Es wurden keine Fragen eingereicht.
Herr Staatsrat Holstein und Herr Finger-Böhme (beide Behörde für Inneres und Sport, BIS) Frau Vietmeyer, Herr Wörmcke und Herr Kuchenbecker (alle Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG) sowie Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) stellen anhand einer Präsentation (Anlage) die Ergebnisse des Machbarkeitsstudie für ein Drittligastadion anstatt des geplanten Regionalligastadions am Diebsteich vor.
[Hinweis: Die Mitteilungsdrucksache 21-3046.1 zu dem der Machbarkeitsprüfung zugrundeliegenden Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.03.2022 (Drs. 21-2963B) liegt als Anlage bei.]
Herr Staatsrat Holstein berichtet eingangs, dass die Machbarkeitsstudie auf den Säulen baulich-technische, sportfachliche und nutzungskonzeptionelle sowie finanzielle Machbarkeit stehe. Der Senat stehe gegenüber dem Altona Fußball-Club von 1893 e.V. (Altona 93) im Wort, dem Verein am Diebsteich eine neue Heimat zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis werde an der Planung eines Regionalligastadions für Altona 93 auf dem ThyssenKrupp Schulte-Areal festgehalten. Die Schaffung von Sportinfrastruktur auf Vorrat für ggf. künftig entstehende Bedarfe, verbunden mit erheblichen Mehrkosten, sei nicht gewollt und verantwortbar.
Der Vorsitzende des Hamburger-Fußball-Verbands, dem einvernehmlich das Wort erteilt wird, unterstreicht, dass sich beispielsweise Junior:innen- oder Frauenfußballländerspiele einer großen Beliebtheit und steigenden Zuschauer:innenzahlen erfreuten. Auch zu internationalen Rugby-Spielen könnten künftig 5.000 und mehr Zuschauer:innen erwartet werden. Dieses zeige, dass es sehr wohl Bedarfe für größere Spielstätten gebe oder geben werde. Mehrere Nachfragen kleinerer Vereine beispielsweise zur Nutzung des Millerntor-Stadions seien wegen zu hoher Auflagen und Stadionkosten im Sande verlaufen. Es müssten jetzt Planungen für zukunftsfähige Spielstätten künftiger Generationen erfolgen, von denen beispielsweise auch Vereine wie der F.C. Teutonia von 1905 e.V. Altona-Ottensen oder der Eimsbütteler Turnverband e. V. (ETV) profitieren könnten. Hohe Bau- und Investitionskosten könnten über Partnerschaften mit Investor:innen abgefedert und entsprechende Risiken minimiert werden. Dieses werde nicht genutzt und sei offensichtlich noch nicht einmal betrachtet worden. Hamburg brauche ein mittelgroßes Stadion.
Die Vertreter:innen der Fachbehörden und des LIG berichten auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Herr Bernau hält die Planungen nicht für zukunftsorientiert.
Frau Boehlich stellt fest, dass es noch viel Klärungsbedarf gebe, insbesondere zu der Frage, wer das Stadion in welchem Umfang nutzen könne. Dass die Stadt ein Stadion für einen Verein errichte, sei ein einmaliger Sonderfalle. Auch ein Betreiber:innenkonzept wäre vorstellbar gewesen.
Herr Hielscher fordert, dass die Stadt auf Vorrat agiere. Es müsse Vorsorge für künftige Bedarfe getroffen, in die Zukunft gedacht und innovativ gehandelt werden. Deshalb müssten moderne und ausreichend große Sportstätten vorgehalten und angeboten werden. Am Standort Diebsteich biete sich mit einem zentrumsnahen und mit Baurecht ausgestattetem Grundstück sowie nur wenigen Anwohnenden eine einmalige Chance. Der Bezirk habe zur Verwertung und Gesamtfinanzierung auch wiederholt die Schaffung zusätzlichen Baurechts für die Mantelbebauung angeboten, worauf bisher gar nicht reagiert worden sei. Viele der vorgebrachten Argumente gegen ein Drittligastadion schienen im Vergleich zu den Gegebenheiten an vergleichbaren Orten hergeholt, so z.B. die Argumentation mit zusätzlichen Individualverkehren.
Herr Adrian rückt die Auswirkungen auf den Stadtteil und die Frage, für wen das Stadion zur Verfügung stehen werde, in den Fokus. Es dürfe hier kein Exklusivrecht von Altona 93 geben.
Herr Strate bedankt sich abschließend im Namen der Bezirksversammlung für die durchgeführte und heute vorgestellte Machbarkeitsstudie.
Anlagen
21-M3046.1 Stadionbau Diebsteich - Chancen nutzen (3005 KB)
Präsenation Machbarkeitsstudie Drittligastadion (388 KB)
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.10.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Strate berichtet, dass die Behörde für Inneres und Sport ihre Teilnahme mit dem Hinweis abgelehnt habe, dass auch das Bezirksamt offene Fragen beantworten und zu den Antragspunkten Stellung nehmen könne.
Herr Lengwenath führt aus, dass bei mehreren Ziffern nicht das Amt zuständig sei und ggf. ein § 27 BezVG-Beschluss zielführender wäre.
Zu den einzelnen Antragsziffern führt er Folgendes aus:
Zu 1.:
Bezirksamtsseitig sei dieses gewährleistet, er könne jedoch nicht für andere Beteiligte sprechen. Im Amt gebe es eine ständig erreichbare, auf insgesamt acht Personen verteilte Rufbereitschaft.
Zu 2.:
Zuständig sei nicht das Bezirksamt, er empfehle eine Umwandlung in eine § 27 BezVG-Empfehlung an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die Finanzbehörde.
Zu 3.:
Siehe Ausführungen zu Ziffer 1.
Zu 4.:
Siehe Ausführungen zu Ziffer 1.
Zu 5.:
Zuständig sei die BIS oder gar der Bund. Buchstabe e. werde umgesetzt.
Zu 6.:
Zuständig sei die BIS.
Zu 7.:
Der Punkt werde bereits umgesetzt. Es gebe sieben Brunnen, die regelmäßig im Netzbetrieb überprüft würden. Beim Betrieb mit den Notstromaggregaten funktioniere ein Brunnen problemlos, die anderen müssten nachgerüstet werden.
Zu 8.:
Entsprechende Kampagnen gebe es vom Bund und vom Senat, eine eigene Kampagne sei nicht Aufgabe des Bezirks.
Herr Wiegand zieht den Antrag zurück und kündigt an, eine überarbeitete Neufassung direkt in die Bezirksversammlung einzubringen.
Angemeldet in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2022.
Frau Dr. von Berg stellt fest, dass das Amt eine öffentliche Stromversorgung auf dem Martini-Vorplatz positiv sehe und versuchen werde, diese zu ermöglichen.
Herr Dr. Kloth ergänzt, dass es sich bei dem Platz um eine geeignete Ausweichfläche für Veranstaltungen handele und eine öffentliche Stromversorgung daher gut begründbar sei. Derzeit werde die genaue Platzierung geprüft und geklärt, wie abzurechnen sei. Er gehe davon aus, dass die Stromversorgung zeitnah realisiert werden könne.
Überwiesen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.11.2022.
Siehe TOP 4.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Auf Grundlage der Drucksache 21-3627 (Anlage) liegt folgende, bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, einstimmige Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vor:
Um das Defizit in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Förderung und Erziehung in der Familie“ auszugleichen und die Auskömmlichkeit sicherzustellen, wird einer Umsteuerung aus nicht verplanten Mitteln aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Förderung und Erziehung in der Familie“ in Höhe von 17.000 Euro zugestimmt.
Die Beschlussempfehlung wird – ergänzt um den Zusatz "... vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft über den Doppelhaushalt 2023/2024…“ – stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-9091B siehe Anlage).
Herr Eschenburg weist darauf hin, dass im Haushalts- und Vergabeausschuss die Drucksache 21-3447.1 anhängig sei, die sich mit dem gleichen Sachverhalt befasse allerdings andere Zahlen aufweise. Er gehe davon aus, dass diese Vorlage amtsseitig zurückgenommen werde, da sie sich mit dem heutigen Beschluss erledigt habe.
Anlagen
21-3627 Empfehlung 2. Haushaltsentwurf 2023 (196 KB)
21-9091B Beschluss Ausgleich Defizit RZ Betriebsausgaben Förderung und Erziehung in der Familie (279 KB)
Der TOP mit dem Anhörungsschreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) vom 05.12.2022 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher berichtet, dass der Träger statt der von der Sozialbehörde genannten 48 Plätze einen Nutzungsänderungsantrag für die Schaffung von 100 Plätzen gestellt habe, der noch im Bauausschuss anhängig sei. Es müsse gewährleitet werden, dass das tatsächliche Nutzungsrecht auf die 48 Plätze beschränkt bleibe.
Herr Dr. Kloth sagt zu, dass das Amt im Bauausschuss einen entsprechenden Vorschlag machen werde, dem der Bauausschuss dann zustimmen könne.
Es liegt folgende einstimmige Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschuss vor, die stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen wird:
Die Bezirksversammlung stimmt der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung in der Theodorstraße für die Aufnahme von bis zu 48 unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen zu. Die Trägerauswahl ist hierbei allerdings intransparent, nicht nachvollziehbar und wird infrage gestellt. Das Konzept wird darüber hinaus für unzureichend erachtet. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, die beschriebenen im sozialen Umfeld liegenden sozialen Einrichtungen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese in der Lage sind, die zusätzlichen Bedarfe abzudecken (Beschlussdrucksache 9089B siehe Anlage).
Anlagen
21-9089B Beschluss § 28 BezVG Stellungnahme Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung Theodorstraße (1294 KB)
§ 28 BezVG Anhörungsschreiben Sozialbehörde Theodorstraße 05.12.2022 (1212 KB)
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der zusätzlichen Sitzung wird einstimmig zugestimmt.
Der TOP mit der Drucksache 21-3508.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Frey berichtet, dass die Zeltplane kaputt sei und ausgetauscht werden müsse. Langfristig sei geplant, dass der Zirkus in ein festes und energetisch sinnvolleres Zuhause umziehe.
Die Beschlussempfehlung wird vorbehaltlich der Resteübertragung in das Haushaltsjahr 2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 9090B siehe Anlage).
Anlagen
21-9090B Beschluss Vergabe Mittel aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen + QF I (99 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3620.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Beschlussempfehlung wird vorbehaltlich der Resteübertragung in das Haushaltsjahr 2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 9090B siehe Anlage).
Anlagen
21-9090B Beschluss Vergabe Mittel aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen + QF I (99 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-3645 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Überweisung wird einstimmig zugestimmt.
Der TOP mit der Drucksache 21-3646 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Drucksache 21-3646 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-3646B siehe Anlage).
Anlagen
21-3646B Beschluss Toilettenanlage für den Bornpark (192 KB)
Herr Strate teil diesen Sitzungsausfall sowie den Ausfall der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten des Jugendhilfeausschusses am 21.12.2022 mit.
Frau Vornhagen bittet darum, dass sich das Amt erkundige und dem Ausschuss mitteile, ob die Sternipark GmbH tatsächlich wie angekündigt Ende November 2022 wieder den Betrieb des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße aufgenommen habe.
[Nachtrag: Die Information ist den Ausschussmitgliedern mit E-Mail vom 20.12.2022 zur Verfügung gestellt worden.]