Baustellen an der BAB 7 - Gefahrenstellen an der Autobahnauffahrt Stellingen beseitigen Drs. 20-2068 - BV-Beschluss vom 26.01.2017
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt wie folgt Stellung:
Der Baufortschritt für den achtstreifigen Ausbau Autobahn A7 machte eine Verlegung der Zufahrtrampe in Fahrtrichtung Norden von der rechten zur linken Seite notwendig, da die bisherige Zufahrt im Bereich der Tunnelbaustelle liegt. Aus Richtung Eimsbüttel bzw. Stellingen ankommende Kraftfahrer müssen nunmehr, um auf die Autobahn zu gelangen, statt nach rechts nach links mittels einer Signalanlage abbiegen. Die hierfür und vollständig notwendige veränderte Verkehrsführung zwischen der Kreuzung Sportplatzring und Anschlussstelle Stellingen Ost (Fahrtrichtung Norden) wurde am 18.12.2016 eingerichtet und am 19.12.2016 durch die Verkehrsingenieure der zuständigen Straßenbaulastträger (LSBG, DEGES) und Mitarbeiter der VD 52 in Augenschein genommen. Schon am ersten Tag wurde trotz ausreichender Beschilderung und Markierung festgestellt, dass die geänderte Verkehrsführung in der Zufahrtssituation zur Autobahn vom Verkehrsteilnehmer zunächst nicht wahr- und angenommen wurde; alle Fahrstreifen wurden für alle Fahrtrichtungen genutzt. Um dieses zu verhindern, wurden noch am Vormittag Absperrelemente aufgestellt, um eine Geradeausfahrt von den beiden Linksabbiegefahrstreifen zu unterbinden. Zeitgleich musste auf der Autobahnabfahrtsrampe ein Linksabbiegefahrstreifen in Fahrtrichtung Eidelstedt gesperrt werden, da das zweispurige Abbiegen aufgrund der zusätzlichen Absperrelemente nicht mehr möglich war. Die Absperrelemente wurden so positioniert, dass ein Lastkraftzug (LKZ) in langsamer Fahrt sein Abbiegemanöver ungehindert durchführen kann, die hierfür benötigte Schleppkurve wurde vor Ort festgelegt. Eine weitere Einengung ist nicht möglich, da ansonsten die Fahrtrichtung Eidelstedt für alle Lastkraftwagen hätte gesperrt werden müssen.
Am gleichen Tag wurde vor Ort eine Verkehrsbeobachtungskamera der Polizei installiert, um eine regelmäßige Verkehrsbeobachtung durchführen zu können (hat weiterhin Bestand). Aufgrund der baulich zwingend erforderlichen und ungewöhnlich veränderten Verkehrsführung war zu erwarten, dass es eine längere Eingewöhnungsphase geben wird.
Nach dem 09.01.2017 wurde die Verkehrsführung nochmals mehrfach nachgebessert:
Die erwähnten Pfeilgruppen wurden bereits mehrfach nachmarkiert. Eine weitere bauliche Trennung mittels Absperrelementen, zwischen Sportplatzring und Anschlussstelle halten wir für kontraproduktiv, da ein Einordnen bzw. ein Spurwechsel auf der gesamten Strecke erwünscht und erforderlich ist.
Aufgrund von verbotswidrig durchgeführten Wendefahrten auf der Rampe der Autobahn, wurde die dortige Bakenreihe nochmals deutlich verdichtet. Mit der nächsten Änderung der Verkehrsaufgestellt, die ein Wenden wirksam verhindert.
Neben der ständigen Kamerabeobachtung wird die Verkehrssituation durch das Polizeikommissariat 27 und die Mitarbeiter der VD 52 regelmäßig vor Ort überprüft, die vorhandenen Absperrelemente werden dabei ggf. zurechtgerückt. Die Unfalllage (ausgewertet durch EUSKA und händische Auswertung des Unfallsachbearbeiters am Polizeikommissariat 27) ist seit der Einrichtung der neuen Verkehrsführung zwar leicht erhöht (19 polizeilich registrierte leichte Sachschadensunfälle seit dem 19.12.2016), jedoch aufgrund der Baustellensituation nicht besonders auffällig und derzeit rückläufig. Der letzte polizeilich aufgenommene Verkehrsunfall eignete sich am 24.01.2017.
Die VD 52 wird die Verkehrslage weiterhin intensiv beobachten und im März zusammen mit den Verkehrsingenieuren der Straßenbaulastträger auf festgestellte Mängel unverzüglich reagieren. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse werden bei einer erneuten Änderung der Verkehrsführung Berücksichtigung finden.
Von der Entsendung eines Referenten der Verkehrsdirektion in den Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird daher abgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine