Die Vorsitzende, Frau Hericks, eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und anwesenden Bürger und Bürgerinnen sowie die Vertreterin der Verwaltung und weist auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin.
Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
Die Niederschrift der Sitzung vom 27.02.2019 (öffentlicher Teil) wird einstimmig genehmigt.
Die Niederschrift der Sitzung vom 27.03.2019 (öffentlicher Teil) wird einstimmig genehmigt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Gast: Frau Wittmann-John (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Gesundheit)
Mittels einer Präsentation berichtet Frau Wittmann-John über die Regelungen und das Ziel des Passivraucherschutzgesetzes vom 11.07.2017. Dieses sei zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzes sei es, vor dem Passivrauchen zu schützen und nicht das Rauchen, als persönliche Lebensführung, zu verhindern. Aus diesem Grund gelte nach diesem Gesetz ein Rauchverbot in allen (geschlossenen) öffentlichen Einrichtungen und auf dem Gelände von Schulen und Kindertagesstätten. Ausgenommen von dieser Regelung seien u.a. Festzelte oder auch Vernehmungsräume der Polizei gewesen.
Im Jahr 2009 sei das Gesetz novelliert worden. Nun sei das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen verboten worden, lediglich Gaststätten, die größer als 75 qm sind, bekamen die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Diese Regelung galt jedoch nicht für Speisenwirtschaften. Gem. Urteil des BVerfG sei diese Regelung jedoch verfassungswidrig, sodass das Gesetz im Jahr 2012 erneut novelliert worden sei. Demnach seinen Raucherräume in Gaststätten mit mehr als 75 qm zugelassen. Die Raucherräume müssen kleiner als der Gastraum sein und über selbstständig öffnende und schließende Türen sowie eine raumlufttechnische Anlage verfügen. Genaueres regele die Hamburgische Passivraucherschutzverordnung.
Für den Vollzug des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes sind die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der jeweiligen Bezirke zuständig. Diese führen u.a. regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen durch. Letztere werden durch Beschwerden ausgelöst.
Neue Herausforderungen für den Passivraucherschutz seien E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Shisha Bars. Beispielsweise fallen E-Zigaretten und E-Shishas nicht unter den Tatbestand des Passivraucherschutzgesetztes, da lediglich der Dampf, der durchs Rauchen ausgestoßen wird, schädlich sein muss. Dies ist bei E-Zigaretten schwer nachzuweisen. Berlin plane diesbezüglich einen Vorstoß und möchte E-Zigaretten unter das Passivraucherschutzgesetz des Landes fassen. Abschließend stellt Frau Wittmann-John wichtige Elemente des Shisha-Kohlenmonoxidgesetzes vor. Dieses solle im Mai 2019 verabschiedet werden.
Herr Kuhlmann fragt, ob auch Bahnsteige und Bushaltestellten unter den Schutzbereich des Passivraucherschutzgesetzes fallen würden.
Frau Wittmann-John erklärt, dass die Zuständigkeit hier bei der Deutschen Bundesbahn und dem HVV liege und diese eigene Rauchverbote ausgesprochen haben. Bezogen auf die Bushaltestellen gäbe es zum jetzigen Zeitpunkt keine Regelung. Hierfür sei eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese zu schaffen, sehe sie jedoch kritisch.
Frau Höflich fragt, wie es mit Beschwerden bzgl. der Rauchbelästigung auf öffentlichen Straßen aussehe.
Laut Frau Wittmann-John gäbe es solche Beschwerden, da die BGV jedoch nur bei Gesundheitsgefährdungen aktiv werden könne und die Rauchintensität auf öffentlichen Straßen hierzu nicht ausreiche, sei dies schwierig zu regeln.
Herrn Schirmer fragt, ob Gaststätten das Rauchen im Außengelände verbieten können.
Frau Wittmann-John antwortet, dass dies, solange das Außengebiet kein öffentlicher Bürgersteig sei, möglich wäre.
Frau Schuttrich möchte wissen, ob es Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer Wohnung leben, die sich bspw. über einer Gaststätte befinden, gäbe.
Laut Frau Wittmann-John gäbe es solche Beschwerden, da es sich in diesem Fall jedoch um Privatrecht handle, werde den Beschwerdeführenden geraten, sich in solchen Fällen an den Vermietenden zu wenden.
Herrn Thies bezieht sich erneut auf das Thema Bushaltestellen und fragt, ob es möglich sei einen bestimmten Bereich als Sondernutzungsfläche zu bestimmen und für diese eine besondere Regelung zu treffen.
Frau Wittmann-John führt aus, dass sie diese Frage nicht beantworten könne, gibt aber zu bedenken, dass eine Umsetzung auch kontrolliert werden müsste.
Herr Peters fragt, wie kontrolliert werde, dass die Luftqualität der Nichtraucherbereiche in Gaststätten gesichert sei.
Frau Wittmann-John verweist an dieser Stelle auf die Hamburgische Passivraucherschutzverordnung. Laut dieser seien selbstschließende Türenvorgeschrieben.
Herr Schirmer möchte wissen, ob es seitens des Bezirksamtes Auflagen für raumlufttechnische Anlagen gebe.
Frau Wittmann-John antwortet, dass derartige Anlagen nachbarschaftsfreundlich sein und etwaige Belästigungen geprüft werden müssen.
Frau Dr. Pfeil-Warnke ergänzt, dass das Betreiben von Anlagen keine erheblichen Belästigungen für die Umgebung mit sich führen dürfe. Dieses sei im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt.
Die Vorsitzende, Frau Hericks, erkundigt sich, ob die Beschwerdeführenden die Beweislast tragen.
Dies wird von Frau Wittmann-John bejaht. Sie merkt jedoch an, dass es nicht ausschließlich aufgrund von Beschwerden zu Sanktionen komme.
Frau Hericks erbittet Auskunft über die Höhe der Bußgelder.
Frau Dr. Pfeil-Warnke führt aus, dass sich diese nach dem Bußgeldkatalog der Bezirke richten.
Frau Wittmann-John ergänzt, dass die Spanne der Bußgelder zwischen 50,-- bis 500,-- € liege.
Herr Böttcher möchte wissen, ob der Passivraucherschutzbericht auch nach Bezirken abgegrenzt vorliege.
Dies wird von Frau Wittmann-John bejaht. Sie gibt zudem den Hinweis, dass es mittlerweile zwei Berichte gäbe, die im Internet abrufbar seien.
Weiterhin möchte Herr Böttcher wissen, ob es viele Anzeigen seitens der Konkurrenz gäbe.
Dies sei laut Frau Wittmann-John insbesondere bei Spielhallen der Fall.
Frau Hericks fragt, ob es Feinstaubmessungen an den Übergängen zu Raucherräumen vorgenommen werden.
Laut Frau Wittmann-John geschehe dies nur bei der Einrichtung von Raucherräumen.
Frau Dr. Pfeil-Warnke ergänzt, dass diese Räume über eine Unterdruckanlage verfügen, sodass keine Luft nach draußen trete.
Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Böttcher verweist auf die Befassung mit der Thematik in einer der vorangegangenen Sitzungen und erläutert in diesem Zusammenhang die vorliegende Drucksache.
Herr Kuhlmann hält das Ansinnen grundsätzlich für eine gute Idee, verweist aber auf die Arbeitsintensität bei der Betreuung von Taubenschlägen. Des Weiteren geht er von Kosten i.H.v. ca. 300.000 € jährlich aus. Er regt an, ggf. weitere Informationen aus dem Bezirk Mitte heranzuziehen und kündigt Beratungsbedarf an.
Frau Bahr hält den Antrag zwar für richtig, merkt aber an, dass die Argumentation nicht schlüssig sei. Es würde sich um ein zentrales Thema handeln und das Problem sei wohl vorrangig in der Flächenauswahl und nicht im finanziellen Bereich zu sehen. Sie sei der Meinung, dass sich die BV in der kommenden Legislatur mit dem Thema befassen müsse.
Herr Kuhlmann merkt an, dass er einer Vertagung zustimmen würde, da eine weitere Sachverhaltsaufklärung nötig sei.
Herr Böttcher weist darauf hin, dass der Antrag unter die Diskontinuität fallen würde und merkt an, dass der Antrag im Falle einer Ablehnung in der nächsten Legislatur erneut eingebracht werde.
Herr Armi weist darauf hin, dass der Antrag formal nicht richtig sei, da im Petitum nur der Bezirksamtsleiter zum Handeln aufgefordert werde. Es handelt sich hier aber um zwei verschiedene Aufgabenbereiche, sodass auch die Vorsitzende der BV die richtige Adressatin sei. Da es sich hier um weitreichende Beschlüsse handelt, rege er an, die Drucksache ggf. interfraktionell in der kommenden Legislatur erneut einzubringen.
Herr Böttcher weist darauf hin, dass es sich in der Drucksache nicht um eine Haushaltsforderung handelt und erläutert nochmals die Intention der Drucksache.
Herr Armi regt schlägt vor, die Drucksache als Prüfauftrag umzuformulieren, äußert aber hinsichtlich des Ergebnisses seine Skepsis. Er halte ob der Wichtigkeit des Themas einen interfraktionellen Antrag mit den richtigen Adressaten für besser und bittet darum, die vorliegende Drucksache zurückzuziehen.
Herr Böttcher erklärt die vorliegende Drucksache zurückzuziehen.
Ergebnis: Die Drucksache wird zurückgezogen.
Die Vertreterin der Verwaltung, Frau Dr. Pfeil-Warnke, trägt die vorliegende Mitteilung der Verwaltung vor.
Die Mitteilung der Verwaltung lag den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Kuhlmann bittet die Verwaltung um Mitteilung, welche konkreten Maßnahmen für welchen Streckenabschnitt geplant seien und wie evtl. die Beteiligung der privaten Grundstückseigentümer aussehen solle. Des Weiteren fragt er, inwieweit die Politik und die Verwaltung für den Eimsbütteler Bereich aktiv werden können.
Frau Dr. Pfeil-Warnke merkt an, dass es sich erstmal um Planungen der Deutschen Bahn handele. Sie weist darauf hin, dass die Möglichkeit bestehe, einen Vertreter der Deutschen Bahn einzuladen, damit dieser Stellung nehmen könne.
Die Mitteilung der Verwaltung lag den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Mitteilung der Verwaltung lag den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Kuhlmann verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die vorliegende Mitteilung nicht die in der morgigen Bezirksversammlung vorliegende Drucksache zum „Naturcent“ ersetzen solle.
Frau Bahr ergänzt, dass im Ausschuss Einigung erzielt worden sei, einen AK Naturcent einzurichten. Sie vermisse aber nunmehr die Beteiligung der der Politik an den Planungen.
Abschließend weist sie darauf hin, dass der Antrag für die morgige BV aufrechterhalten werden solle.
Die Vorsitzende, Frau Hericks, trägt die vorliegende Mitteilung vor.
Die Mitteilung der Vorsitzenden lag den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Armi verweist auf den ersten Absatz der Mitteilung der Vorsitzenden und fragt wer von Seiten des Bezirksamtes mit der Fachbehörde vereinbart habe, auf die Entsendung eines Referierenden zu verzichten. Er bittet um Beantwortung zu Protokoll.
Antwort zu Protokoll:
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung antwortet wie folgt:
„Die Fachbehörde wurde gebeten, einen Referierenden zu entsenden. Sie teilte daraufhin mit, dass sie anstelle eines Referierenden zu entsenden, eine schriftliche Stellungnahme zu der Thematik erarbeiten werde. Dieses wurde der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung per Mail mitgeteilt. Daher ging die Fachbehörde davon aus, dass eine Absprache stattgefunden habe.
Anmerkung: Auf § 27 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird hingewiesen.“
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