22-1257

Antragsgebühr für einen Bewohnerparkausweis (Quartiersbeirat Karolinenviertel)

Vorlage öffentlich

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22.09.2020
Sachverhalt

 

Im Zusammenhang mit dem zum 5. Mai 2020 eingeführten Bewohnerparken wird bemängelt, dass die Antragsgebühr für einen Bewohnerparkausweis auch bei Ablehnung des Antrags anfällt (185,00 EUR bei Ablehnung, 250,00 EUR bei Genehmigung).

 

Dazu wird folgender Beschluss gefasst:

Dazu wird folgender Beschluss gefasst:

Der LBV möge die Gebühr für den Antrag eines Bewohnerparkausweises von Gewerbetreibenden nur bei

erfolgreichem Antrag erheben und andernfalls auf die Gebühr verzichten.

 

Teilnehmervotum:                 Ja-Stimmen        10          Nein-Stimmen  0               Enthaltungen              3

Beiratsvotum                         Ja-Stimmen        5             Nein-Stimmen 0               Enthaltungen              1            

Votum Politik                         Ja-Stimmen        2             Nein-Stimmen 0               Enthaltungen              1

 

Der Antrag wird angenommen.

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Beiratsempfehlung wie folgt geändert:

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) möge prüfen die Gebühr für den Antrag einer Ausnahmegenehmigung für das Halten und Parken von Gewerbetreibenden nur bei erfolgreichem Antrag zu erheben und andernfalls auf die Gebühr zu verzichten.

Ferner möge der LBV über das Ergebnis an den Cityausschuss berichten

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.