22-3266.2

Interdisziplinäre Gesundheitsversorgung in Horn und Billstedt weiterführen. Gesundheitskiosk stabilisieren

Mitteilung öffentlich

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02.02.2023
Sachverhalt

Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-3266 mehrheitlich - mit den Stimmen der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion - zugestimmt. (Die Beschlussfassung erfolgter in alternativer Abstimmung mit dem Antrag Drs. Nr. 22-3261, für den die Fraktion DIE LINKE, die GRÜNE-Fraktion und die AfD-Fraktion votiert haben.)

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss am 27.10.2022 mehrheitlich - mit den Stimmen der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion - beschlossen.

 

Der Gesundheitskiosk in Billstedt/Horn unterstützt Patient:innen, die oftmals aus einkommensschwachen Haushalten kommen und die viel Beratung brauchen.

Die Kosten werden derzeit von fünf Krankenkassen getragen. Zum Jahresende bleiben nur noch die AOK und eine weitere Betriebskrankenkasse an Bord. Der Ausstieg wird von den scheidenden Krankenkassen dadurch begründet, dass ähnliche Angebote in den Stadtteilen bereits vorhanden wären – beispielsweise die Beratungsangebote der Gesundheitsämter vor Ort.

Die Antragssteller aus SPD, CDU und FDP sind der Überzeugung, dass die Gesundheitskioske in den Quartieren keinen Arztbesuch ersetzen, sondern das passende Angebot außerhalb der herkömmlichen Arztpraxen sinnvoll ergänzen.

Der Gesundheitskiosk berät digital und niedrigschwellig - auch in mehreren Fremdsprachen. Unabdingbar für jeden multikulturellen und vielfältigen Stadtteil. Auch Ernährungsberatung, Schwangerschaftsnachsorge und Gruppensportangebote werden zurzeit im Gesundheitskiosk angeboten.

Darüber hinaus ist der Gesundheitskiosk eng mit den Pflege- und sozialen Einrichtungen, sowie mit den Ärzt:innen vor Ort,  verknüpft. Dieses kombinierte Gesundheitsangebot sorgt für eine erhebliche Erleichterung der Anwohnenden.

Auch der Beratungsbedarf ist vorhanden - dafür sprechen die Zahlen des Gesundheitskiosk. Mehr als 4.000 Beratungsgespräche fanden bisher statt. Leistungen, die nicht ausschließlich von ärztlichen Praxen in Billstedt getragen werden können. Das Hamburg Center for Health Economics kam zu einem ähnlichen Ergebnis – die Beratung senke sogar Kosten im Gesundheitswesen.

 

Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss für Sozialraumentwicklung die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auf:

  1. Schnellstmöglich mit den Krankenkassen ein Gespräch zu führen und sich für die Fortsetzung des Angebots des Gesundheitskiosks einzusetzen.
  2. Eine geeignete Lösung für das Fortbestehen des Gesundheitskiosk zu erarbeiten, die die Angebote des Gesundheitskiosk möglichst uneingeschränkt bestehen lässt.
  3. Nach Ablauf der Gespräche, die Ergebnisse dem Ausschuss für Sozialraumentwicklung zu präsentieren.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Gesundheitskiosk Billstedt/Horn wird finanziert durch die Krankenkassen im Rahmen von Verträgen nach § 140a SGB V (mindestens bis Ende 2022). Die Verhandlung zur weiteren Finanzierung als auch deren Umfang liegt damit in der Zuständigkeit der Vertragspartner, die sich entsprechend einigen müssen.

Einen Beitrag zur Gesamtfinanzierung und damit zur Kostensenkung mit Wirkung auf das Finanzierungsvolumen der beteiligten Krankenkassen leistet die Sozialbehörde durch die Förderung des Standorts Mümmelmannsberg des Gesundheitskiosk als Lokales Gesundheitszentrum (LGZ). Die Förderung erfolgt im Sinne der LGZ-Förderrichtlinie (Förderzeitraum 09.05.2022 bis 08.05.2025; Fördersumme 380 Tsd. €).

Der Senat hat sich entschieden, zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancen in sozial benachteiligten Stadtteilen den Aufbau und Betrieb von Lokalen Gesundheitszentren zu fördern. Mittlerweile sind vier Lokale Gesundheitszentren genehmigt, davon zwei im Bezirk Mitte.

Dauerhafte Finanzierungsmöglichkeiten für den Gesundheitskiosk könnte das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Gesetzesvorhaben zur Verankerung von Gesundheitskiosken im SGB V bieten. Das BMG hat hierzu im August 2022 Eckpunkte vorgestellt und deren Umsetzung in Aussicht gestellt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.