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Lärmsanierung an bundeseigenen Schienenwegen hier: Gütergleis 1234 (Güterumgehungsbahn)

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 24.04.2019 Ausschuss für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz Ö 6.1

Sachverhalt

Mit dem Zuwachs des Containerumschlags im Hamburger Hafen, sah sich die DB AG Ende der 1990’er Jahre gezwungen das Gleis der Güterumgehungsbahn zu ertüchtigen. Aufgeschreckt durch diese Ankündigung formierte sich entlang der Strecke ein Bürger- und Eigentümerprotest, der letztendlich darin endete, dass die Strecke im Jahre 2003 in das Lärmsanierungsprogamm (LSP) an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes aufgenommen wurde. Die mit dem Programm verbundene Förderrichtlinie, sah dann nach mehreren Änderungen vor, dass neben den durch mit Steuermitteln finanzierten Wänden auch private Mittel zu Verbesserung des Schallschutzes direkt am Gleis eingesetzt werden konnten. In diesem Zusammenhang sind dann über das Maß der Lärmsanierung hinausgehende Wände, Wandverlängerungen- und Erhöhungen ab Bullenredder unter Beteiligung von Mittel der FHH (Stichwort: 1 € für 1€) in Richtung Wandsbek entstanden. Im weiter westlich gelegenen Streckenabschnitt in Eimsbüttel fanden sich keine privaten Investoren, sodass es bei den Wänden aus dem LSP blieb.

 

Mit Beginn des Jahres 2019 ist die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in einer für die Schienenlärmbetroffenen positiven Art geändert worden.

 

Im Wesentlich bestehen folgende Änderungen:

 

  • Verschiebung der so genannten plangegebenen Vorbelastung vom 01.04.1974 auf den 01.01.2015. Damit können jetzt Gebäude, die vor dem 01.01.2015 baugenehmigt wurde bzw. in einem vor dem 01.01.2015 bestandskräftig gewordenen Bebauungsplan errichtet wurden in den Genuss der Förderrichtlinie kommen.
  • Der Wertansatz zur Bewertung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wurde um 20 % auf 66 € pro Einwohner und Jahr erhöht. (Errichtung einer Schallschutzwand ja oder nein)
  • Der Abschlag von 5 dB(A) für die geringere Lästigkeit von Schienenlärm entfällt.
  • Die gebietsabhängigen Lärmsanierungsrichtwerte wurden um 3 dB(A) abgesenkt.
  • cken zwischen Schallschutzwänden kleiner gleich 100m werden aus akustischen Gründen geschlossen, auch wenn sich in diesem Bereich keine förderfähigen Wohneinheiten befinden.

 

Die notwendige Neubewertung des Schienennetzes ergab daraufhin, dass nunmehr 6500 km Schienenverkehrswege als sanierungsbedürftig eingestuft sind. Darunter, mit einer Prioritätszahl von 28,8, auch das Gleis 1234.

 

Weitere Informationen sind zu finden unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/laermvorsorge-und-laermsanierung.html

Empfehlenswert ist dort das Dokument:

Gesamtkonzept der Lärmsanierung - Erläuterungstext

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine 

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