22-2605

Antwort: Aktuelle Stromversorgung im medizinischen, pflegerischen und Therapeutischen Bereich (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Marc-M. Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan

Unter folgendem Link findet sich eine Meldung zu der aktuellen Situation bezüglich gemeldeter Stromausfälle und Störungen in der Bundesrepublik:

www.stoerungsauskunft.de/stromausfall

Der normale Haushalt und der Einzelhandel sind oftmals in der Lage, kurzfristige Stromausfälle (unter 1-2 Stunden) relativ gut zu kompensieren. Im medizinischen und pflegerischen Bereich sind Stromausfälle hingegen ggf. lebensgefährdend.

In Krankenhäusern gibt es, im Rahmen der Notfall-Vorsorge, eine Notstromversorgung. Kritische Bereiche haben zusätzlich noch eine USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) installiert, um Spannungsschwankungen überbrücken zu können.

Hier wurde größtmögliche Vorkehrung getroffen, um kritische Situationen eine begrenzte Zeit überbrücken zu können. In anderen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung fehlen jedoch solche Vorsorgemaßnahmen. Im Falle eines Stromausfalls über mehrere Stunden oder Tage brechen ganze Versorgungsstrukturen zusammen und führen zu einer möglichen Gefährdung von Menschenleben.

Vieles im Gesundheitswesen hat inzwischen einen hohen Bedarf an konstanter und sicherer Energieversorgung. Beginnend bei der Diagnostik und Therapie bis hin zu den medizinisch- pflegerischen Hilfsmitteln.

Vor diesem Hintergrund sieht unsere Fraktion dringenden Handlungsbedarf bei der Analyse der aktuell realen Lebensverhältnisse, und stellt folgende Fragen:

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt, was die Gesundheitsversorgung angeht keine steuernde Rolle wahr, diese liegt in den Händen der zuständigen Fachbehörde.

Liegen der Verwaltung Erkenntnisse bzw. konkrete Zahlen vor, wie viele Patienten im Bezirk Hamburg-Mitte leben, welche:

  • eine Heimdialyse durchführen
    (Peritonealdialyse oder Hämodialyse)
  • eine Heimbeatmung fahren
  • Ernährungspumpen nutzen
  • Spritzenpumpen nutzen
  • regelmäßig Geräte zur Sauerstoffgabe oder Sauerstoffanreicherung nutzen
  • Geräte zur Überwachung der Herz- Kreislauftätigkeit nutzen
  • Elektrisch betriebene Hilfsmittel nutzen im Bereich
    • der Mobilität (e-Rollstuhl oder andere elektrische Mobilitätshilfen)
    • der Pflege (Pflegebett, Lifter etc. pp.)
    • der Therapie
    • des Monitorings
    • der Atemtherapie / Atemerleichterung
    • der Hygiene und Desinfektion

Bitte für die letzten 2 Jahre und mit einer Unterteilung nach im Privathaushalt, in einer Wohngruppe, in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, in einer stationären Pflegeeinrichtung, aufgliedern.

Dem Bezirksamt liegen keine konkreten Zahlen zu dieser Fragestellung vor.

Wie viele Einrichtungen der nachfolgenden Diagnostik, Therapie und Pflege gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte:

  • Röntgen / CT / MRT oder sonstige radiologische Diagnostik
  • Strahlentherapie
  • Dialyse
  • Tagespflege-Einrichtungen jeglicher Art
  • Ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege
    (Pflegeheim, Seniorenstift, Wohngruppen etc.)

Dem Bezirksamt liegt keine Übersicht der Einrichtungen der radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie, der Dialyse oder ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen vor. Folgende aktuelle Übersicht nach dem HmbWBG liegt dem Gesundheitsamt vor:

Anzahl Einrichtungen/ Dienste insgesamt

§ 2 Abs. 2 HmbWBG: Servicewohnanlagen

34

§ 2 Abs. 3 HmbWBG: Selbstorg. Wohngemeinschaften (Gesamt)

20

- Pflege

16

- Eingliederungshilfe

4

§ 2 Abs. 3a HmbWBG: Wohnassistenzgemeinschaften (Gesamt)

23

- betrieben durch ambulanten Pflegedienst

0

- betrieben durch Dienst der Behindertenhilfe

23

§ 2 Abs. 4 HmbWBG: Wohneinrichtungen (Gesamt)

46

- Pflege

20

- Eingliederungshilfe

26

§ 2 Abs. 5 HmbWBG: Gasteinrichtungen (Gesamt)

12

- Tages- und Nachtpflege

10

- Hospize

1

- Kurzzeitpflege (solitär)

1

Gesamt

135

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