Der Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge: Ein Projekt von historischer Tragweite für eine breitflächige Einbindung des Quartiers Drs. 22-1902, Beschluss der BV vom 26.02.2026
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke hat sich mit der Senatskanzlei und dem Bezirksamt Eimsbüttel darüber verständigt, dass für die Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes zur breitflächigen Einbindung des Quartiers Mittel aus dem Fonds für innovative bezirkliche Beteiligungsprojekte (Drs. 22-17212, Teil A) abgerufen werden können. Während die Behörde für Finanzen und Bezirke die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, stellen die Senatskanzlei und das Bezirksamt Eimsbüttel die Einbindung der Stiftung Bornplatzsynagoge sicher. Die Berichterstattung im Stadtplanungsausschuss über die Beauftragung und den Sachstand der Konzeptentwicklung erfolgt zunächst durch das Bezirksamt Eimsbüttel. Von der Entsendung eines Referenten anderer Behörden wird daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.