21-1345.02

Entfernung von Treibgut, wie Baumstämme und Unrat, aus der Elbe

Mitteilung

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13.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

 

Drs. 21-1345.01

  1. Die Bezirksamtsleiterin verabredet mit den Behörden, die für die Thematik des auf dem Tideelberaum auftretenden Treibguts zuständig sind, ein Verfahren, das sicherstellt, dass insbesondere nach Hochwasser- und Sturmereignissen, größeres Treibgut, das sich im Deichvorland und in den Bereichen von Sperrwerken und Schleusen angesammelt hat, entfernt wird.
     
  2. Die Bezirksamtsleiterin berichtet dem Regionalausschuss in seiner Sitzung im September 2022 über das Ergebnis der Gespräche.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich werden die Uferböschungen regelmäßig von der Land- und Wasserseite kontrolliert.

 

Treibgut, das sich im Deichgrund befindet, wird im Rahmen der Deichunterhaltung regelhaft entfernt. Treibgut, das sich außerhalb des Deichgrundes befindet, liegt ganz überwiegend nicht in der Zuständigkeit der BUKEA. Treibgut, das sich außerhalb des Deichgrundes befindet und eine konkrete Gefahr für die Deichsicherheit darstellt, ist durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu entfernen. Entsprechende Aufforderungen und Anordnungen (Deichschau) erfolgen durch die Deichaufsichtsbehörde.

 

Weitere Vereinbarungen sind aus Sicht des Hochwasserschutzes derzeit nicht erforderlich.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt Stellung:

 

Die Uferböschungen werden regelmäßig von der Land- und Wasserseite kontrolliert. Umgestürzte Bäume an Uferböschungen mit der Gefahr des Auftreibens werden zügig entfernt.

 

Ebenso werden die öffentlichen Hochwasserschutzanlagen im Zuständigkeitsbereich der HPA regelmäßig kontrolliert. Insbesondere nach Hochwasser- und Sturmereignissen werden Treibgut und umgestürzte Bäume zeitnah entfernt.

 

Im Bezirk Bergedorf befindet sich die Tatenberger Schleuse in der Zuständigkeit der HPA. Hierzu wird ergänzend zu den vorstehenden Punkten mitgeteilt, dass sich anlagenseitig an sensiblen beweglichen Infrastrukturen Rechen befinden und regelhaft Anlagenrundgänge und Probefahrten durchgeführt werden. So wird nicht nur nach Sturmflutereignissen, sondern grundsätzlich Treibgut mit Gefahr für die Funktionsfähigkeit frühzeitig erkannt. Im Bedarfsfall kann zu jeder Zeit über den Hafennotdienst reagiert und eine Räumung veranlasst werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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