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Antwort: Baustelle und gesperrter Linksabbieger Fahrstreifen Kreuzung Wallstrasse Richtung Berlinertordamm (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Norbert Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Benjamin Mennerich

Von Bürgern wurde uns mitgeteilt, dass seit mehreren Monaten der linksabbiege-Fahrstreifen in der Wallstraße in Fahrtrichtung Lübeckertordamm/Steindamm/ZOB gesperrt sei. Einige Baustellen-Absperrungen und auch zum Teil Behelfs-Ampeln würden auf der Fahrbahn im gesamten Kreuzungsbereich und den zuführenden Straßen stehen. Die ursprünglichen Ampeln seien zum Teil verhüllt.

In der Wallstraße muss der linksabbiegende Verkehr sich in den mittleren von 3 Fahrstreifen einfädeln. Zum Abbiegen muss eine Baustellen-Absperrung umfahren werden, was zum Ausbremsen der nachfolgenden Fahrzeuge führe. Zudem sei an dieser Stelle die Fahrbahndecke schadhaft.

Die Anmietung der diversen Baustellenabsperrungen und auch der Behelfs-Ampelanlagen dürfte über die Monate hinweg vermutlich langsam die Summe erreicht haben, welche die Herrichtung der eigentlichen Lichtzeichenanlagen gekostet hätte. Seit mehreren Monaten ist laut den eingegangenen Rückmeldungen keinerlei Fortschritt in Punkto einer Reparatur oder Schadensbehebung festzustellen.

Mit diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

  1. Über welchen Zeitraum ist diese Sperrung des Linksabbiege-Fahrstreifens und die Anmietung der kompletten Baustellen-Absicherungsausstattung und Baustellen-Lichtzeichenanlagen bereits gegeben?

Die beschriebene Situation wurde im Frühjahr 2020 mit Beginn der Straßenbauarbeiten an der Hohenfelder Bucht eingerichtet und in Betrieb genommen.

  1. Welche Störungen oder Schäden liegen vor, dass über so viele Monate hinweg eine Sperrung des Linksabbieger Fahrstreifens, nebst Anmietung von Baustellen-Lichtzeichenanlagen etc. erforderlich ist?

Die provisorische Ampel und die entsprechend angepasste provisorische Fahrbahnmarkierung gehört zur Maßnahme Hohenfelder Bucht. Aufgrund der Baumaßnahme an der Hohenfelder Bucht und der damit verbundenen Verkehrseinschränkung und reduzierten Fahrbeziehungen ist es erforderlich, ein erhöhtes Linksabbiegen aus der Sechslingspforte in Richtung Lübecker Straße am Knotenpunkt abwickeln zu können. Für diese Verkehrsbeziehung von der Sechslingspforte kommend kann so mehr Aufstellfläche und eine bessere Verkehrsabwicklung gewährleistet werden.

  1. Welche Summe wurde bisher für die Anmietung und Wartung dieses Provisoriums ausgegeben?

Die Bruttokosten für die Einrichtung liegen bei rund 17 Tsd. Euro.

  1. Welcher Etat wurde für welchen zukünftigen Zeitraum weiterhin hierfür eingeplant?

Für den erforderlichen Rückbau der provisorischen Verkehrsführung sind rund 21 Tsd. Euro (Brutto) eingeplant.

  1. Welche Maßnahmen sind erforderlich den ursprünglichen, betriebsbereiten Zustand wieder herzustellen

Der Kreuzungsbereich wird durch den Rückbau so wiederhergestellt, wie er vor der Inbetriebnahme des Provisoriums war. Hierzu gehört der Rückbau der Baustellenabsperrungen, die Rückmarkierung der provisorischen gelben Haltelinie und die Außerbetriebnahme der Behelfs-Ampelanlagen.

  1. In welchem Zeitrahmen lässt sich dieses bewerkstelligen?

Der Rückbau lässt sich in einem sehr kurzen Zeitraum bewerkstelligen. Hierzu werden noch behördeninterne Abstimmungen stattfinden.

  1. Welcher finanzielle Rahmen ist hierzu erforderlich?

Siehe Antwort zu 4.

Lokalisation Beta
Wallstraße Lübeckertordamm Sechslingspforte Lübecker Straße Berlinertordamm Steindamm

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Themen Beta

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