Antwort: Situation der Gemeinschaftshäuser in der HafenCity II (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Joseph Johannsen, Roland Hoitz.
Die Antworten der Drs. 23-0769 liefern leider zu wenig Details und werfen weitere Nachfragen auf. Bitte alle Fragen einzeln beantworten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Diese Anfrage stellt eine Nachfolgeanfrage zur Drs. 23-0769 vom 04.06.2025 dar. Mit der erneuten Anfrage werden offengebliebene Fragen gestellt, die im Folgenden beantwortet werden.
Von Anbeginn wurde im Rahmen der Entwicklung der HafenCity erkannt, dass es aktive Angebote für soziokulturelle Teilhabe bedarf, um die Gemeinschaft fördernde Strukturen in Form eines Quartiersmanagements zu schaffen. Dazu wurden in den Grundstückskaufverträgen frühzeitig Eigentümer mit Grundstückskauf zum Beitritt sowie einer monetären Beteiligung verpflichtet. Zur institutionellen Verankerung dieses Gedankens wurde 2023 der Verein Quartiersmanagement HafenCity e.V. gegründet.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und den vorgenannten finanziellen Beteiligungen der Eigentümer. Um Räume im Quartier für diesen Gedanken zu schaffen, werden mit Mitteln des Sondervermögens zwei Gemeinschaftshäusern errichtet, die in einem kooperativen Prozess gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdern im Quartier entwickelt wurden. Der Betrieb der Gebäude – als ein Teil des Quartiersmanagements in der HafenCity – obliegt dem obig genannten Verein.
Zur Klarstellung muss zwischen der baugenehmigungsrechtlichen Innutzungnahme und dem tatsächlichen Betrieb unterschieden werden.
Die baugenehmigungsrechtliche Innutzungnahme erfolgte am 9. Februar 2024 und stellt lediglich das Datum dar, an dem die Innutzungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt wurde. Sie ermöglichte dem Verein eine tageweise, interne Nutzung des Gemeinschaftshauses. Parallel wurden bauliche Mängel beseitigt und der Verein baute weiter Strukturen für den Betrieb auf. Nach Abschluss dieser Maßnahmen begann ab Januar 2025 die dauerhafte Nutzung durch den Quartiersmanagement HafenCity e.V. im Rahmen eines dauerhaften Mietverhältnisses.
Grund für die Verzögerungen war der Leistungsausfalls eines kritischen Gewerks, wodurch der Bauablauf gestört war.
Die veranschlagten Kosten für das Gemeinschaftshaus Grasbrookpark lagen bei ca. 900.000 Euro. Das Gebäude ist nicht schlussgerechnet, daher können keine Aussagen zu den tatsächlichen Kosten getätigt werden.
Die dauerhafte Nutzung und damit der Betrieb wurde Anfang 2025 aufgenommen. Für 2024 liegen keine Betriebskosten vor, die der Nutzung des Gemeinschaftshauses zuzuordnen sind. Es sind lediglich Betriebskosten angefallen, die auf die Bautätigkeiten zurückzuführen sind.
Eine statistische Erhebung zu Besucherzahlen durch die HafenCity Hamburg GmbH erfolgt nicht.
Die Zahlungsverpflichtung des Mitgliedsbeitrags besteht gegenüber dem Quartiersmanagement HafenCity e.V., welchem dementsprechend die Durchführung des Mahnungswesens obliegt.
Die Gemeinschaftshäuser befinden sich im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen und sind an den Verein vermietet. Sollte die Mieterin, bzw. der Mieter der Mietzahlung nicht nachkommen, greifen marktgerechte Mietvertragsregelungen. Eine Unterfinanzierung ist nicht absehbar.
Der Quartiersmanagement HafenCity e.V. hat keine Geschäftsführung. Sollte der Vorstand gemeint sein, ist dieser gemäß den Regelungen unter § 8 der Vereinssatzung zustande gekommen, die auf folgender Website veröffentlicht ist: www.unsere-hafencity.de.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist Gründungsmitglied des Vereins, ihr kommt darüber hinaus keine weitergehende Rolle zu. Die BSW hat die Geschäftsführung der HCH zu Vorstandsmitgliedern bestellt.
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