Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 31.03.2026

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Er erläutert, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.

Weiterhin begrüßt er Herrn Gerlach, der als neues stimmberechtigtes Ausschussmitglied der CDU-Fraktion für Frau Höflich benannt wurde. Er weist Herrn Gerlach auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gem. §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin. Die entsprechenden Unterlagen sind ihm bereits über die Gremienbetreuung zugegangen.

Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Ausschussmitglieder fest. Seitens des Ausschusses gibt es keine Einwände gegen die Tagesordnung.

Weiterhin erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungspunkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

r Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unter dem TOP „rgerfragestunde“ ist es außerdem hilfreich, diese für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden an die E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

 

Ö 2

Fragestunde im Ausschuss Stadtplanung

Ein Vertreter der Initiative Niendorf 93/95 fragt zu der unter TOP 3 geplanten Vorstellung des Funktionsplanes, ob es möglich sei, den Funktionsplan bereits nach der Sitzung auch für die Öffentlichkeit online zu stellen, damit man nicht bis zur Veröffentlichung des Protokolls warten müsse. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Fraktionen geplant hätten, nach der Vorstellung erste Statements zum Inhalt des Funktionsplanes abzugeben.

Herr Schmidt erläutert, dass er sich bereits vorab bei der Verwaltung erkundigt habe, ob die Veröffentlichung nach der Sitzung in ALLRIS möglich sei. Leider lägen hierfür die technischen Voraussetzungen nicht vor.

Ein zweiter Bürger meldet sich zu Wort und erkundigt sich, inwieweit der heute vorzustellende Funktionsplan mit den Fraktionen vorab besprochen worden sei oder ob er vorher in irgendeiner Form schon so beurteilt worden sei, dass es eine Zustimmung der Fraktionen geben werde.

Herr Mir Agha informiert darüber, dass man heute kein politisches Statement abgeben werde, da man den Funktionsplan heute auch erstmals vorgestellt bekomme und man sich als Fraktion die Möglichkeit nicht nehmen lassen wolle, diesen zunächst in der Fraktion miteinander zu erörtern, bevor man dazu öffentlich ein Statement abgebe. Er weist darauf hin, dass es sich bei der heutigen Fassung des Funktionsplanes um eine Arbeitsgrundlage handele, die man heute zunächst kennenlerne und zur Kenntnis nehme, um dann mit der politischen Arbeit daran zu beginnen.

 

Ö 3

Bezirksentwicklungsplanung Fortschreibung 2026 – 2031 Sachstandsbericht

Frau Schulitz informiert, dass es sich bei der Bezirksentwicklungsplanung (BEP) um ein sehr übergreifendes Thema handele und sie heute den aktuellen Stand der Fortschreibung vorstellen wolle. Sie verweist auf die bekannte Broschüre der Bezirksentwicklungsplanung 2021 bis 2026, in der das Bezirksamt unter anderem darstelle, welche Herausforderungen man aktuell in der Bezirksentwicklung sehe und was man tun wolle, um die Herausforderungen anzugehen.

Frau Schulitz geht zunächst auf eine Grafik zum Thema Eimsbüttel 2040 ein, um den strategischen Rahmen der Entwicklung für den Bezirk Eimsbüttel darzustellen und sie stellt die verschiedenen Akteure der BEP AG vor, die die koordinierende Umsetzungsebene bilde. In der BEP AG gehe es darum, die verschiedenen Planungen der einzelnen Fachämter abzustimmen im Sinne einer integrierten Planung, gemeinsam Prioritäten zu setzen und Vereinbarungen zur Mitwirkung zu treffen, um insgesamt zu einem stimmigen Gesamtkonzept zu kommen. Nachfolgend zählt sie zusammenfassend verschiedene Themenbeispiele aus der BEP AG auf.

Frau Schulitz nennt und erläutert nachfolgend die im Jahr 2020 identifizierten zentralen Herausforderungen und wie man im Rahmen der Bezirksentwicklungsplanung darauf habe reagieren wollen. In diesem Jahr werde man sich nun der Fortschreibung des Konzeptes widmen. Hierzu habe man sich bereits im vergangenen Jahr in der BEP AG mit den damals entwickelten Inhalten beschäftigt und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl die Herausforderungen als auch die Leitziele nach wie vor Gültigkeit hätten. Daher könne nun mit dem Grundgerüst der Bezirksentwicklung weitergearbeitet werden, man wolle jedoch nun in einer Fortschreibung versuchen, noch konkreter und klarer die Herausforderungen und die Punkte zu benennen, die Beispiele zu schärfen und einzelne Punkte zu aktualisieren. Hierüber wolle man gerne wieder in einen Austausch mit der Politik kommen. Das Bezirksamt schlägt daher einen Workshop vor, um die unterschiedlichen Erwartungen an die Bezirksentwicklung zu formulieren und diskutieren. Für einen Termin habe man sich den Zeitraum Juni/Juli vorgestellt, entweder im Rahmen einer Ausschusssitzung (beispielsweise eine Sitzung des Stadtplanungsausschusses unter Zuladung des Sozialraumausschusses) oder ein gesonderter Termin an einem ausschussfreien Tag.

Frau Schulitz bittet die Fraktionen möglichst zeitnah um ein Feedback zur weiteren Vorgehensweise.

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagen
20260331_Präsentation_Stapla_BEP (722 KB)

Ö 4

Rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen, Kurzzeitvermietung und Wohnraumschutz - Sachstandsbericht der zuständigen Fachbehörde gemäß Drs. 22-1749

Gäste: Herr Dr. Hinrichs (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung) und Herr Wernsmann (BSW, Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen)

Herr Wernsmann geht anhand einer Präsentation zunächst auf den Begriff des Wohnens sowie auf die Definition von Ferienwohnungen ein. Weiterhin erläutert er die Ausnahmen der Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Baugebieten. Er stellt die möglichen Feinsteuerungen im Bebauungsplan vor und geht auf verschiedene Abgrenzungsfragen sowie -schwierigkeiten und bauaufsichtliche Maßnahmen ein. Im Anschluss berichtet Herr Dr. Hinrichs zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum. Er erläutert den Begriff der Zweckentfremdung, insbesondere im Kontext zu Ferienwohnungen. Diese seien in der Regel nicht genehmigungsfähig, es gebe jedoch auch Ausnahmeregelungen. Auf diese kommt er nachfolgend zu sprechen und weist insbesondere auf § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4 und 5 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) hin. Durch die in der Bürgerschaftsdrucksache 23/3374 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutz-gesetzes), Seite 7, formulierte Neuregelung würde eine Einschränkung der ständigen Vermietung eines Zimmers an Touristen, auf zukünftig 8 Wochen erfolgen. Dadurch erwarte man einen geringeren Missbrauch, leichteren Vollzug und mehr dauerhafte Wohnraumversorgung durch Untervermietung. Abschließend erläutert er die behördliche Maßnahme des Wohnnutzungsgebotes.

Im Anschluss an den Vortrag beantworten Herr Dr. Hinrichs und Herr Wernsmann verschiedene Nachfragen der Ausschussmitglieder, insbesondere zu den Themen

-          Regelungen für Heizkörper in Wohnräumen in der Fachanweisung zum Wohnraumschutzgesetz

-          Umgang und mögliche Vorgehensweisen zu Angeboten für kurzfristiges Wohnen, zum Beispiel über Airbnb

-          Mögliche bauplanungsrechtliche Regelungen in Bebauungsplänen bezüglich der Boardinghäuser

-          Bebauungspläne nach § 13 a Baunutzungsverordnung (BauNVO)

-          Mögliche Änderungen oder neue Festsetzungen in bestehenden Bebauungsplänen

-          Städtebauliche Begründungen beim Ausschluss von Ferienwohnungen

-          Vollzugslage in Hamburg zur Offenlegung von Daten

-          Erhebung über die Anzahl von Ferienwohnungen in Hamburg und dem Bezirk Eimsbüttel

-          Verhältnis von Übernachtungen im Hotel zu Übernachtungen in Ferienwohnungen, Statistik über genehmigte Ferienwohnungen

-          Anzahl der verfügten Unterlassungen

-          Zweckentfremdungsverbot, Ausschluss für die Verwendung einer Wohnung als Ferienwohnung

-          EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

-          Kontrolle bei einer möglichen Überschreitung der 8 Wochen-Frist bei Vermietung von Wohnungen

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 


Anlagen
20260331_StaPla_TOP 4_Präsentation BSW (700 KB)

Ö 5

Bebauungsplan-Verfahren Niendorf 93/95 Bericht zu Drs. 22-1040 Weiteres Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 - Vorstellung des Funktionsplans Niendorf 93/95

Gäste: Frau Junge und Herr Rathje (Büro ELBBERG)

Herr Stephan fasst eingangs zusammen, dass das Büro ELBBERG heute einen ersten Einblick in den ausgearbeiteten Funktionsplan geben werden. Er weist darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um den abschließenden, fertigen Funktionsplan handele, sondern lediglich um eine erste Vorstellung für die Politik, an der auch die Öffentlichkeit teilnehmen könne. In den vergangenen drei Sitzungen habe man bereits viele verschiedene Facetten des Verfahrens dargestellt und es habe verständlicherweise bereits viele Fragen der Bürgerinnen und Bürger hierzu gegeben und er begrüßt diese Beteiligung ausdrücklich. Herr Stephan bittet allerdings nochmals zu bedenken, dass der Funktionsplan, der heute gezeigt werde, noch nicht gesetzt sei. Ebenfalls werde zu einem späteren Zeitpunkt gemäß Bebauungsplanverfahren noch die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung folgen. Er betont, dass der Funktionsplan ebenfalls noch nicht von der Verwaltung abgenommen sei. Man befinde sich lediglich im Austausch mit dem Büro.

Das Büro ELBBERG werde heute den Funktionsplan zur Diskussion stellen und man habe die Erwartungshaltung an die Fraktionen, dass das Gehörte mitgenommen und innerhalb der Fraktionen diskutiert werde. Ebenfalls erwarte man sich nach der heutigen Sitzung auch Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern. Insgesamt erscheine es wichtig, dass alle beteiligten Gruppen darüber in den Austausch miteinander kämen.

Herr Stephan unterstreicht, dass man nach einer weiteren Befassung den angepassten oder geänderten Funktionsplan zu gegebener Zeit nochmals in den Ausschuss bringen werde. Ebenfalls weist er darauf hin, dass ein Funktionsplan noch kein Bebauungsplan sei.

(Hinweis: Der Funktionsplan Niendorf 93/95 und die Präsentation von Elbberg vom 31.03.2026 wurden zwischenzeitlich auf der Homepage des Bezirksamtes beim Bebauungsplanverfahren Niendorf 95 veröffentlicht.)

Frau Junge beschreibt zunächst den Geltungsbereich für die Funktionsplanung Niendorf 93/95 und erläutert die politisch beschlossene Zielstellung, für die beiden Plangebiete, eine planvolle und maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahn-Haltestellen Joachim-Mähl-Straße und Schippelsweg bewirken. Weiterhin geht sie auf den Arbeitsauftrag aus der Drucksache 22-1040 mit der Erarbeitung eines Funktionsplans für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 als städtebauliche Grundlage für die Bebauungsplanung unter Berücksichtigung der Ideenwerkstatt vom 04.02.2025 ein und fasst die Ergebnisse der Ideenwerkstatt zusammen. Im Anschluss erläutert sie das Konzept des Funktionsplans mit dem Zielkonzept der Freiräume und den Themen Straßenbäume, Gestaltung der Straßenräume und bauliche Dichtetypen.

Herr Rathje ergänzt den Vortrag und geht auf die Herleitung einer Baustruktur, insbesondere mit Blick auf die Paul-Sorge-Straße ein, mit der man sich vorrangig in den letzten Wochen beschäftigt habe. Ebenfalls erläutert er verschiedene Ausdifferenzierungen und geht auf einzelne Übersichtskarten mit beispielhaften Umsetzungen und Visualisierungen zu möglichen Baustrukturen im Funktionsplan ein.

Im Anschluss an den Vortrag gibt es einzelne Nachfragen der Ausschussmitglieder zu den Themen: unterschiedliche Nachverdichtungen in den einzelnen Teilquartieren und Umsetzung der Erschließung in der vorhandenen kleinteiligen Parzellenstruktur, Gestaltung der Straßenräume, Bedeutung und Auswirkungen der Überlagerung für einzelne Grundstücke.

 

Der Ausschuss nimmt die Vorstellung des Funktionsplanes zur Kenntnis.

 


Anlagen
260422 Präsentation Funktionsplan Niendorf 93 95_Ausschuss 31.03.2026_Änderung für ALLRIS (5861 KB)

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

Ö 6.1 - 22-1917

Campusentwicklung der Universität Hamburg in Eimsbüttel Drs. 22-1626, Beschluss der BV vom 27.11.2025

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 6.2 - 22-1937

Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über die Änderung des Flächennutzungsplans F08/18 - Wohnen und Gewerbe an der Pinnberger Straße in Schnelsen -

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 6.3 - 22-1973

Der Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge: Ein Projekt von historischer Tragweite – für eine breitflächige Einbindung des Quartiers Drs. 22-1902, Beschluss der BV vom 26.02.2026

Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.

Herr Stephan weist ergänzend darauf hin, dass der Betrag, der aus dem Fonds für innovative Beteiligungsprojekte zur Verfügung gestellt werden könne, nicht so groß sei, wie es den Anschein habe. Man werde auf dieses Thema noch näher eingehen, wenn man im Ausschuss die Öffentliche Plandiskussion auswerte.

 

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 22-1732

„Venedig, Barcelona, Stellingen?! Stellinger B-Pläne zum Schutz des Wohnens ergänzen“

Herr Kleinert bittet um Zustimmung für den vorliegenden Antrag.

Von Seiten der SPD-Fraktion wird um Vertagung gebeten.

Herr Kleinert bittet um eine Abstimmung über die beantragte Vertagung.

Die Drucksache 22-1732 wird mehrheitlich, gegen die Stimmen von DIE LINKE.- und Volt-Fraktion, vertagt.

 

Ö 7.2 - 22-1091

Neue Planungswerkstatt für Bebauungsplanverfahren Niendorf 93 / 95

Herr Dulias bitte um Vertagung des Antrages seiner Fraktion.

Die Drucksache 22-1091 wird vertagt.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.