Antwort: Deichsicherheit im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz
Die Sicherheit der Deiche in Hamburg ist, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen bei der großen Sturmflut von 1962, ein hohes Gut. Insbesondere einem von allen Seiten von Deichen umgebenen Gebiet, wie es die Elbinsel Wilhelmsburg darstellt, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. So wurde in den vergangenen Jahrzehnten an einer Bereinigung des Sicherheitsbereichs Außendeichs gearbeitet. Hierbei wurden insbesondere Bereiche durchforstet, die von starkem Bewuchs geprägt waren.
Darüber hinaus gab und gibt es aber weiterhin Bauwerke, die im sog. Deichfuß stehen und zu einer Gefahr bei einer Sturmflut werden können. Dies umso mehr, da sich der Deichfuß durch die durchgeführten Deicherhöhungsmaßnahmen automatisch immer weiter vergrößert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
Der Deichfuß ist die Stelle am unteren Ende der Böschung eines Deiches, die den Übergang von der Deichböschung zum vorgelagerten Gelände bildet. Sinngemäß wird mit Deichfuß in der vorliegenden Anfrage der Deichkörper gemeint. Das Erdbauwerk bildet den Deichkörper.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Fragen unter Beteiligung der Finanzbehörde wie folgt:
Die Deiche im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich in einem wehrhaften Zustand. Dies konnte zuletzt bei den Herbstdeichschauen 2025 am 07.10.2025 bestätigt werden.
Vorhandene Bauwerke und Bewuchs im Deichfuß stellen bei Sturmfluten zusätzliche Angriffspunkte dar. In diesen Bereichen führen Wellenangriff auf der Wasserseite und Fugenerosion auf der Binnenseite leichter zu Auskolkungen bzw. Beschädigungen der Deichoberfläche, die wiederum die Sicherheit des Deiches schwächen.
Derzeit stehen im Stadtteil Wilhelmsburg 13 Bauwerke und in den Stadtteilen Veddel und Finkenwerder jeweils ein Bauwerk im Deichfuß.
Obergeorgswerder Hauptdeich (1 Bauwerk)
Moorwerder Hauptdeich (5 Bauwerke)
Finkenrieker Hauptdeich (4 Bauwerke)
Buschwerder Hauptdeich (1 Bauwerk)
Pollhorner Hauptdeich (1 Bauwerk)
Reiherstieg Hauptdeich (1 Bauwerk)
Der Abriss der Gebäude erfolgt nach fachlicher Dringlichkeit und entsprechend dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit (Ankaufzeitpunkt) der Flächen.
Siehe Antwort zu Nr. 10.
Siehe Antwort zu Nr. 10.
Siehe Antwort zu Nr. 10.
Seit 2017 wurden keine Bauwerke entfernt. Für den Zeitraum 2010 – 2017 liegen keine Angaben vor.
Die Beseitigung einer Gefahrenstelle im Sinne dieser Anfrage kann nur erfolgen, wenn die Stadt Eigentümerin des entsprechenden Grundstücks und des zu entfernenden Gebäudes ist. Eine Prognose, wann der Grunderwerb erfolgt, ist aufgrund der Abhängigkeit von Dritten nicht möglich.
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