23-0902

Antwort: Situation der Gemeinschaftshäuser in der HafenCity II (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Joseph Johannsen, Roland Hoitz.

Die Antworten der Drs. 23-0769 liefern leider zu wenig Details und werfen weitere Nachfragen auf. Bitte alle Fragen einzeln beantworten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu der o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Diese Anfrage stellt eine Nachfolgeanfrage zur Drs. 23-0769 vom 04.06.2025 dar. Mit der erneuten Anfrage werden offengebliebene Fragen gestellt, die im Folgenden beantwortet werden.

Von Anbeginn wurde im Rahmen der Entwicklung der HafenCity erkannt, dass es aktive Angebote für soziokulturelle Teilhabe bedarf, um die Gemeinschaft fördernde Strukturen in Form eines Quartiersmanagements zu schaffen. Dazu wurden in den Grundstückskaufverträgen frühzeitig Eigentümer mit Grundstückskauf zum Beitritt sowie einer monetären Beteiligung verpflichtet. Zur institutionellen Verankerung dieses Gedankens wurde 2023 der Verein Quartiersmanagement HafenCity e.V. gegründet.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und den vorgenannten finanziellen Beteiligungen der Eigentümer. Um Räume im Quartier für diesen Gedanken zu schaffen, werden mit Mitteln des Sondervermögens zwei Gemeinschaftshäusern errichtet, die in einem kooperativen Prozess gemeinsam mit unterschiedlichen Stakeholdern im Quartier entwickelt wurden. Der Betrieb der Gebäude – als ein Teil des Quartiersmanagements in der HafenCity – obliegt dem obig genannten Verein.

  1. In der Antwort spricht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in Antwort 1 von einer Innutzungsnahme des Gemeinschaftshauses Grasbrookpark am 9. Februar 2024, in Antwort 3 von einer Fertigstellung im Januar 2025. Angekündigt war eine Fertigstellung für Sommer 2023. Wann war tatsächlich Inbetriebnahme und warum hat sich die Fertigstellung um 1,5 Jahre verzögert?

Zur Klarstellung muss zwischen der baugenehmigungsrechtlichen Innutzungnahme und dem tatsächlichen Betrieb unterschieden werden.

Die baugenehmigungsrechtliche Innutzungnahme erfolgte am 9. Februar 2024 und stellt lediglich das Datum dar, an dem die Innutzungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt wurde. Sie ermöglichte dem Verein eine tageweise, interne Nutzung des Gemeinschaftshauses. Parallel wurden bauliche Mängel beseitigt und der Verein baute weiter Strukturen für den Betrieb auf. Nach Abschluss dieser Maßnahmen begann ab Januar 2025 die dauerhafte Nutzung durch den Quartiersmanagement HafenCity e.V. im Rahmen eines dauerhaften Mietverhältnisses.

Grund für die Verzögerungen war der Leistungsausfalls eines kritischen Gewerks, wodurch der Bauablauf gestört war.

  1. Wie hoch waren die veranschlagten Kosten für das Gemeinschaftshaus Grasbrookpark und wie hoch die tatsächlichen Kosten?

Die veranschlagten Kosten für das Gemeinschaftshaus Grasbrookpark lagen bei ca. 900.000 Euro. Das Gebäude ist nicht schlussgerechnet, daher können keine Aussagen zu den tatsächlichen Kosten getätigt werden.

  1. Wenn das Haus am Grasbrookpark am 9. Februar 2024 in Betrieb genommen wurde, müssen für 2024 die Betriebskosten und Besucherzahlen vorliegen. Wie hoch waren diese?

Die dauerhafte Nutzung und damit der Betrieb wurde Anfang 2025 aufgenommen. Für 2024 liegen keine Betriebskosten vor, die der Nutzung des Gemeinschaftshauses zuzuordnen sind. Es sind lediglich Betriebskosten angefallen, die auf die Bautätigkeiten zurückzuführen sind.

Eine statistische Erhebung zu Besucherzahlen durch die HafenCity Hamburg GmbH erfolgt nicht.

  1. In Antwort 7 heißt es, dass der BSW keine Kenntnis über die bisherigen geleisteten Beiträge der Bewohnenden und Gewerbetreibenden vorliegen würden? Treibt der Verein Quartiersmanagement HafenCity e.V. die Beiträge selbst ein oder wer ist dafür verantwortlich? Wer leitet rechtliche Schritte gegen säumige Beitragszahler ein?

Die Zahlungsverpflichtung des Mitgliedsbeitrags besteht gegenüber dem Quartiersmanagement HafenCity e.V., welchem dementsprechend die Durchführung des Mahnungswesens obliegt.

  1. Wer kommt bei einer Unterdeckung des Betriebs der Gemeinschaftshäuser auf, wenn der Verein Quartiersmanagement HafenCity e.V. unterfinanziert ist?

Die Gemeinschaftshäuser befinden sich im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen und sind an den Verein vermietet. Sollte die Mieterin, bzw. der Mieter der Mietzahlung nicht nachkommen, greifen marktgerechte Mietvertragsregelungen. Eine Unterfinanzierung ist nicht absehbar.

  1. Wer hat die Geschäftsführung des Vereins Quartiersmanagement HafenCity e.V. eingesetzt?

Der Quartiersmanagement HafenCity e.V. hat keine Geschäftsführung. Sollte der Vorstand gemeint sein, ist dieser gemäß den Regelungen unter § 8 der Vereinssatzung zustande gekommen, die auf folgender Website veröffentlicht ist: www.unsere-hafencity.de.

  1. Ist die BSW im Vereinsvorstand oder als Vereinsmitglied vertreten? Welche Aufgaben kommen den BSW-Vertretern dabei zu?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist Gründungsmitglied des Vereins, ihr kommt darüber hinaus keine weitergehende Rolle zu. Die BSW hat die Geschäftsführung der HCH zu Vorstandsmitgliedern bestellt.

Lokalisation Beta
Grasbrookpark Am Grasbrookpark
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.