Blackout wenn es in Altona zappenduster wird Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 08.12.2022 Hauptausschuss Ö 3
Die zuverlässige Verfügbarkeit von elektrischem Strom ist für unsere Gesellschaft essenziell. Doch die Infrastruktur Strom ist verletzlich!
Jeder Bürger ist auf die ununterbrochene Lieferung von Strom angewiesen. Eine Unterbrechung bedeutet beispielsweise bedrohliche Situationen in der Kranken- und Seniorenversorgung sowie den Ausfall von Beleuchtung, Heizung, Wasser, Kühlgeräten, Herden, Computern bis zu hin zur „Smart Home“ Technologie in Privatwohnungen.
In Deutschland erfolgt die Stromversorgung auf einem hohen Niveau. Größere Stromausfälle aufgrund von Naturereignissen, technischen Störungen bedingt durch Netzüberlastungen, Anschläge oder sonstige Vorkommnisse können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
In den vergangenen Jahren wurde die Sicherung der Stromversorgung von Unternehmen und Betrieben sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) optimiert. Es wurden Basisschutzkonzepte sowie Pläne für ein Risiko- und Krisenmanagement in Behörden und Unternehmen, um den Auf- und Ausbau von Notstromversorgungen in diesen Einrichtungen sicherzustellen, entwickelt.
Die Bevölkerung in Deutschland ist jedoch auf einen längeren Blackout und damit einhergehende Versorgungsengpässe nicht ausreichend vorbereitet.
Für den Bevölkerungsschutz wichtige und tragfähige Hilfskonzepte müssen zwischen den zuständigen Stabsstäben auf Landes- und Bezirksebene abgestimmt werden. Bisher fehlen Anregungen und Praxisbeispiele für das Verhalten im Notfall und Anpassungen der Maßnahmen an neue Bedrohungen.
Auf den Seiten hamburg.de ist zu lesen, dass für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung die Verantwortung beim jeweiligen Bezirk verortet ist.
Die aktuell herrschende Unsicherheit über die Zuverlässigkeit der Energieversorgung in den kommenden Wintern führt dazu, dass ein Blackout als nur eines von vielen denkbaren Katastrophenszenarien wahrscheinlicher wird. Auf diese veränderte Lage muss das Bezirksamt Altona angemessen reagieren können.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona gemäß § 19 BezVG:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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