Protokoll
Nichtöffentliche Videokonferenz! Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2021

Ö 1

Beratung und Beschluss über das Abhalten der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mittels Telefon- oder Videokonferenz

Ö 2

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Könecke begrüßt die Ausschussmitglieder und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung zur zweiten digitalen Sitzung des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel.

Herr Könecke stellt die Anwesenheit per namentlicher Abfrage fest.

Es sind inklusive Vertretungen 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Gemäß § 13 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz fragt der Vorsitzende namentlich ab, ob Einwände gegen die Durchführung der Sitzung als Videokonferenz bestehen. Die stimmberechtigten Mitglieder erheben hiergegen keinen Widerspruch und fassen einstimmig in namentlicher Abstimmung den Beschluss, die heutige Sitzung des JHA Eimsbüttel als Videokonferenz auszurichten.

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.01.2021 liegt aus organisatorischen Gründen noch nicht vor.

 

Ö 4 - 21-1745

Kinder- und Jugendbeteiligung barrierefrei gestalten

Herr Könecke verweist auf die Drucksache 21-1745 (ursprünglicher Antrag der SPD-Fraktion, nunmehr gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und der CDU), welche in aktualisierter Fassung vorliege. Er begrüßt Herrn Dr. Freitag, den Regionalbeauftragten des Bezirksamtes zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt.

 

Frau Satzer bestätigt, dass der Antrag in der geänderten Fassung so in Ordnung sei.

 

Herr Dr. Freitag berichtet über den aktuellen Sachstand zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Eimsbüttel, verweist auf dem von ihm in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 26.08.2020 vorgestellten Jahresbericht 2018/2019 und hält das Petitum der vorliegenden Drucksache 21-1745 aus fachlicher Sicht für nachvollziehbar und ausgewogen. Das aufgegriffene Thema zur Barrierefreiheit stelle für das Bezirksamt Eimsbüttel durchaus noch konzeptionellen Bedarf dar, gleichwohl sei der Bezirk beim Thema Kinder- und Jugendbeteiligung sehr gut aufgestellt, was sich auch in dem 306 Seiten starken Jahresbericht wiederspiegele. Der Aspekt eines inklusiven Beteiligungsprozesses werde etwas Zeit in Anspruch nehmen, dieses formuliere der Antrag jedoch auch mit Augenmaß. Man werde nunmehr Konzepte für eine differenzierte Methodik erarbeiten, die eine Beteiligung von Kindern - und Jugendlichen mit körperlicher oder geistiger Behinderung vorsehe. Es werde jedoch nicht möglich sein, sofort alle Beteiligungsverfahren, praktisch von „0 auf 100“ umzustellen. Herr Dr. Freitag erläutert, dass eine Konzeptentwicklung nicht ausschließlich auf das Jugendamt und die Offene Kinder- Jugendarbeit ausgerichtet werde, sondern wie bislang auch alle anderen Fachämter mit einschließe. Eine Änderung des Petitums sei aber nicht erforderlich, da er davon ausgehe, dass die Mitglieder des JHA diesen Aspekt auch so sehen. In der fachlichen Konzeption mache es Sinn, auch Eltern mit einzubeziehen. Die genaue Ausgestaltung eines derartigen Prozesses müsse jetzt erarbeitet werden. Abschließend weist Herr Dr. Freitag daraufhin, dass aktuell die Beteiligungsverfahren zum Sozialen Leitbild Eimsbüttel 2040 auf den Weg gebracht würden (Thema auch im Sozialraumausschuss). Die Erwachsenenbeteiligung sei hierzu bereits ausgeschrieben. Bei der Kinder- und Jugendbeteiligung wurde bewusst auf die Beschlusslage im JHA gewartet. Dieses solle jetzt umgehend mit in das Verfahren aufgenommen werden und es bestehe Kontakt mit der Sozialbehörde, um aus einem Fond für kommunale Beteiligungsprojekte Mittel zu erhalten. Hierzu bestehe auch ein erhebliches Interesse in den anderen Bezirken. Bei entsprechender Beschlusslage werde Herr Dr. Freitag umgehend einen Antrag auf entsprechende Fördermittel bei der Sozialbehörde stellen. Denkbar sei eine Mischfinanzierung, bei der der Bezirk auch eigene Mittel einsetze.

 

Frau Warnecke bedankt sich für die Initiative der SPD-Fraktion, zu diesem sehr wichtigen Thema einen Antrag einzubringen. Die von Herrn Dr. Freitag erwähnte Einbeziehung der anderen Fachämter sei selbstverständlich, insbesondere vor dem Hintergrund der Gestaltung von inklusiven Spielplätzen, was analog des hier vorgestellten Platzes „Onkel Rudi“ im Bezirk Hamburg-Mitte auch für Eimsbüttel vorgesehen sei. Bei der von Herrn Dr. Freitag erwähnten Einbeziehung der Eltern mache auch die Zusammenarbeit mit Verbänden wie z. B. „Leben mit Behinderung“ Sinn. Diese könnten eine Menge Wissen und Kompetenz in den Beteiligungsprozess mit einbringen.

 

Frau Schwarzarius stimmt dem zu und hält die von Herrn Dr. Freitag vorgeschlagene Einwerbung von Mitteln für eine sehr gute Idee. Sie regt, an die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) anzusprechen, in der viele Verbände organisiert seien. So könne von einer breit aufgestellten Kompetenz profitiert werden.

 

Herr Lamp´l hält den vorliegenden Antrag für wichtig und möchte noch einmal im Rahmen des Themas Inklusion an die von ihm bereits in der letzten Sitzung erwähnte Problematik der Zugänge zu den Einrichtungen der OKJA erinnern. Häufig sei aus diesem Grund die Beteiligung von behinderten Kindern und Jugendlichen gar nicht problemlos möglich. Hier wäre es wichtig, auch bauliche Maßnahmen mit zu berücksichtigen. Zum Thema Beteiligungsverfahren bei Spielplätzen sei es erforderlich, auch an ältere Jugendliche zu denken und mehr Bewegungsflächen im Bezirk für diese Gruppe zu schaffen. Hierauf sollte der JHA einen spezifischeren Blick werfen.

 

Das Petitum sollte noch um den Punkt „seelische“ Behinderung ergänzt werden, erklärt Frau Wiebe.

 

Herr Dr. Freitag ergänzt, dass ein erster Schritt im Rahmen der Beschlussfassung eine Sondierung des gesamten Feldes wäre. Hierzu werde man genau überlegen, mit welchen Institutionen für eine gute fachliche Durchdringung des Themas am besten zusammen gearbeitet werden könne. Einerseits gehe es darum, die Sichtweise von Betroffenen kennenzulernen, wie auch von Profis, die täglich mit behinderten Menschen arbeiten und andererseits sich mit den Personen auszutauschen, die Spezialisten für Beteiligungsverfahren seien. Dieses könne zeitnahe im Rahmen von digitalen Fachgesprächen der Auftakt sein.

Herr Könecke erläutert die bereits in den Antrag eingearbeiteten vorgesehenen Änderungen des Petitums und der von Frau Wiebe vorgeschlagenen Ergänzung im ersten Satz „seelischer“ Behinderung.

 

Frau Satzer stimmt der von Frau Wiebe vorgeschlagenen Änderung zu.

 

Die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU stimmen der Ergänzung ebenfalls zu.

 

Ergebnis:

Die Drucksache 21-1745 wird mit der Ergänzung im ersten Teil des Petitums „Um auch Kindern und Jugendlichen mit seelischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung…“

in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen.

 

18.30 Uhr: Herr Könecke stellt gemäß der Vorgaben für die Durchführung von Online-Sitzungen erneut die Anwesenheit per namentlicher Abfrage fest.

 

Ö 5

Weiteres Verfahren Ombudsstelle

Ö 5.1 - 21-1746

Einrichtungen von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. § 27a Hmb. AG SGB VIII

Ö 5.2 - 21-1760

Begleitung der Ombudsstelle in der Jugendhilfe in Hamburg-Eimsbüttel durch den Jugendhilfeausschuss

Herr Könecke gibt einen kurzen Überblick über die bisherigen Schritte im Verfahren zur Einrichtung einer Ombudsstelle und weist auf die zur heutigen Sitzung vorliegende Drucksache 21-1760 der Fraktionen der GRÜNEN und der CDU hin. Zunächst bittet er Frau Schuck um einen Überblick zum aktuellen Sachstand.

 

Frau Schuck teilt mit, dass es noch keinen neuen aktuellen Sachstand gebe, da der für letzte Woche angesetzte Termin der Arbeitsgruppe der Sozialbehörde und der Bezirksämter aus organisatorischen Gründen abgesagt werden musste. Frau Albers hatte eine E-Mail an die Mitglieder des JHA versandt mit der Bitte von Herrn Laugell aus der Sozialbehörde, nach Möglichkeit die Drucksache 21-1746 zu beschließen, um eine Grundlage für das weitere Verfahren zur Einrichtung der Ombudsstellen in den Bezirken zu erhalten.

 

Frau Warnecke erläutert den vorliegenden Antrag der GRÜNEN und der CDU.

 

Frau Schuck bietet im Hinblick auf das Petitum der Drucksache 21-1760 an, dass in der vorgesehen Arbeitsgruppe auf Wunsch des Ausschusses auch von Beginn an ein/e Vertreter/in der Verwaltung teilnehmen könne.

 

Herr Lamp`l regt an, auch eine/n Teilnehmer/in aus der bezirklichen „AG 78“ in die Arbeitsgruppe aufzunehmen und bittet um eine Fristverlängerung des im Petitum vorgesehenen Datums auf den 31.03.2021.

 

Frau Warnecke sieht kein Problem darin, die Frist der Benennung der Mitglieder der Arbeitsgruppe zur nächsten Sitzung des JHA am 31.03.2021 anzusetzen. Zur Begleitung durch die Verwaltung habe man sich intensiv beraten. Und da die Ombudspersonen gemäß des Konzeptes zur Einrichtung der Ombudsstellen unabhängig arbeiten sollen, würde man zunächst innerhalb der Arbeitsgruppe einige grundlegende Gedanken entwickeln und dann abschließend die Verwaltung zur Unterstützung einbeziehen.

 

Ergebnis:

Die Drucksache 21-1746 wird in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Das Petitum wird wie folgt geändert „Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Unterstützung gebeten“.

Folgende Hinweise der Mitglieder hierzu:

Frau Warnecke erklärt die Zustimmung der Fraktion der GRÜNEN weist aber darauf hin, dass die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit, die Räumlichkeiten der Ombudspersonen in den Bezirksämtern anzusiedeln nicht für praktikabel gehalten werde, da aufgrund der Unabhängigkeit der Ombudsstellen für Bürgerinnen und Bürger die externe Hilfe suchten, eine räumliche Einheit der Ombudsstelle und des Amtes nicht verständlich wäre. Es sei daher sehr wichtig, für die Ombudsstellen alternative räumliche Lösungen zu finden.

Herr Heißner merkt an, dass auch die CDU Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da diese in allen Bezirken so vorliege und eine Einheitlichkeit gegeben sein solle. Zu kritisieren sei, dass keine einheitliche Vorgehensweise in Hamburg gefunden wurde und jeder JHA ein Stück weit allein gelassen werde. Hier hätte man sich gewünscht, dass von Seiten des Senats eine koordiniertere Vorgehensweise gewählt worden wäre.

Frau Schwarzarius widerspricht der Auffassung, dass der Senat die Träger oder die Bezirke „allein“ lassen würde. Sie weist auf den Sachverhalt in Anlass und Zielsetzung der Vorlage hin, in dem deutlich herausgearbeitet wurde, dass die ehrenamtliche Fachstelle Ombudsschaft durch die hauptamtliche Fachstelle, welche von einem im Auswahlverfahren zu ermittelten freien Träger betrieben werden solle, umfassend unterstützt und von der Sozialbehörde finanziert werde.

 

Herr Heißner weist zur Drucksache 21-1760 auf folgendes hin: Die Benennung der Mitglieder der Arbeitsgruppe hier in Eimsbüttel könne zur nächsten Sitzung erfolgen. Der Zeitrahmen werde jedoch knapp, da dieser für das Interessensbekundungsverfahrens zur Findung des Trägers der Fachstelle vorgegeben sei. Das hieße, das Datum 05.03.2021 im Petitum auf „zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2021“ zu ändern. Die Arbeitsgruppe müsse dann im Anschluss umgehend ihre Arbeit aufnehmen, damit es mit den vorgesehenen drei Sitzungen auch klappe.

Ergebnis:

Die Drucksache 21-1760 wird in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Das Petitum wird wie folgt geändert: „zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.03.2021“.

 

 

Ö 6

Aktueller Sachstand Corona

Frau Schuck gibt zunächst einen Überblick der aktuellen Situation beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Die Situation der Familien habe sich zum Teil verschärft, es gebe Probleme mit dem Homeschooling wie auch der häuslichen Enge. Die Kolleginnen und Kollegen im ASD machen auch wieder Hausbesuche, da es wichtig sei, sich einen persönlichen Eindruck der Situation in den Familien zu machen. Hierbei würden alle Corona Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Auf die Frage, was den Familien helfen würde, werde häufig genannt: Öffnung von Sportangeboten im Freien, Bewegungsangebote und eine Perspektive zur Lockerung der Schutzmaßnahmen und insbesondere auch die Rückkehr zur Präsenz in Kitas und Schulen. Ein auffälliger Anstieg von häuslicher Gewalt, sei nicht zu beobachten.

 

Aus dem Bereich der OKJA berichtet Frau Schütt, dass alle Einrichtungen weiterhin geöffnet seien und mit Schutzkonzepten arbeiteten. In der Jugendsozialarbeit würden auf dem Gelände der Einrichtungen Eins zu Eins Betreuungen durchgeführt, in der Familienförderung würden z. B. in den Elternschulen Spielzeiten angeboten. Kooperationsangebote mit den Grundschulen die geöffnet haben liefen auch weiterhin. Leider habe die Sozialbehörde mitgeteilt, dass während der Frühjahrsferien keine Ausflüge stattfinden könnten. Die Einrichtungen hatten hierfür frühzeitig Mittel beantragt und Programme vorbereitet.

 

Frau Wagner merkt an, dass das Ferienprogramm von den Einrichtungen bereits Corona-konform angepasst wurde und nunmehr seitens der Sozialbehörde das Ausflugsprogramm untersagt wurde. Als unverständlich empfinde sie hierbei, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wiederum den GBS-Trägern, welche auch ein Ferienprogramm vorhielten, völlig andere Regeln vorgegeben habe. Hier seien unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchaus Ausflüge während der Ferien möglich. Eine logische Begründung könne man den Kindern und Jugendlichen nicht geben, warum im Bereich der Schulen Ausflüge möglich seien und im Bereich der Einrichtungen der Träger dieses nicht erlaubt werde.

 

Frau Krüger erklärt, dass in der letzten Sitzung auf den Start der „Task Force Lernlücken aufholen“ zum 15.03. 2021 hingewiesen wurde und bittet um Auskunft, ob dieses im Nachmittagsangebot der Schulen stattfinden werde.

 

 

Herr Lamp´l greift noch einmal das Thema Ferienprogramm auf und erläutert, dass bereits frühzeitig im Januar die Programme der Träger in den Wochenblättern veröffentlicht wurden und zum Teil eine Finanzierung aus Sondermitteln der Bezirksversammlung genehmigt wurde. Hier stelle sich die Frage, ob Möglichkeiten bestünden, die bereits bewilligten Gelder nicht zurückzuzahlen und diese im kommenden Sommer zu verwenden. In der „AG 78“ wurde auch aufgegriffen im Rahmen von Corona Testungen zu einem halbwegs „normalen“ Betrieb der Einrichtungen zurückzukehren. Weiterhin habe man die Frage diskutiert, dass Erzieherinnen und Erzieher gegen das Virus geimpft werden könnten, aber es nicht klar sei, ob dieses auch für die in der OKJA tätigen Erzieherinnen und Erzieher gelte, da es sich laut Begründung der Fachbehörde nicht um einen systemrelevanten Bereich handele. Hier sollte man sich unbedingt bei der Sozialbehörde dafür einsetzten, dass auch die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen prioritär geimpft würden.

 

Die Sozialbehörde werde auf Nachfrage klären, warum die GBS Ausflüge in den Ferien durchführen könnten und die Einrichtungen der Träger nicht, erklärt Frau Schütt. Dieser Umstand war der Sozialbehörde nicht bekannt.

 

Zum Thema Impfungen habe die Sozialbehörde mitgeteilt, dass eine Abfrage bei den Bundesländern laufe, dass auch die Mitarbeiterinnen der Jugendeinrichtungen (Hilfen zur Erziehung, Familienförderung und OKJA) für Impfungen vorgesehen würden, erklärt Frau Schuck. Es sei jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob dieses bundesweit aufgegriffen werde oder in eine Hamburger Verordnung umgesetzt werden könne. Ob die bewilligten Gelder für nicht durchzuführende Ausflüge von den Trägern zurückzuzahlen seien müsse noch geklärt werden.

 

Ergänzend weist Frau Schütt darauf hin, dass nicht verwendete Feriengelder von den Trägern grundsätzlich zurückzuzahlen seien, aber man könne die Gelder auch anderweitig nutzen. Es sei nicht unbedingt erforderlich, die Gelder wie ursprünglich in den Anträgen vorgesehen, auszugeben (z. B. für Fußbälle, Trampoline anstatt Eintrittsgeldern während eines Ausfluges). Hierfür müssen die Ausgaben im Verwendungsnachweis dann mit der Corona Pandemie begründet werden.

 

Ö 7 - 21-1756

Strategie zur Bewältigung von pandemiebedingten psychischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen entwickeln

Ö 7.1 - 21-1761

Planungen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen während und nach der Pandemie

Herr Könecke weist auf die beiden jeweils in Nachverschickungen vorliegenden Anträge hin. Zunächst die Drucksache 21-1756 der SPD-Fraktion und den darauf folgenden Alternativantrag (Drucksache 21-1761) der Fraktionen der GRÜNEN und der CDU und bittet die jeweiligen Antragsteller*innen die Anträge kurz noch einmal zu erläutern.

 

Frau Satzer erläutert den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.

 

Frau Küll stellt den Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNEN und CDU vor.

 

Herr Könecke stellt fest, dass zwei Anträge mit derselben Intention aber mit unterschiedlichen Zielrichtungen vorliegen und eröffnet die Diskussion zur weiteren Vorgehensweise.

 

Frau Satzer hält beide Anträge für zielführend. Zwar zielten sie zum Teil in eine andere Richtung aber ergänzten sich sehr gut und könnten beide separat abgestimmt werden. Die Anträge stünden nicht in Konkurrenz zueinander. Beide Anträge würden im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu einer Verbesserung führen.

 

Sie sehe es schon als Alternativantrag, erklärt Frau Küll. Wie schon in der Antragsbegründung dargestellt lehne sie es ab, Referent*innen aus dem UK Eppendorf oder der Wissenschaftsbehörde in den JHA einzuladen, um die COPSY-Studie vorzustellen. Eine Zusammenfassung der COPSY-Studie könne sie den Mitgliedern des JHA zukommen lassen, es mache aber keinen Sinn, sich die Studie hier im Ausschuss vorstellen zu lassen, da das Verständnis für Studiendesign fehle. Es sei bekannt, dass die Ergebnisse in weiten Teilen anderen Befragungen entsprächen. Man könne im Sinne des Antrages von GRÜNEN und CDU der Sozialbehörde überlassen, wer im JHA die vorliegenden Ergebnisse zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Kinder und Jugendlichen erläutern könne. Eine zu breite Streuung der Informationen bringe hier keine Vorteile und die weitere Vorgehensweise sollte im vorgesehenen Runden Tisch mit den Beteiligten, die sich auch zukünftig mit der Problematik befassen, erörtert werden. Sie könne daher den Forderungen aus dem Antrag der SPD nicht zustimmen.

 

Herr Lamp´l hält es für wichtig, dass in diesem Zusammenhang der Aspekt der Aktivierung von Kindern und Jugendlichen gesehen werde. Gebraucht werde eine qualifizierte Öffnung von Einrichtungen und dort habe man das qualifizierte Personal, um den Kids eine lebensweltorientierte Bildung zu vermitteln und nicht so sehr auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zu setzen (Hinweis auf den Beitrag von Frau Professorin Dr. Voigts von der Fachhochschule Sozialpädagogik zur Forschung der Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche in der Fachzeitschrift Forum Jugendhilfe). Er regt an, ggf. Frau Prof. Dr. Voigts zum Thema in den JHA einzuladen.

 

Frau Dr. Riegel bestätigt Herrn Lamp´l´s Auffassung, fachliche Begleitung zum Thema hinzuzuziehen. Dieses könne eine erhebliche Unterstützung im Austausch aller Beteiligten mit sich bringen. Ob nun von der Fachhochschule oder dem UK Eppendorf sei nicht entscheidend. Die Mischung aus Informationen verschiedener Expertin*en aus Wissenschaft und Sozialbehörde mache Sinn.

 

Frau Pagels hält eine wissenschaftliche Erläuterung, wie z. B. aus jugendpsychiatrischer Sicht, für zu hoch angesiedelt. Viel wichtiger sei, welchen Rahmen die Gesellschaft für die nächsten Schritte der Zeit nach der Pandemie setze und Kinder und Jugendliche die Freude am Leben zurückgewinnen können. Dazu gehöre Freizeit, Kultur und Sport und viel weniger zu schauen, welchen Schaden Kinder und Jugendliche genommen hätten. Erforderlich sei, Druck abzubauen und einen Schritt zurück ins Leben zu ermöglichen. Dieses sollte nicht nur im Bereich von Schule geschehen. Der Runde Tisch mache daher Sinn und die Fraktion DIE LINKE unterstütze den Antrag der Fraktionen von GRÜNEN und CDU, ggf. aber ergänzt von einigen Intentionen des SPD Antrages.

 

Frau Nendza-Ammar führt aus, dass der Antrag der SPD bereits sehr konkret sei und der Antrag von GRÜNEN und CDU wohlmöglich zu vieles offen lasse und sich das Thema möglicherweise zerlaufen würde. Sie halte daher den Vorschlag von Herrn Lamp´l, sich zunächst einen Input zu diesem sehr komplexen Thema einzuholen für zielführend. Frau Nendza-Ammar regt daher an, für beide Anträge einen gemeinsamen Weg zu finden und Herrn Lamp´l´s Idee aufzugreifen, sich z. B. in der nächsten Sitzung zusätzliche Informationen durch eine Expertin geben zu lassen.

 

Frau Küll stellt es nicht in Abrede, dass ein Input von Fachleuten das Denken in eine neue Richtung bringen könne. Dieses gehe auch nicht verloren und müsse nicht unbedingt alles in einen Antrag aufgenommen werden. Wichtig sei, relativ zeitnahe einen Runden Tisch zu bilden, um schnellstmöglich auch außerhalb der bedeutenden Schulthematik im Bereich der von Frau Pagels erwähnten sozialen Interaktion, wie Kultur, Sport und Freizeit Fortschritte zu erreichen. Es gehe für die Kinder und Jugendlichen darum, diese aus ihren Ängsten herauszuholen und sich wieder in einer sozialen Gemeinschaft wohlzufühlen.

 

Frau Nendza-Ammar vertritt die Auffassung, dass aus den schon einbezogenen Personen des JHA zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden könne, da ein Runder Tisch im Hinblick auf Teilnehmende und Beteiligungsformen eine hohen Aufwand darstelle. Eine Arbeitsgruppe hätte die Möglichkeit, sich zügig mit den Inhalten beider Anträge zu befassen, um eine weitere Vorgehensweise effektiv zu konkretisieren.

 

Frau Wagner hält es für wichtig, den Fokus wieder auf die Freizeit und die soziale Interaktion der Kinder- und Jugendlichen zu legen. Es mache daher Sinn, dass die Maßnahmen, die für die Schul- und Kita-Öffnungen ergriffen werden auch für die Öffnung der Einrichtungen der OKJA angewandt würden. Tests und Impfungen sollten hier als Prävention die gleiche Priorität haben.

 

Frau Krüger erklärt, dass die Bildungsthematik nicht komplett vergessen werden sollte. Eine „Streichung“ des Schuljahres sei nicht realistisch. Sie verweise daher auch noch einmal auf die im Laufe der Sitzung bereits erwähnte Task Force Lernlücken, die eine wichtige Rolle spiele.

 

Herr Könecke unterbricht kurz die Diskussion, gibt einen allgemeinen Hinweis zur Geschäftsordnung und bittet die Mitglieder, sich zukünftig in den Wortbeiträgen zu fokussieren und mit diesen unter zwei Minuten zu bleiben. Zu den heutigen vorliegenden Anträgen wurde das Wesentliche ausgetauscht und daher möchte er nunmehr die Rednerliste schließen.

 

Frau Küll antwortet Frau Krüger, dass es keine Absicht sei, die Themen Lernen und soziale Interaktion gegeneinander auszuspielen. Der Lernstoff müsse in jedem Fall nachgeholt werden.

 

Frau Warnecke macht deutlich, dass am Runden Tisch auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollen, um mit diesen direkt ins Gespräch zu kommen. Den Kindern und Jugendlichen müsse nicht nur medizinisch sondern konkret im Alltag geholfen werden. Der Runde Tisch werde Zeit brauchen, aber noch sei die Pandemie nicht vorbei und die Folgen würden noch lange nachwirken.

 

Frau Satzer weist darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion die Kinder und Jugendlichen keinesfalls ausschließen sollte, um sich nur auf die psychischen Probleme zu konzentrieren. Sie habe daher immer betont, dass sich beide Anträge sehr gut ergänzten und bietet an den Antrag zurückzuziehen und den Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der CDU mitzuunterzeichnen und regt an, den Punkt 5 des SPD-Antrages mit aufzunehmen.

 

Frau Küll teilt mit, dass die Fraktionen der GRÜNEN und der CDU dem von Frau Satzer vorgetragenen Vorschlag zustimmen.

 

Herr Könecke fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen.

 

Ergebnis:

Die Drucksache 21-1756 wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

Die Drucksache 21-1761 wird mit dem Zusatz aus dem Antrag der SPD-Fraktion „Zudem soll bis auf Weiteres der ständige Tagesordnungspunkt „Auswirkungen und Maßnahmen der Covid-19 Pandemie auf Kinder und Jugendliche im Bezirk“ im Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden“ in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen. Die Drucksache wird von der SPD-Fraktion mitgezeichnet.

 

 

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 8.1 - 21-1703

Online-Beteiligung Umgestaltung Parkanlage König-Heinrich-Weg

Frau Schuck weist auf die Vorlage des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes hin. Auf Anregung von Frau Satzer wird Frau Schuck das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bitten, eine Internet Adresse und eine Telefonnummer für Ansprechpartner*innen mit aufzunehmen. Hintergrund sei, dass nicht alle Personen über ein Smartphone verfügen, welches QR-Codes lesen könne.

Antwort des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes zu Protokoll: Neben dem QR-Code wird auch der Link angegeben, der dann normal am heimischen PC im Internetbrowser eingegeben werden kann. Der QR-Code soll nur eine schnelle Möglichkeit sein, mit dem Smartphone den Link aufzurufen.

 

Weitere Mitteilungen der Verwaltung liegen nicht vor.

 

Ö 9

Mitteilungen des Vorsitzenden

Zum Thema, die Sitzung digital in besonderen Situationen abzuhalten müsse die Geschäftsordnung des JHA ergänzet werden. Hieran arbeite das Rechtsamt Eimsbüttel bereits, erklärt Herr Könecke. Die Aktualisierung liege aber noch nicht vor.

 

Weiterhin bittet Herr Könecke, zukünftig nachträglich eingereichte Anträge ihm auch in Cc zur Kenntnis zu geben.

 

Ö 10

Verschiedenes

Herr Lamp´l teilt mit, dass die Sozialbehörde eine Änderung der Globalrichtlinie zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit diskutiere und eine Möglichkeit bestehe, diese in der 8 bis 14. Woche zu diskutieren. Nur im März oder April könnte dieses noch im JHA diskutiert werden, im April jedoch nicht mit der Option, noch etwas zu ändern.

 

Weiterhin berichtet Herr Lamp´l, dass derzeit eine Broschüre der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit erstellt werde und Frau Harnisch vom Fachamt Sozialraummanagement leistet hierbei Unterstützung bei der Gestaltung des Layouts. Er bittet die Fraktionen ggf.im Rahmen der Bewilligung von Sondermitteln der Bezirksversammlung, die Finanzierung des Druckes der Broschüre zu unterstützen.

 

Herr Könecke bedankt sich für die konstruktive Diskussion der heutigen Themen und beschließt die Sitzung.