21-1262

Stromausfall im Bezirk

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.02.2020

Lfd. Nr. 60 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Stromausfall im Bezirk

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Zuge der Energiewende und des Atomausstiegs werden Kernkraftwerke und in Zukunft auch Kohlekraftwerke sukzessive durch Wind- & Solaranlagen ersetzt, deren Verfügbarkeit nicht disponierbar und nur eingeschränkt planbar ist. Die Versorgung mit elektrischem Strom wird dadurch unsicherer. Das Risiko eines großflächigen und länger andauernden Stromausfalls nimmt dementsprechend zu. Ein solcher Stromausfall kann schwerwiegende Folgen haben, zu deren Bewältigung auch die kommunale Verwaltung gefordert sein wird. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) warnt vor den Folgen eines Stromausfalls:

 

Was passiert, wenn alles ausfällt? Das Telefon ist tot, die Heizung springt nicht an, warmes Wasser fehlt, der Computer streikt, die Kaffeemaschine bleibt aus, das Licht ist weg. Die Aufzählung können Sie beliebig erweitern. Schnell merken Sie, wie abhängig Sie von elektrischer Energie sind.  

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Welche Vorbereitungen hat die Bezirksverwaltung getroffen, um im Fall eines länger andauernden Stromausfalls negative Folgen für die Bevölkerung zu vermeiden oder wenigstens zu mildern?

 

-          Die Handlungsfähigkeit des Regionalen Katastrophendienststabes ist sichergestellt
(u a. Notstromversorgung, Notkommunikation).

-          Lageabhängig werden Ansprechstellen für die Bevölkerung bereitgestellt.

-          Für die Sicherstellung der Wasserversorgung gibt es Notbrunnen im Bezirk.

-          Die Polizei sorgt für Sicherheit.

 

2)      Gibt es entsprechende Notfallpläne?

 

-          Handlungsempfehlungen für einen großflächigen und länger andauernden Stromaus-fall in Hamburg.

-          Priorisierungsplanung Stromausfall.

-          Planung Ansprechstellen der Feuerwehr in den einzelnen Stadtteilen für Stromausfall.

-          Planung Kraftstoffnotversorgung.

-          Planung Notbrunnen.

 

3)      Wie wird die Bevölkerung über die Risiken informiert?

 

Die Bevölkerung wird über Publikationen des Bundes auf www.bbk.bund.de sowie über die Internetseite des Netzbetreibers stromnetz hamburg über aktuelle Risiken informiert.

Im Einsatzfall wird es lageabhängige Ansprechstellen der Feuerwehren geben. Die Bevölkerung wird durch Lautsprecherwagen der Bezirke sowie durch die Polizei informiert. Darüber hinaus wird es Meldungen über das Radio (Autoradio, Radios mit Batteriebetrieb) geben. So lange es möglich ist, erfolgen Meldungen über Warnapps der Handynetze.

 

4)      Welche Empfehlungen hat die Verwaltung für die Bürger zur Vorsorge?

 

Der Bund unterstützt die Länder bei der Information der Bevölkerung und stimmt entsprechende Publikationen mit den Ländern ab.

 

Präventiv werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die unter dem nachfolgenden Link zu lesenden Ratgeber herausgegeben:

 

https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/Pers-Notfallvorsorge/Stromausfalll/Stromausfall.html

 

https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/Pers-Notfallvorsorge/Lebensmittel/Lebensmittel_einstieg.html

 

5)      Sind die Zuständigkeiten in der Verwaltung für einen solchen Notfall klar geregelt?

 

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz, Katastrophenschutzordnung). Unterhalb einer Katastrophe greift das Krisenmanagement von stromnetz hamburg.

 

Sofern Teile oder ganz Deutschland betroffen sind, greifen die Sicherstellungsgesetze und Verordnungen sowie das Krisenmanagement des Bundes.

 

6)      Führt die Verwaltung Notfall-Übungen durch?

 

-          Planbesprechung zur Härtung der Krisenstäbe bei Stromausfall 2019.

-          LÜKEX 2021 in Hamburg auch zum Thema Stromausfall.

 

7)      Sind Polizei, Feuerwehr und Kliniken im Bezirk Eimsbüttel auf einen solchen Notfall ausreichend vorbereitet? 

 

Zu den Planungen von Polizei, Feuerwehr und den Kliniken kann das Bezirksamt keine Aussagen machen. Dort werden eigene Planungen vorgehalten.

 

8)      Wer koordiniert deren Aktivitäten im Notfall?

 

Je nach Lage werden die Aktivitäten durch

 

-          Polizei und Feuerwehr sowie stromnetz hamburg im täglichen Betrieb und bei kleineren Ereignissen,

-          Regionalen Katastrophendienststab bei örtlich beschränkten Notfällen bzw.

-          Zentralen Katastrophendienststab z.B. bei bezirksübergreifenden Lagen

 

koordiniert.

 

9)      In welchen Umfang stehen im Bezirk Notstromaggregate zur Verfügung? Wer kontrolliert deren Verfügbarkeit? 

 

Neben dem im Bezirksamt stationär befindlichen Notstromaggregat stehen aktuell für den Betrieb von Notbrunnen zwei mobile Aggregate zur Verfügung deren Verfügbarkeit vom Bezirksamt kontrolliert wird.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine