Antwort: Lösung für das Fortbestehen des Gesundheitskiosk Billstedt (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Jürgen Olschok, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Ende September 2022 teilten drei von fünf der an der Finanzierung des Gesundheitskiosk Billstedt beteiligten Krankenkassen (BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse) mit, dass sie zum Ende des Jahres 2022 trotz der allseits anerkannten Arbeit des Gesundheitskiosks aus der Finanzierung aussteigen.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschäftigte sich auf seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 auf Grundlage zweier Anträge (Drs. 22-3229 und Drs. 22-3261) mit diesem Thema. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung forderte mehrheitlich die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auf:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde ist auf unterschiedlichen Ebenen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen in Gesprächen. Die Verhandlungen zur Finanzierung des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn liegen in der Zuständigkeit der Vertragspartner, die sich entsprechend einigen müssen. Im Übrigen siehe Drs. 22-3266 Punkt 2.
Der Gesundheitskiosk Billstedt / Horn wird finanziert durch die beteiligten Krankenkassen im Rahmen von Verträgen nach § 140a SGB V.
Am 31. August 2022 stellte der Bundesminister für Gesundheit Vorschläge zur bundesweiten Einführung von Gesundheitskiosken vor. Mit der Presseerklärung „Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit - Lauterbach präsentiert Eckpunkte für Gesetzesinitiative“ des BMG vom selben Tag wird diese Idee weiter ausgeführt. Zur Umsetzung wird ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren erforderlich sein. Ein erster Gesetzentwurf wurde angekündigt, liegt aber noch nicht vor.
Nach Auskunft des Gesundheitskiosks Billstedt/Horn wurden im Jahr 2022 von ihm 4.379 Beratungen erbracht.
Nach Auskunft des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn wurden von den an der Finanzierung beteiligten Krankenkassen Beratungen wie folgt finanziert.
Beratungen (Erst- und Folge) im Gesundheitskiosk in 2022 (Auskunft Tressen, Video und Telefon nicht inbegriffen) |
|
AOK Rheinland/Hamburg |
2.466 |
BARMER |
337 |
DAK-Gesundheit |
439 |
Mobil Krankenkasse |
292 |
Techniker Krankenkasse |
845 |
Gesamt |
4.379 |
Quelle: Gesundheitskiosk Billstedt/Horn, 2023
Nach Auskunft vom Gesundheitskiosk Billstedt/Horn waren 2.173 Versicherte von BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse bis Ende 2022 im Gesundheitskiosk im Rahmen der besonderen Versorgung eingeschrieben. Seit dem Ende der Verträge zwischen Gesundheitskiosk Billstedt/Horn und BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse können diese Versicherten nicht mehr dort betreut werden.
Dazu liegen der Sozialbehörde keine Informationen vor.
Am Standort Mümmelmannsberg hat der Träger des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn ein Lokales Gesundheitszentrum (LGZ) eingerichtet, welches seit Mai 2022 als LGZ im Sinne der LGZ-Förderrichtlinie durch die Sozialbehörde gefördert wird.
Die Förderung des Standortes Mümmelmannsberg als LGZ belief sich für das Jahr 2022 auf insgesamt 40.750,62 €. In 2023 sind 171.690,86 € bewilligt.
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