Alle vorliegenden Maßnahmenvorschläge werden in Abstimmung zwischen den Fachabteilungen priorisiert.
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:
Siehe Vorbemerkung.
a) Wie lauten diese Vorschläge? (Bitte einzeln aufschlüsseln)
b) Nach welchen Kriterien wurden die Orte und Beleuchtungsarten ausgewählt?
c) Wie wirkt sich diese Auswahl auf die bis zur "Beleuchtungsoffensive" bei der BUKEA auf Warteliste eingereichten Vorschlägen aus?
d) Wurden bereits konkrete Maßnahmen umgesetzt? An welchen Wegen oder Straßen ist dies erfolgt? In welcher Höhe wurden bereits Mittel abgerufen? (Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)
e) Wurde die Öffentlichkeit beteiligt? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkung.
a) Bis wann plant das Bezirksamt, entsprechende Vorschläge vorzulegen?
b) Nach welchen Kriterien sollen die Orte und Beleuchtungsarten ausgewählt werden?
c) Werden die bisher auf der Warteliste der Bezirke an die BUKEA eingereichten Projekte "abgearbeitet"?
Siehe Vorbemerkung.
d) In welcher Form ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit dazu geplant?
e) Ist eine Beteiligung der Bezirkspolitik an der Auswahl möglicher Wege/Straßen geplant?
Eine Beteiligung der Gremien wird über den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) erfolgen. Nach Prüfung und Bewertung der vorliegenden Maßnahmen durch die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH wird die Vorschlagsliste dort vorgestellt und durch den Ausschuss bewertet werden. Die Sitzungen des KUMS sind öffentlich. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit ist angesichts der beschränkten Realisierung der Maßnahmen nicht geplant.
a) Falls ja, in welcher Form?
b) Falls nein, ist ein solcher Aufruf geplant? Wann soll dieser ggf. erfolgen?
Bürgerinnen und Bürger können regelhaft über den Melde-Michel dem Bezirksamt Wege/Straßen mit fehlender oder unzureichender Beleuchtung melden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 3d. und 3e.
Siehe Vorbemerkung.
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