22-3563

Antwort: Lösung für das Fortbestehen des Gesundheitskiosk Billstedt (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Alexander Götz, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Ina Morgenroth, Jürgen Olschok, Maureen Schwalke, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Ende September 2022 teilten drei von fünf der an der Finanzierung des Gesundheitskiosk Billstedt beteiligten Krankenkassen (BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse) mit, dass sie zum Ende des Jahres 2022 trotz der allseits anerkannten Arbeit des Gesundheitskiosks aus der Finanzierung aussteigen.

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung beschäftigte sich auf seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 auf Grundlage zweier Anträge (Drs. 22-3229 und Drs. 22-3261) mit diesem Thema. Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung forderte mehrheitlich die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auf:

  1. Schnellstmöglich mit den Krankenkassen ein Gespräch zu führen und sich für die Fortsetzung des Angebots des Gesundheitskiosks einzusetzen.
  2. Eine geeignete Lösung für das Fortbestehen des Gesundheitskiosk zu erarbeiten, die die Angebote des Gesundheitskiosk möglichst uneingeschränkt bestehen lässt.
  3. Nach Ablauf der Gespräche, die Ergebnisse dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung zu präsentieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn wie folgt Stellung:

  1. Wurden von Seiten der Behörde mit den Krankenkassen die gewünschten Gespräche geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die Sozialbehörde ist auf unterschiedlichen Ebenen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen in Gesprächen. Die Verhandlungen zur Finanzierung des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn liegen in der Zuständigkeit der Vertragspartner, die sich entsprechend einigen müssen. Im Übrigen siehe Drs. 22-3266 Punkt 2.

  1. Wie bewertet die Behörde die bisherige Arbeit des Gesundheitskiosk Billstedt?
  2. Gibt es Vorbehalte gegen die Arbeit des Gesundheitskiosks vonseiten der Behörde? Wenn ja, welche?

Der Gesundheitskiosk Billstedt / Horn wird finanziert durch die beteiligten Krankenkassen im Rahmen von Verträgen nach § 140a SGB V.

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Behörde für den Fortbestand des Gesundheitskiosks?

Am 31. August 2022 stellte der Bundesminister für Gesundheit Vorschläge zur bundesweiten Einführung von Gesundheitskiosken vor. Mit der Presseerklärung „Regierung plant Gesundheitskioske deutschlandweit - Lauterbach präsentiert Eckpunkte für Gesetzesinitiative“ des BMG vom selben Tag wird diese Idee weiter ausgeführt. Zur Umsetzung wird ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren erforderlich sein. Ein erster Gesetzentwurf wurde angekündigt, liegt aber noch nicht vor.

  1. Wieviel Beratungen wurden vom Gesundheitskiosk Billstedt im Jahr 2022 insgesamt durchgeführt.

Nach Auskunft des Gesundheitskiosks Billstedt/Horn wurden im Jahr 2022 von ihm 4.379 Beratungen erbracht.

  1. Welche an der Finanzierung des Gesundheitskiosks beteiligte Krankenkasse finanzierte im Jahr 2022 wie viele Beratungen?

Nach Auskunft des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn wurden von den an der Finanzierung beteiligten Krankenkassen Beratungen wie folgt finanziert.

Beratungen (Erst- und Folge) im Gesundheitskiosk in 2022

(Auskunft Tressen, Video und Telefon nicht inbegriffen)

AOK Rheinland/Hamburg

2.466

BARMER

337

DAK-Gesundheit

439

Mobil Krankenkasse

292

Techniker Krankenkasse

845

Gesamt

4.379

Quelle: Gesundheitskiosk Billstedt/Horn, 2023

  1. Wie viele Billstedter*innen können die Beratung des Gesundheitskiosks seit Beginn des Jahres, aufgrund des Wegfalls der Finanzierung durch drei Krankenkassen, nicht mehr in Anspruch nehmen?

Nach Auskunft vom Gesundheitskiosk Billstedt/Horn waren 2.173 Versicherte von BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse bis Ende 2022 im Gesundheitskiosk im Rahmen der besonderen Versorgung eingeschrieben. Seit dem Ende der Verträge zwischen Gesundheitskiosk Billstedt/Horn und BARMER, DAK und Techniker Krankenkasse können diese Versicherten nicht mehr dort betreut werden.

  1. Gibt es im Stadtteil Billstedt mit den einzelnen Angeboten des Gesundheitskiosks vergleichbare Beratungsangebote?

Dazu liegen der Sozialbehörde keine Informationen vor.

  1. Gibt es Überlegungen oder ist geplant den Gesundheitskiosk Billstedt am bisherigen Standort in ein Lokales Gesundheitszentrum zu überführen?

Am Standort Mümmelmannsberg hat der Träger des Gesundheitskiosk Billstedt/Horn ein Lokales Gesundheitszentrum (LGZ) eingerichtet, welches seit Mai 2022 als LGZ im Sinne der LGZ-Förderrichtlinie durch die Sozialbehörde gefördert wird.

  1. In welcher Höhe erhielt der Gesundheitskiosk Billstedt in 2022 Mittel aus öffentlicher Hand und in welcher Höhe wird der Gesundheitskiosk im laufenden Jahr 2023 aus öffentlicher Hand gefördert?

Die Förderung des Standortes Mümmelmannsberg als LGZ belief sich für das Jahr 2022 auf insgesamt 40.750,62 €. In 2023 sind 171.690,86 € bewilligt.

Lokalisation Beta
Mümmelmannsberg
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.