22-1257.1

Antragsgebühr für Ausnahmegenehmigungen für das Halten und Parken von Gewerbetreibenden (Quartiersbeirat Karolinenviertel)

Vorlage öffentlich

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22.10.2020
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2020 mit der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung befasst:

 

 

Im Zusammenhang mit dem zum 5. Mai 2020 eingeführten Bewohnerparken wird bemängelt, dass die Antragsgebühr für einen Bewohnerparkausweis auch bei Ablehnung des Antrags anfällt (185,00 EUR bei Ablehnung, 250,00 EUR bei Genehmigung).

 

Dazu wird folgender Beschluss gefasst:

Der LBV möge die Gebühr für den Antrag eines Bewohnerparkausweises von Gewerbetreibenden nur bei

erfolgreichem Antrag erheben und andernfalls auf die Gebühr verzichten.

 

Teilnehmervotum:                 Ja-Stimmen        10          Nein-Stimmen  0               Enthaltungen              3

Beiratsvotum                         Ja-Stimmen        5             Nein-Stimmen 0               Enthaltungen              1            

Votum Politik                         Ja-Stimmen        2             Nein-Stimmen 0               Enthaltungen              1

 

Der Antrag wird angenommen.

 

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 statt der Beiratsempfehlung folgenden Beschluss einstimmig - bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion - gefasst:

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) möge prüfen, die Gebühr für den Antrag einer Ausnahmegenehmigung für das Halten und Parken von Gewerbetreibenden nur bei erfolgreichem Antrag zu erheben und andernfalls auf die Gebühr zu verzichten. Ferner möge der LBV über das Ergebnis an den Cityausschuss berichten.

 

Petitum/Beschluss

Um Bestätigung des Beschlusses wird gebeten.