Stiftung Quartiersmanagement HafenCity - nicht ohne die Bezirkspolitik, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 22.09.2020 Cityausschuss Ö 5.11
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat den Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion 22-0909 in seiner Sitzung am 07.04.2020 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wurde gebeten, der Intention des Beschlusses zu entsprechen und eine Stellungnahme zur Information für den Cityausschuss abzugeben.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0909 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Fast alle Grundstückseigentümer in der HafenCity sind vertraglich verpflichtet worden, einen Beitrag in Höhe von 0,07 €/m² (Wohnen) bzw. 0,10 €/m² (kommerziell) für ein Quartiersmanagement zu zahlen. Ersten Schätzungen der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) zufolge ergibt sich hieraus ein Jahresetat von ca. 1 Mio. Euro, die Beitragshöhe ist außerdem indexgekoppelt.
Auf der Workshop-Sitzung zu den Leitbildern eines Quartiersmanagements vom 08.02.2020 wurde seitens der HCH vorgetragen, dass nunmehr die Entscheidung gefallen ist, das Quartiersmanagement über ein Stiftungsmodell zu verfolgen. Hierzu werde man in Kürze die „Stiftung Quartiersmanagement HafenCity Hamburg“ gründen.
Für ein gutes Quartiersmanagement bedarf es moderner Ansätze mit einem Abschied vom hergebrachten „Silo-Denken“ und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, HCH, Politik und Wirtschaft. Nur dann kann die Quartiersarbeit ein Erfolg werden.
Die Unterschiede der Bewohner und Bewohnerinnen z.B. in Alter, Ethnizität oder Familienstand, der Wirtschaftstreibenden, von kleinen Startups bis zu Großkonzernen und der Besucher und Besucherinnen erzeugen sehr unterschiedliche Bedürfnisse, die sich nur durch intensiv vernetzte Arbeit der zuständigen Stellen bedienen lassen. Die Arbeit vor Ort zusammen mit den Menschen ist daher besonders wichtig, damit NICHT ÜBER die Menschen, sondern MIT den Menschen geredet wird.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte begrüßt die diesbezüglichen Aktivitäten der HCH. Die Workshops sind ein guter Auftakt, zeigen aber noch Defizite. So waren z.B. kaum Vertreter aus der Wirtschaft und der Kultur zugegen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, das künftig die gesamte sozialräumliche Struktur hinterlegen wird, war nicht einmal eingeladen. Ebenso wenig die zuständigen Kommunalpolitiker.
Um sicherzustellen, dass ein möglichst breites Spektrum der verschiedenen Interessenlagen abgedeckt wird, sind das Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie die Kommunalpolitik in Gestalt von Repräsentanten der Bezirksversammlung im Stiftungsvorstand, im Stiftungsrat und in den entsprechenden Auswahlgremien als stimmberechtigte Mitglieder vorzusehen.
Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
a) in der künftigen „Stiftung Quartiersmanagement HafenCity Hamburg“ mindestens einen Vertreter des Bezirksamtes sowie mindestens ein Vertreter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte im Stiftungsvorstand stimmberechtigt vertreten sind und
b) sollte es einen Stiftungsrat geben, ein Vertreter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und drei Vertreter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte als stimmberechtigte Mitglieder vorzusehen sind.
die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und das Bezirksamt Hamburg-Mitte in dem Auswahlgremium angemessen vertreten sind.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH zum oben genannten Beschluss wie folgt Stellung:
Einleitende Erläuterungen:
Die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) entwickelt nach den Vorgaben des Senats die HafenCity mit dem Ziel einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung und unter der Maßgabe, den öffentlichen Haushalt nicht über das Maß des Sondervermögens Stadt und Hafen (öffentlicher Grundbesitz im Bereich der HafenCity als Finanzierungsgrundlage) hinaus zu belasten. Stattdessen schöpft die HCH die durch die öffentliche Planung und koordinierte Entwicklung der HafenCity entstehenden Grundstückswerterlöse im Rahmen der Grundstücksverkäufe mit dem Zweck der Errichtung der öffentlichen Infrastruktur (u.a. Brücken und Straßen, Park- und Grünanlagen, Kaimauern und Promenaden, aber z.B. auch die Gemeinschaftshäuser) teilweise ab. Ergänzend nutzt die HCH die potentiellen Grundstückswerte, um ein hohes Maß gebäudebezogener architektonischer, ökologischer und sozialer Qualitäten (u.a. öffentlichkeitsbezogene EG-Nutzungen, diversifizierte Wohn- und Gewerbestrukturen mit Preisdifferenzierung, Einhaltung des HafenCity-Umweltzeichens) im Anhandgabeverfahren durchzusetzen. Der Freien und Hansestadt Hamburg gelingt es somit mit Hilfe des HafenCity-Entwicklungsmodells privates Kapital für die öffentlichen Werte einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung zu aktivieren.
Um die erzielten Qualitäten des gemischt genutzten Stadtteils sehr langfristig zu sichern, nimmt die HCH unter Zuhilfenahme der zwischen dem Sondervermögen und den Bauherren geschlossenen Kaufverträge ebenfalls die zukünftigen Grundstückseigentümer in die Pflicht und schafft dauerhaft institutionelle Setzungen, die auf der Selbstorganisation der Akteure beruhen. Sowohl die Gesellschaft zur Koordination nachhaltiger Mobilität (GKNM GmbH), welche das ökologisch nachhaltige Smart Mobility Konzept der östlichen HafenCity sichert, als auch die Stiftung Quartiersmanagement HafenCity, welche der Entwicklung und Stabilisierung des sozialen Zusammenhalts zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und Gewerbetreiben dient, finanzieren sich langfristig aus vertraglich gesicherten Beträgen der Grundstückseigentümer. Die Kosten dieser institutionellen Aufgaben, welche in einem Stadtteil nicht nur öffentlichen Qualitäten, sondern auch den Wert des privaten Eigentums sichern, werden somit zumindest teilweise auf die direkten privatwirtschaftlichen Nutznießer eines solchen Managements übertragen. Das ist legitim und entlastet öffentliche Haushalte für Aufgaben und Orte, wo diese Möglichkeiten nicht bestehen. Dies schafft somit ein Mehr, welches jenseits der Kernqualität von Stadt weitere Qualitäten (z.B. soziale Qualitäten) ergänzt, ohne dabei die öffentlichen Kernverpflichtungen zu substituieren.
Das Ziel des Quartiersmanagements in der ist es daher, die Bewohnerinnen und Bewohner und die lokalen Gewerbetreibenden von Anfang an und dauerhaft in die Lage zu versetzen, (1) das Miteinander in der HafenCity langfristig selbst nach den spezifischen Bedürfnissen des Stadtteils mit hohem sozialem Zusammenhalt zu gestalten und weiter zu entwickeln, sowie (2) die vom dadurch sichergestellten Werterhalt (Soziale Kapitalbildung im Stadtteil) profitierenden Grundstückseigentümer an den entstehenden Kosten angemessen, aber auch nicht übermäßig zu beteiligen. Auf Wohnungsmieter sind diese Kosten im Übrigen nicht umlegbar.
Die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer ist kaufvertraglich gesichert. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet 7 Cent (Wohnnutzung) bzw. 10 Cent (andere Nutzungen) pro Quadratmeter anrechenbarer Geschossfläche und Monat an den als Stiftung bürgerlichen Rechts ausgestalteten Träger des Quartiersmanagements zu zahlen. Die Höhe der Zahlung ist ab dem Jahr 2015 an den Verbraucherpreisindex gebunden (Basisjahr 2010 = 100). Das Stiftungskapital dient u.a. der nachhaltigen Deckung der regelhaften Quartiersmanagementkosten, aber auch anderen Aktivitäten, um bspw. ein Bürgerbudget zu ermöglichen. Die Stiftungsgründung soll noch in diesem Jahr nach Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht abgeschlossen werden. Die politischen und operativen Stiftungsgeschäfte werden institutionell und politisch – wie es für Stiftungen üblich ist – außerhalb der politisch-administrativen Ebene und unabhängig von der politischen Interessenvertretung ausgeübt, denn sie sollen gerade nicht politische Entscheidungen ersetzen. Die Stiftungsgremien werden voraussichtlich durch die unmittelbaren Einzahler (Grund- und Immobilieneigentümer), mittelbaren Einzahler (Gewerbliche Mieter und Wohnungseigentümer) und stadtteilbezogene Interessensgruppen besetzt.
Unabhängig von der Besetzung der Gremien wird die Wahrung pluralistischer Interessen und damit die Abbildung einer entsprechend vielseitigen Bedürfnisstruktur im Stadtteil durch die Satzung der Stiftung nachdrücklich gewährleistet werden. Die Umsetzung des Quartiersmanagements und die Herleitung von konkreten Aufgabenfeldern wird zurzeit. auf der Basis von deliberativen demokratischen Prinzipien und partizipativen Methoden gemeinsam mit dem Stadtteil und den darin vertretenen Interessengruppen erarbeitet. Die HafenCity Hamburg GmbH hat deshalb bereits in der Konzeptionsphase einen Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines Leitbildes und eines Aufgabenkatalogs für das Quartiersmanagement ins Leben gerufen. Der Beteiligungsprozess wird von einer Arbeitsgruppe aus HCH und dem Stadtteilverein Netzwerk HafenCity e.V. gemeinschaftlich geplant und koordiniert. Nach einer intensiven Planungsphase startete die Beteiligung mit einem Workshop mit gut 70 Beteiligten am 08.02.2020. Die HCH lud mittels ca. 3500 Wurfsendungen im Stadtteil ein. Ferner wurden stadtteilbezogene Akteure, Grundstücks-eigentümer und Unternehmen sowie Institutionen und Behörden per E-Mail eingeladen (u.a. auch die Bezirksamtsleitung des Bezirks Hamburg-Mitte). Aufgrund der gegenwärtigen Coronabedingten gesellschaftlichen Situation wird der Beteiligungsprozess aktuell online fortgeführt. Die Arbeitsergebnisse des mehrphasigen Beteiligungsprozesses dienen unter anderem der Stiftung als Träger des Quartiersmanagement zur Auswahl und Beauftragung eines Betreibers der Gemeinschaftshäuser und des operativen Quartiersmanagements für die HafenCity.
Vor diesem Hintergrund werden die Einzelfragen wie folgt beantwortet.
Zu 1:
Bezirkliche Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Stiftung entsprechen nicht den zugrunde gelegten Ideen. Eine externe Beteiligung in den Gremien des Quartiersmanagements ist grundsätzlich nicht vorgesehen, sondern ist ein Selbstverwaltungsprozess, auch über die Mittelverwendung. Die Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Bezirk kann auf vielfältige Weise sinnvoll erfolgen. Die HafenCity Hamburg GmbH ist gerne bereit, mögliche Wege der Zusammenarbeit mit dem Bezirksamtsleiter zu erörtern.
Zu 2:
Die HafenCity Hamburg GmbH ist gerne bereit, den Bezirk bei der Auswahl (a) des Quartiersmanagements und (b) dem Betreiber der Gemeinschaftshäuser zu beteiligen, um die Erfahrungen des Bezirks im Rahmen des Quartiersmanagements zu nutzen. Darüber hinaus hat die HafenCity Hamburg GmbH eine Vielzahl von Quartiersakteuren aus verschiedenen Bezirken beratend einbezogen.
Zu 3:
Die HafenCity Hamburg GmbH ist gerne bereit, im City-Ausschuss zum Quartiersmanagement aus erster Hand zu berichten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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